Innsbruck Informiert

Jg.2000

/ Nr.4

- S.43

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INNSBRU i t -

Mehr Sicherheit auf
Schutzwegen gefordert
Drei Verkehrstote und 167 Verletzte auf Innsbrucks Straßen im Jahr 1999
sprechen eine deutliche Sprache. Ob mangelnde Disziplin der Autofahrer,
Rücksichts- oder Gedankenlosigkeit oder „die Macht des Stärkeren" die
Auslöser sind, ist nebensächlich. Alarmierend hingegen: 50 Unfälle mit Personenschaden ereigneten sich auf Schutzwegen. Gegenüber dem Jahr 1998
bedeutet dies eine Zunahme um 1 2 Prozent!
Besonders im dichten innerstädtischen Verkehrsnetz kommt Schutzwegen eine große Bedeutung zu. „Zebrastreifen" (zusätzlich durch Verkehrsschilder und teilweise auch durch
gelbblinkende Ampeln gekennzeichnet) sollen Fußgängern selbst auf stark
freguentierten Straßen das gefahrlose
Überqueren der Fahrbahnen ermöglichen.

Leben hat Vorrang
Nachdem aufklärende Aktionswochen im Oktober und November des
Vorjahres nur wenig Erfolg gezeigt haben, wird nun zum Schutz der Fußgänger hart durchgegriffen: Riogorose
Überwachung, hohe Geldstrafen (oder
Ersatzfreiheitsstrafen) bis hin zum Führerscheinentzug sollen disziplinlose Autofahrer eines Besseren belehren.
Die „Aktion scharf", begleitet von
massiver Aufklärung, ist eine Initiative
von StR Rudi Federspiel, die von Pia-

nungsstadtrat Ing. Martin Krulis unterstützt wird. Natürlich befürwortet auch
Bürgermeister Dr. Herwig van Staa die
gesetzten Maßnahmen: „Jede Aktion,
die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit führt und dazu beiträgt, Verletzte
oder gar Todesopfer zu vermeiden, ist
zu begrüßen."

Verheerende Auswirkung
Der durchschnittliche Bremsweg bei
einer Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h
beträgt neun (!) Meter. Wird die Fahrgeschwindigkeit rechtzeitig reduziert,
ist das Anhalten vor einem Schutzweg
auch ohne „Notbremsung" möglich.
Ein zu spät eingeleitetes Bremsmanöver kann bereits verheerende Folgen haben: Ein Aufprall mit 30 km/h
hat auf einen Fußgänger ähnliche Auswirkungen wie ein Sturz aus einer Höhe
von ca. 4 Metern, das entspricht ungefähr dem zweiten Stockwerk eines
Hauses. Nur noch etwa 10 % Überle-

SoWi-Kreuzung wird entschärft
und neu gestaltet
Der Straßen- bzw. Kreuzungsbereich
Kaiserjägerstraße/Universitätsstraße/Sillgasse wird neu gestaltet. Da
die Gebäude der neuen SoWi-Fakultät
und des Management-Centers gegenüber dem früheren Kasernenbau
etwas zurückversetzt errichtet wurden,
kann das „Nadelöhr" in diesem Bereich
wesentlich entschärft werden.
Bereits im Herbst wurde die Universitätsstraße neu gestaltet, wodurch ein
breiterer Gehweg (Mitlang dem Management-Center möglich wurde. Gegenüber wurde wieder eine Parkbucht
errichtet.
Nun wurde der Ausbau der Kaiser-

jägerstraße und des Kreuzungsbereichs in Angriff genommen. Der gesamte Straßen- und Gehwegbereich
wird erneuert, es werden neue BusHaltestellen errichtet und die Kreuzung
wird mit einer Ampelanlage versehen.
Während der Bauarbeiten, die insgesamt bis voraussichtlich Ende August geplant sind, müssen die Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich mit
Umleitungen und Wartezeiten rechnen.
Die Bauarbeiten in der Kaiserjägerstraße sind in zwei Abschnitte geteilt.
Derzeit wird westseitig gearbeitet. Für
den Fließverkehr ist eine Fahrspur offen. (WW)

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benschance hat ein Fußgänger, der von
einem Auto mit einer Geschwindigkeit
von ca. 70 km/h angefahren wird.
Um bei der Annäherung an den
Schutzweg die Absicht der am Fahrbahnrand befindlichen Passanten einschätzen zu können, empfiehlt sich „Augenkontakt aufzunehmen". Dieser
„Blickkontakt" hilft auch dem „routiniertesten" Autofahrer, mögliche Gefahrensituationen besser einzuschätzen.

Sicherheit für jedermann
Vor allem Kinder, ältere Menschen,
gebrechliche und auf Grund von körperlichen Beeinträchtigungen wahrnehmungsgestörte Mitbürger/innen
sollen auf Schutzwegen eine „sichere"
Möglichkeit zum Übergueren von Fahrbahnen vorfinden. Doch über diese
Personengruppen hinaus muss sich jeder Fußgänger darauf verlassen können, dass ein Schutzweg höchstmögliche Sicherheit bietet. (BS)

Paragraph 9 der Straßenverkehrsordnung besagt:
Der Lenker eines Fahrzeuges hat
einem Fußgänger oder Rollschuhfahrer, der sich auf einem Schutzweg
befindet oder diesen erkennbar
benützen will, das unbehinderte und
ungefährdete Übergueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Zu diesem
Zweck darf sich der Lenker eines solchen Fahrzeuges einem Schutzweg
nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass er das Fahrzeug
vot dem Schutzweg anhalten kann,
und er hat, falls erforderlich, vor dem
Schutzweg anzuhalten.

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