Innsbruck Informiert

Jg.1999

/ Nr.12

- S.16

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1999_Innsbruck_informiert_12
Ausgaben dieses Jahres – 1999
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
DIE STADTPLANUNG INFORMIERT

Neue Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
hat in seiner Sitzung am 21.
Oktober 1999 auf Antrag
von Stadtrat Ing. Martin Krulis die Auflage u.a. der Entwürfe folgender Flächenwidmungs- und Bebauungspläne beschlossen:
Die Entwürfe, bestehend aus
zeichnerischer Darstellung und
Legende, sind während der
Amtsstunden in den Schaukästen der Stadtplanung, Fallmerayerstraße 1, 4. Stock, innerhalb der unten angegebenen Fristen einsehbar. Zusätzlich sind
im Referat für Stadtkern- und
Ortsbildschutz, Fallmerayerstraße 1, 5. Stock, ebenfalls die

Pläne für die Bereiche Innsbruck
(IN-F4 und IN-B6) während den
unten genannten Fristen einzusehen. Darüber hinaus können
weitere Informationen zu den
aufgelegten Entwürfen während
der Parteienverkehrszeit von 8
bis 10 Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben, und
Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben
das Recht, eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen
abzugeben.
Die Fristen für die Planeinsicht
und die Abgabe einer Stellungnahme sind vom 9. November
bis 16. Dezember 1999.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F4,
Innsbruck - Innenstadt, Bereich Rennweg 2, „Landestheatergarage". Mit die
sein Plan werden die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen, um das Projekt einer
unterirdischen Garage und einer Probebühne im Bereich des
Landestheaters zu ermöglichen.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. WI-F5,
Wüten, Bereich des Bergiselstadions. Es ist vorgese
hen, das Bergiselstadion mit
Schanze und zugehörigen Gebäuden in Etappen umzubauen
und einer breiteren Nutzung zuzuführen. Dafür werden nunmehr die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.

Arzler Straße

ÖBB

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F25, Arzl, Bereich der GPn. 76, 279, 265, 338/2, 330/1, 331/1, 334/1,
1503, 293, 294/2 und 295/2 alle KG Arzl. Aufgrund mehrerer
Einzelansuchen im Bereich Arzl soll die Errichtung von Wirtschaftsstädeln zur Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzung ermöglicht werden.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F14, Höttinger Au, Bereich zwischen Höttinger Au 64 bis 70 und Sonnenstraße sowie Höttinger Auffahrt 1a bis 5, und Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 100/s, Höttinger Au, Bereich
zwischen Höttinger Au 70, Höttinger Auffahrt und Sonnenstraße (gem. § 56 Abs. 3 TROG). Im Zusammenhang mit
der Hangbebauung wurde 1996 ein Flächenwidmungs- und Bebauungsplan aufgelegt, von dem der westliche Teil bereits beschlossen wurde. Um das im östlichen Bereich vorgesehene
Wohnprojekt zu ermöglichen und einem zum oben erwähnten Bebauungsplan von 1996 eingegangenen Einspruch Folge zu leisten,
werden die neuen Entwürfe aufgelegt.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IN-B6, Innsbruck-Innenstadt, Bereich zwischen Angerzellgasse, Museumstraße und Prof.-Franz-Mair-Gasse (gem. § 56 Abs. 3
TROG). Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist die beabsichtigte Erweiterung und Sanierung des „Treibhaus" - Theaters.
Um die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen,
wird der Planentwurf aufgelegt.

VI

Weitere Entwürfe:
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F17, Hötting,
Bereich GP. 448/2 KG Hötting, „Umbrüggler Alm". Es ist geplant, du: vor Jahion abgebiniinto „UMIIM injijlei Alm" wieder als
Almgebäude samt Jausenstation zu errichten. Um dieses Vorhaben zu ermöglichen, wird mit der vorgeschlagenen Sonderflächenwidmung eine rechtskonforme Grundlage geschaffen.

INNSBRUCK INFORMIERT - SliRVICliBHILAGLi - DliZHMBI-R