Innsbruck Informiert

Jg.1999

/ Nr.10

- S.32

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Stadtgemeinde Innsbruck - Zahl: 11-14.394/1998-26

Kundmachung zur Nationalratswahl am 3. Oktober 1999
INFOS ZUR NATIONALRATSWAHL

I. WAHLORT, WAHLZEIT, VERBOTE
Die Wahlhandlung findet in don mit gesonderter Kundmachung bekanntgegebenen Wahllokalen in der Zeit von

In den Innsbrucker Wahllokalen ist die Stimmabgabe in der Zeit von 7
bis 17 Uhr möglich.
Die Stimmabgabe erfolgt in jenem Wahlsprengel, in dessen Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist. Der jeweilige Wahlort wurde mit gesonderter Kundmachung verlautbart und ist auch aus den Hausanschlägen und der an jeden Wähler ergehenden Wählerinformation ersichtlich. Die Entragung richtet sich nach dem jeweiligen Hauptwohnsitz am Stichtag (3. August 1999).

7 bis 17 Uhr
durchgehend statt.
Im Gebäude des Wahllokales und in einem Umkreis von 20 m vom Eingang des Gebäudes, in dem sich ein Wahllokal befindet, ist am Wahltag
jede Art der Wahlwerbung, insbesondere auch durch Ansprachen an die
Wähler, durch Anschlag oder Verteilen von Wahlaufrufen oder von Kandidatenlisten, ferner jede Ansammlung von Menschen sowie das Tragen von
Waffen verboten (§ 58 Abs. 1 Nationalrats-Wahlordnung 1992 - NRWO).
Das Verbot des Tragens von Waffen bezieht sich nicht auf jene Waffen,
die am Wahltag von im Dienst befindlichen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes und Justizwachebeamten nach ihren dienstlichen Vorschriften getragen werden müssen (§ 58 Abs. 2 NRWO).
Übertretungen dieser Verbote werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 3.000 S, im Fall der Uneinbringlichkeit mit
Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen geahndet (§ 58 Abs. 3 NRWO).

II. EINRICHTUNG VON SONDERWAHLBEHÖRDEN
Für Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokales am Wahltag zur Ausübung ihres Wahlrechtes infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit unmöglich ist, wurde eine besondere
Wahlbehörde eingerichtet. Sofern diese Personen die Stimmabgabe vor
einer Sonderwahlbehörde in Anspruch nehmen wollen, haben sie sich
rechtzeitig eine Stimmkarte zu besorgen (ein solches Ansuchen kann bis
zum dritten Tag vor dem Wahltag beim städt. Einwohneramt, Innrain 10,
eingebracht werden) und können dann von der Sonderwahlbehörde
während der festgesetzten Wahlzeit zur Stimmabgabe aufgesucht werden.
Für den Bürgermeister Rief eh.

Innsbruck, im September 1999

Stadt Innsbruck Bezirksverwaltungsbehörde
Zahl: 11-14.394/1998-15
Betreff: Nationalratswahl 1999: Bezirkswahlbehörde

Wahlberechtigte können sich bis spätestens Donnerstag, den 30. September 1999 eine Wahlkarte ausstellen lassen. Mit dieser ist die Stimmabgabe in allen Innsbrucker Wahllokalen möglich. Die Ausstellung erfolgt in Innsbruck durch das Referat „Einwohnerwesen", Innrain 10.
Den in den Krankenanstalten untergebrachten Patienten wird die Stimmabgabe bei „Fliegenden Wahlkommissionen" ermöglicht, soferne sie im
Besitz einer Wahlkarte sind.
• Bettlägerige Personen, denen der Besuch des Wahllokales aus Krankheits- oder Altersgründen oder aus sonstigen Gründen nicht möglich ist,
können ihre Stimme vor einer „Besonderen Wahlbehörde" abgeben.
Sie müssen sich jedoch ebenfalls rechtzeitig eine Wahlkarte ausstellen
lassen und um den Besuch einer „Besonderen Wahlbehörde" ersuchen.
1

Behinderte können leider nicht alle Wahllokale barrierefrei erreichen. Es
gibt in Innsbruck jedoch einige geeignete Lokale. Die diesbezüglichen
Informationen sind auf Seite XXI unten angegeben.

1

Für Auskünfte betreffend die Eintragung in die Wählerevidenz stehen das
Referat „Einwohnerwesen", Innrain 10 (Tel. 5360 - Kl. 531 bis 534), für
sonstige Auskünfte in Wahlangelegenheiten das Amt „Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung", Haspingerstraße 5 (Tel. 5360 - Kl. 616
bis 618), gerne zur Verfügung.

