Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1950

/ Nr.1

- S.4

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Seite 4

ferner mit Waagen, Maßen und anderen Nies;
Werkzeugen, die zur Verwendnng bei Lebens
Mitteln zn dienen haben, die Verwendung be
stimmter Farben znr Zimmermalerei nnd des
Verkehres mit Petrölenm. Weitcrs mit Bntter,
Käse, Butterschmalz nnd deren Ersatzmittel,
schließlich des Verkehres mit Wein, Most nnd

Wcinmaische.
d) Die Revision sämtlicher Geschäfte nnd Erzeug

nisstätten, in welchen die nnter Pnnkt a) ge
nannten Gegenstände erzengt, gelagert, seilte
halten oder verkauft werden, sowie Revision der
Bierdrnckapvaratc.
c) Die Entnahme von Proben von den unter
Punkt 2) aufgezählten Waren und Untcrsnchnng im eigenen Wirknngskreis oder Weiterleituug an die Bundesanstalt für Lebensmittel-.
Untersuchung in Innsbruck.
I m Rahmen der eingangs envähnteu gesetzliche,!
Bestimmungen und Verordnungen wurden in dem
dnrch die Eingenieiudnng ausgedehnten Stadtgebiete
in
293 Lebensmittelgeschäften und Erzengnngsbctrieben,
245 Hotels, Gastwirtschaften, Kaffcehänsern,
Tpeisehänsern, Wctkkantineu u. dgl.,
77 Bäckereien nnd Konditoreien,
97 >kosmet. Betrieben nud bei Frisenren,
32 Geschäften für Haus- nnd Küchcnartikelu,
sowie Geschirrhandlnngcn
lveiters auf Bahnhöfen, Großbetrieben nnd Lagerhän
fern, im Jahre 1949 insgesaint 2945 Revisionen vor
gcnonnnen,
2!i Proben der verschiedensteil Artikel entnommen
nnd nntersncht inch begutachtet.
Ans Grund des Untersnchnngscrgcbnisscs beanstandete Waren wurden entweder technisch verwertet, als
Futtermittel verwendet oder vernichtet.
Hans- und Küchengeräte sowie Kosmetika, die ge
eignet waren die menschliche Gesundheit zn gefährden,
verfielen der Beschlagnahme.
Alle in das Stadtgebiet eingebrachten Pilze
(Schwämme) unterliegen der Pflichtbeschan; 5034 ^
Schwämme wnrden beschaut und 125 l untauglich aus dem Verkehr gezogen.
Die Erfahrungen haben gezeigt, das; wohl das
Hanptangenmerk dem Kapitel „Milch" zugewendet
werden musz.
129 Milchgeschäfte,
9 Milchsammelstellen mit 250 Lieferanten
stehen unter ständiger lsbensmittelpolizeilicher Überwachnng.

Nummer 1

2^5 < Milchprobeu wurden im eigenen Laborato
rinm voruntersucht und im Verdachtsfalle zur
Wissenschaft!icheu Untersuchung an die Gebens
niittelnntersnchnugsanstalt weiterge!eilet.
2. Marktvcrwaltnng:
I n die VerNialtnng des Marktamtes fallen der
zeit der tägliche Markt, die Periodischen ^ahr
markte, der Kranz-, Nikolaus- und der Ehrist
baummarkt, schließlich alle Verkaufsstände und
Kioöke außerhalb des Marktplatzes. Weiters alle
öffentlicheu Naageaustalteu. Erwähut sei an dieser
Stelle, daß auch sämtliche Markt- und Standplatz
gebühren vom Marttamte eiugehoben werden.
Die Maß und Gewichtspolizei:
Sie wird im allgemeinen bei jeder lebeusmittel
polizeilichen Revision in einem ausgeübt, doch
werdeu jährlich unter technischer Assisteu; eines
Eichamtsbeamtcn eigene maß nno gewichtspoli
zcillche Revisionen bei gleichzeitiger Kontrolle im
Sinne der Lebensmittelpolizei straßenweise dnrch
geführt.
Die Lebensmittelpol izeibeamte ii
(Martlloni
missäre) müssen einen Lehrgang, d.-, sie zur Vor
nähme maß- nnd gewichtspolizeincher Revisionen
berechtigt, mitgemacht haben.
E i n zusätzliches Aufgabengebiet ergibt sich
zwangsläufig aus dem umfangreichen Schriftwechsel mit Behörden, Ämtern nnd Firmen, ans dem
regen Partcienverkchr sowie solcher Agenden,
welche dem Marktamte durch die organisatorische
Einteilung im gesamten Gemcindegebict bedungen,
zugewiesen werden.
Die, Organe der Lebensmittelpolizei (Markt
kommissäre) müssen znr Erfüllung ihrer "Aufgabe
über eiu reiches Fachwissen verfügen. Dieses erhalten sie in eigenen Kursen, die au der Bundes
anstatt für Lebensmitteluntersnchnug in Wien ab
gehalten werden. Eine umfangreiche Fachliteratur,
ein gnt eingerichtetes Laboratorinm nnd nicht zn
letzt die Praxis ermöglichen dem Lebensmittelpo
lizeibeamteu seiu Wissen zn erweitern und zn festigen.
Auch heute ist der Gesuudheitsschutz die oberste
Aufgabe der Lebensinitlelkontroll^. Die steigende
Zahl der Beanstandungen im Lebensmittelvertchr
wegen gesnndheitsschädlicher Beschaffenheit von Le
bensmitteln oder Geräten, wegen nnhygienischer
Gebaruug mit Lebensmitteln läßt einerseits die
wünschenswerte, gesteigerte Aufmerksamkeit der Le
bensmittelpolizei, andererseits auch die b l a u e r
liche Tatsache erkennen, daß viele Lebensmittel
Verkäufer die primitivsten Forderungen der Hy
giene nicht tenueu oder uicht beachten. Die Über
wachuug des Lebeusmittelvertehrs in hygienischer
Beziehnng ist ein besonders dankbares Gebiet der
Betätigung der Lebensmittelpoli"^i.