Innsbruck Informiert

Jg.2001

/ Nr.3

- S.4

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MAN?
allô schocken
IN.

und nur. du bleibst out.

Wenn die anderen Studenten
schon Längst uieLe Vorteile Für
wenig Aufwand haben, solltest auch du langsam in die Sochen hornrnen.
Hol dir jetzt den Schech-In. Damit kommst du zu uielen üergünstigungen und Euents.
Jas du daFür tun musst? Fast nichts. ÜUenn du Student bist und deinen Hauptuuohnsitz
bis zum 15. mai 2001 in Innsbruck hast, dann hast auch du den
Scheck bald IN deiner Tasche. Also: jetzt anmelden und abheben.
Get in - alles andere ist out.

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WStlNFa.
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F o n

08 00

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STADT

INNSBRUCK

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INNSBRUCK

8 01

as ein Hauptwohnsitz der Gemeinschaft bringt: Nur durch die
Sicherstellung eines gerechten Anteiles
der Stadt Innsbruck an den den Gemeinden zufließenden Abgabenertragsanteilen kann der im Vergleich mit anderen Städten zweifellos hohe Standard
im Leistungsangebot der Stadt Innsbruck gehalten werden. Je mehr Hauptwohnsitze, umso mehr Gelder fließen
im Rahmen des Finanzausgleichs nach
Innsbruck zurück. Ein großer Verlust an
Hauptwohnsitzen könnte die Zurücknahme im Leistungsangebot, insbesondere bei der Vor- und Fürsorge und bei
der Bildung, bei Freizeit- und Sporteinrichtungen (Hallenbäder, Sportplätze),
im Bereich des öffentlichen Verkehrs
und bei der Ver- und Entsorgung (Abfallbeseitigung) zur Folge haben.

W

W

as b r i n g t ein H a u p t w o h n s i t z
d e m E i n z e l n e n : Vormerkfähigkeit für städtische Mietwohnungen bzw. geförderte Eigentumswohnungen; bei Bedarf Wohn- und Mietzinsbeihife; Möglichkeit der Gebührenbefreiung bei Telefon, Radio
und Fernsehen; Plätze für Kinder in
den städtischen Kindergärten -je nach
Einkommen Ermäßigungen bis zur Befreiung; Anliegerparken für PKW,
niedrigere Friedhofsgebühren; verschiedene Beihilfen, bei Bedarf Betreuung und Pflege in den städtischen
Seniorenheimen, Hauskrankenpflege,
Pflegehilfe und Haushaltshilfe; Essen
auf Rädern; Sozialtarife bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel; Investitionszuschüsse bei Umstellung der
Heizanlage auf Erdgas (Umwelt-Plus)
etc.

Hauptwohnsitzanmeldung: Infos und wichtige Adressen
A c h t u n g : Jeder Österreicher kann
in Österreich nur einen Hauptwohnsitz
anmelden. Ein bereits bestehender
Hauptwohnsitz muss vor einer Neuanmeldung abgemeldet werden. Wer in
Innsbruck seinen Hauptwohnsitz anmelden möchte, kann dies unter Beibringung des alten Meldezettels in jedem Polizeiwachzimmer oder im Meldeamt (Bundespolizeidirektion) erledigen. Als Variante zur Abmeldung des
alten Hauptwohnsitzes bietet sich dessen Umwandlung in einen Nebenwohnsitz an. Dies muss jedoch (noch
vor Anmeldung des Hauptwohnsitzes
in Innsbruck) in der ehemaligen Haupt-

wohnsitzgemeinde veranlasst werden.
Als Identitätsausweis ist bei Österreichern ein amtlicher Lichtbildausweis,
bei Ausländern ein Reisedokument erforderlich. Hauptwohnsitze im Ausland
können beibehalten werden.
Infos bzw. nähere Auskünfte
über die Formalitäten einer Hauptwohnsitzanmeldung gibt gerne das
Einwohneramt (Peter Wacker), Innrain 10, 1. Stock, Telefon 53 60-1528.
Allgemeine Auskünfte zur Volkszählung: Dr. Christoph Platzgummer, Haspingerstraße 5, Telefon 53 60-1613;
Amt für Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit (Wolfgang Steinbauer),

Tel. 53 60-1152 bis 1155; Meldeamt
der Bundespolizeidirektion: 59 003373.
Info-Holine der Österreichischen
Hochschülerschaft: 0800 800 8 0 1 ;
Fax: 56 15 00-4; e-mail: info@getin.at; Homepage: www.get-in.at sowie www.innsbruck.at unter der Rubrik „aktuell". Die Info-Broschüre „get
in.Innsbruck" gibt es u. a. bei der ÖH
und im Bürgerservice der Stadt
Innsbruck am Marktgraben.
A m 2 1 . März steigt im Congress für alle Studierenden
nichtösterreichischer Herkunft
eine Welcome-Party.