Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1950

/ Nr.1

- S.3

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ll"v

,sl. sich in allen Fragen der Gesnlldhe:! nnd des Wohl
ergehen^ ihrer Kinder Nat und Hilfe holen zn tön
uen. Tie Verhülnilg der Englischen Krankheil nnd
d>.ven folgen, sowie die Anleitung zn vlchtiger Ernäh
rung nnd Pflege der Binder bilden den wichtigsten
^eil dieser Arbeit. "Ärmliche Behandlung von erkrank
len .Bindern findet "lnonahme einer eventnell
nolnx"ndigen evslen Hilfeleistnngj nicht statt. I n sol
chen Fällen erfolgt die Überweisnng an den Ha»5
arzt. hingegen >oerden bei bedrohter Gesundheit alle
nol>oendig erscheinenden Masmahmen getroffen nnd
anch, lvenn notig, entsprechende M i t t e l verordnet oder
vermittelt, nnter denen die Verabfolg",ma von 3 Vita
nun znr Verhütung der Englischen Krankheit infolge
der bewährten Wirksamkeit besondere Bedenlnug er
lang! hat.
Z u r nachhaltigen Unterslütznng der ärztlichen Maß
nahinen nnd znr Überwachung der Durchführung der
getroffenen Anordnungen besuchen die Fürsorgerinnen
ihre Schützlinge anch zll Hanse, wo nnter besonderer
Berücksichtignng der handlichen Verhältnisse so man
che Schwierigkeit leichter nnd wirksame behoben wer
den kann.

in emem Heinle, rundet schließlich den Anfgabenkreis
der ^lnltevberalnngostellen, welche nnnmehr seit !^l)
salirei! in erfolgreichster Arbeit dem Wohle der Bevölkerung dienen, ab.
Während im salire !".!!!-> die Mutlerberalungvstelle in !",l7_ "vällen in Anspruch genommen worden
war nnd im ^ahre >".)^l die Anzahl der Veratnngen
bereits alls ttiü l anstieg, weist das J a h r 1948 in dell
>"nn^brncker Mlitterberatnngsstellen !l">.<>«1 Veratnngvfälle an^, !vomit der bisherige Höchststaild erreicht wnrde. Die Han^besnchvtätigkeil lvnrde gleichsallv bid ans 7<^!i!) Besllche ill der Familie gesteigert
und tonnte nicht nnwesentlich zur erfolgrcichcll Auswirkung der ärztlichen Maßnahmen beitragen. Daneben "hat immer ein ständiger Anstnnftsdienst der
Fürsorgerinnen den Müttern Gelegenheit gegeben,
sich jederzeit Nat holen zn können.

müssen.

Dank der Tätigkeit der Sänglingsfürsorge ist die
bekannte E n g l i s c h e K r a n k h e i t in ihren anch
für den Laien leicht erkenntlichen Wonnen geradezn
eine Seltenheit geworden (Verbildnngen des Brustlorbcs, der Wirbelsäule und Verkrümmungen der
Beine) und fast nnr mehr in den Lehrbüchern zn
sehen. Manche der früher alltäglichen Erkrankungen,
die ärztlicher Hilfe bednrften, sind überhanpt nicht
mehr zn "schell, da entsprechende Vorbengnngsinaßregeln genügten, nm die Ursachen vollständig auszuschalten nnd einen ungestörten Eutwicklnngs- nnd Gesnudheitözustand zu ermöglichen.

Die Unterbringung von Kindern, dcreu Mütter
einem Verdienst nachgehen müssen nno die Pflege an5
diesen oder anch anö anderen Gründen nicht selbst
übernehmen tonnen, d. h. die Ausfindigmachung und
Vermittlung vou Pflegcplätzcn für C"inzelpflcge oder

Diese jahrelange nnd mit zielbcwnßtcr, zäher Ansdallcr geübte Belehrung nnd Anfklärungstätigkeit hat
reiche Früchte getrageil. Nicht llnr die jetzige (Generation sondcril anch die künftigen sollen daran teilhaben,
dann ist der Zweck des Fürsorgegedankens erreicht.

Eine besonders schwierige nnd verantwortungsvolle
Aufgabe der Fürsorgerinnen ist die Aufsicht über alle
fremder Pflege anvertrauten Kinder, welche unter dem
Schntze der Bernfsvormnildschaft des städtischen J u gendamtes stehen nnd «ständig überwacht werden

DasstädtischeMarktamt
Amtsrat Alois Zoller, Leiter des städt. Marktamtes
M i t Einführung des Gesetzes vom 16. Jänner
, R G B l . 98 ex 1897, betreffend den Verkehr mit
Lebensmitteln und einiger Gebranchsgegeustäude (ini
folgenden knrz L M G . ) hat die Sladtgemeinde zur
Dnrchführnng dieser gesetzlichen ".>)(aßnahme!l ini
Rahmen des Gesundheitslveseus der Stadt eine
Dienststelle — das st ä d t i s ch e M a r k t a l i l t —
geschaffen. Die Eingliederung dieses Amtes in deli
Wirknngvkreis des Gesnndheitswesenv geht eindeutig
ano H ^ des L M G . hervor, der den Behörden und
Pcrsonenkreis, der Nlit deil dem (besetze eiltspringcudeil ?lnfgabeil betrant ist, bekanilt gibt. Da die Le>
beilsmittelpoli;ei einen besonders wichtigen Teil der
gesundheitlichen Belrennng der Bevölkerung darstellt,
wnrde dav stadi. Marklamt der "^iag. Abt."V^II (Ge
snndheiwam!» unterstellt.
Da^> Äcarklamt lvnrde im Laufe der Jahre entsprechend seiner Bedenlnng, die es für das allgemeine
Wohl der Bevölkernng hat, allsgebaut. Seine Tätig
leit gliedert sich im wesentlichen in drei Grnppen:

1. Lebensmittel

nnd GesnndHcitspolizei,

2. Marktvcrwaltnng,
Z. Maß- und "Gclvichtspolizci.
Die Handhabung der Lebensmittel nnd Gesnndheitspolizei erfolgt im Siilne des L M G , nnd aller auf
Grnnd dessen erlassenen Verordllliligen ini besonderen
im Sinne der ortspolizeilichen Vorschriften der Lebensmittelpolizei und Marktordnung.
l . Der Lebensmitlelpolizei obliegt:
2) Die Überwachung des Verkehren mit Lebensmitteln (Nahrnngs und Geuusmuttel) soweit
sie nicht animali"scher Herkunft f"nd, init tosnietischen Artikeln, Spielwaren, Tapeten, Bekleidnngsgegensländen, Es; oder Trinkgeschirreu,
smuie (Geschirren nnd Geräten, die znm Kocheil
oder zur Aufbewahrung von Lebensmitteln oder
znr Verwendung bei denselben bestimmt sind,