Stadt Innsbruck Bezirksverwaltungsbehörde
Zahl: 11-14.394/1998-2
Nationalratswahl 1999: Gemeindewahlbehörde

KUNDMACHUNG

KUNDMACHUNG

Gemäß § I 5 Abs. 5 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 - NRWO, BGBI.
Nr. 47 1/1992 i.d.g.F., werden nachstehend die Namen der Mitglieder der
Be/irkswahlbehörde Innsbruck-Stadt kundgemacht:
Bezirkswahlleiter:
SR Di. Martin Jäger, Magistratsabteilung II
Bezirkswahlleiter-Stellvertreter:
Hubert Rief, Magistratsabteilung II
Beisitzer/in der SPÖ:
1. StR Dr. Lothar Müller, Innsbruck, Stiftgasse 1
2. StR Komm.Rat Peter Moser, Innsbruck, Pechestraße 12/2/19
3. GR Dr. Thomas Praxmarer, Innsbruck, Gerhart-Hauptmann-Straße 19/1
Ersatzbeisitzer/in der SPÖ:
1 NR Mag. Gisela Wurm, Innsbruck, Höttinger Au 76/65
") Irene Crepaz, Innsbruck, Panzing 9
."). GR Reg.Rat Karl Kohle, Innsbruck, Andechsstraße 35
Beisitzer/in der FPÖ:
1 M,i(| Arnold Schiefer, Innsbruck, Uferstraße 42/2/83
"J. Mag. Elmar Denz, Innsbruck, Claudiastraße 7
3. Griseldis Wirth, Innsbruck, Höhenstraße 4
Ersatzbeisitzer/in der FPÖ:
1 Dagmar Czerny, Innsbruck, Kirschentalgasse 27
2. Barbara Wenko, Innsbruck, Pechestraße 1
3. Werner Handl, Innsbruck, Meinhardstraße 5
Beisitzer der ÖVP:
1. V/bgin. Dipl.-Ing. Eugen Sprenger, Innsbruck, Klappholzstraße 8
2. GR Dr. Hans Rainer, Innsbruck, Höhenstraße 95
Ersatzbeisitzer der ÖVP:
1. GR Wolfgang Steinbauer, Innsbruck, Fallbachgasse 13b
2. GR Mag. Manfred Eiter, Innsbruck, Weingartnerstraße 90
Beisitzer des LIF:
1. Christian Mehile, Innsbruck, Canisiusweg 68
Vertrauenspersonen der „Grünen Alternative":
1. StR Mag. Gerhaid P rit/, Innsbruck, Innrain 77
2. GR Mag. Ursula Schwar/I, Innsbruck, Lohbachweg A1

Gemäß § 15 Abs. 5 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 - NRWO, BGBI.
Nr. 471/1992 i.d.g.F., werden nachstehend die Namen der Mitglieder der
Gemeindewahlbehörde Innsbruck kundgemacht:
Gemeindewahlleiter:
Dr. Richard Hochschwarzer, Magistratsabteilung II
Stellvertreter:
Dr. Christoph Platzgummer, Magistratsabteilung II
Beisitzer/in der SPÖ:
1. GR Harald Schuster, Innsbruck, Reichenauer Straße 93
2. Evelyne Braito, Innsbruck, Luigenstraße 44
3. Helmut Buchacher, Innsbruck, Klappholzstraße 52
Ersatzbeisitzer/in der SPÖ:
1. LAbg. Gabriele Schiessling, Innsbruck, Rennweg 16
2. GR Brigitte Hüttenborger, Innsbruck, Lönsstraße 5
3. Sigrid Marineil, Innsbruck, Panzing 18
Beisitzer/in der FPÖ:
1. Dipl.-Ing. Evelyne Achhorner, Innsbruck, Ing.-Etzel-Straße 69A
2. Reinhard Ster, Innsbruck, Museumstraße 28
3. Erwin Vones, Innsbruck, Höttinger Au 72/8
Ersatzbeisitzer/in der FPÖ:
1. Marlies Stadler, Innsbruck, Sternwartestraße 9
2. Thomas Kozants, Innsbruck, Hinterwaldnerstraße 31
3. Helmut Kat/bauer, Innsbruck, Marktgraben 1
Beisitzer/in der ÖVP:
1. StR Ing. Martin Krulis, Innsbruck, General-Feuerstein-Straße 25a
2. GR Prof. Dr. Richard Schober, Innsbruck, Fliedergasse 2
Ersatzbeisitzer/in der ÖVP:
1. Dir. Andreas Wanker, Innsbruck, Amraser Straße 124
2. GR Christine Schreiner, Innsbruck, Arzler Straße 198
Beisitzer des LIF:
1. Udo MU/.II, Innsbruck, Erzherzog-Eugen-Straße 1/1
Vertrauenspersonen der GRÜNEN:
1. Barbara Stabentheiner, Innsbruck, Amraser-See-Straße 28
2. GR Anuschka Samsinger, Innsbruck, Gumppstraße 1

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ISPI

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