Innsbruck Informiert

Jg.1999

/ Nr.9

- S.20

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Diese Ausgabe – 1999_Innsbruck_informiert_09
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Verlautbarung über das Eintragungsverfahren
Auf Grund der im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom
12. April 1999 veröffentlichten Entscheidung des Bundesministers für Inneres, mit der den Anträgen auf Einleitung der Verfahren für ein

Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, Zimmer Nr. 172
(Hofeingang), durchführen.
Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Donnerstag, 9. und Freitag, 10. September jeweils 8 bis 20 Uhr;
Samstag, 11. und Sonntag, 12. September jeweils 8 bis 12 Uhr;
Montag, 13. bis einschl. Donnerstag, 16. September jeweils
8
bis 16 Uhr.
stattgegeben wurde, wird verlautbart:
Für die Stimmberechtigten in den Innsbrucker Heimen sowie für
Dio Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesmini- Besitzer von Stimmkarten in den Innsbrucker Krankenanstalten
stur für Inneres gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes wurde eine Fliegende Eintragungsbehörde eingerichtet, und
1973, BGBI. Nr. 344 i.d.F. BGBI. Nr. 160/1998, festgesetzten wird diese Behörde die eintragungswilligen Stimmberechtigten
Eintragungszeitraumes, das ist
auf Antrag zur Abgabe ihrer Unterschrift aufsuchen.
von Donnerstag, den 9. September 1999,
Informationen dazu sind unter Tel. 5360-617 erhältlich.
bis (einschließlich) Donnerstag, den 16. September 1999,
Stimmberechtigte, die in der Stimmliste der Stadtgemeinde
in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zu- Innsbruck eingetragen sind, können bis einschließlich Montag,
stimmung zum beantragten Volksbegehren durch einmalige ei- den 13. September, während der vorgenannten Eintragungszeigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift (Familien- und ten, die Ausstellung von Stimmkarten mündlich oder schriftlich
Vorname) in die Eintragungslisten erklären. Die Eintragung hat beim städt. Einwohneramt, Innrain 10, 1. Stock, beantragen (Tel.
außerdem das Geburtsdatum und die Adresse des Stimm- 53 60 Kl. 528-534).
berechtigten zu enthalten. Vor der Eintragung muß die Identität Nach Maßgabe der sinngemäß anzuwendenden Bestimmungen
nachgewiesen werden (Lichtbildausweis).
der Nationalrats-Wahlordnung 1992 gelten für das EintragungsEintragungsberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stich- verfahren folgende
tag (3. August 1999) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen und Verbote:
in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz ha- Gemäß § 13 des Volksbegehrengesetzes 1973 im Zusammenben. Demnach sind alle Personen, die die österreichische Staats- hang mit § 58 der Nationalrats-Wahlordnung 1 992 ist im Umkreis
bürgerschaft besitzen, vor dem 1. Jänner 1999 (spätestens am von 20 m vom Eingang des Gebäudes, in dem sich die Eintra31. Dezember 1998) das 18. Lebensjahr (Jahrgang 1980 und äl- gungsstelle befindet, jede Art der Werbung, die das Volksbeter) vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen gehren zum Inhalt hat, insbesondere auch durch Ansprachen an
sind, berechtigt, sich in die Eintragungslisten einzutragen. Stimm- die Stimmberechtigten, durch Anschlag oder Verteilen von Aufberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemein- rufen, ferner jede Ansammlung sowie das Tragen von Waffen jede haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechtes eine der Art verboten. Das Verbot des Tragens von Waffen bezieht
Stimmkarte.
sich nicht auf jene Waffen, die während der Zeit des EintraDie Eintragungslisten liegen während der Eintragungsfrist an fol- gungsverfahrens im betreffenden Umkreis von im Dienst befindlichen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes und Justizgender Adresse auf:
Städtisches Einwohneramt, Innsbruck, Innrain 10, 1. wachebeamten nach ihren dienstlichen Vorschriften getragen
werden müssen.
Stock.
Dort ist auch der Text des Volksbegehrens angeschlagen. Kör- Übertretungen dieser Verbote werden von der Bezirksverwaltungsperbehinderte können die Eintragung im barrierefrei erreich- behörde mit einer Geldstrafe bis zu 3.000 S, im Fall der Uneinbaren Büro des städtischen Behindertenbeauftragten im Alten bringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen geahndet.

Familien-Volksbegehren

Kundenfreundliche Marktordnung
Ab 1. Oktober wird Innsbrucks Marktgeschehen
neu geregelt. Übersichtlich, kundenfreundlich und
gestrafft ist die neue
„Marktordnung der Landeshauptstadt Innsbruck",
mit nunmehr 14 Paragraphen (bisher 30) die verbindliche Richtlinie.
Der Marktplatz zwischen Churrasco und Markthalle ist einer der
zentralen Punkte des Marktgeschehens. Hier finden der Händlermarkt (jeweils am Mittwoch
von 7 bis 18.30 Uhr), der Thomasmarkt (immer am Montag
nach dem Fest der hl. Lucia, heuer am 13. Dezember) und der
anschließende Weihnachtsmarkt
(bis 24. Dezember) statt.

VIII

In der Karwoche, der ersten
Juni-, Juli- und Augustwoche
und während der Innsbrucker
Herbstmesse „gehört" der
Marktplatz den Wochentrödelmärkten. Auch der Floh- und
Kuriositätenmarkt (bisher im
Rathaushof) präsentiert ab Oktober sein Angebot am ersten
und dritten Samstag von 7 bis
13 Uhr am Marktplatz (im Dezember wegen des Thomas/Weihnachtsmarktes
nicht
möglich).
„Schon die von mir initiierte
und im Auftrag der Wirtschaftsförderung durchgeführte Studie über die Märkte zeigt,
daß das Interesse der Bevölkerung groß und Innsbruck ein interessanter Marktplatz ist", be-

tont StR Peter Moser, zuständig auch für das Marktwesen:
„Die neue benutzer- und kundenfreundliche Regelung ist sicher ein Impuls. Die Märkte
sind eine Belebung für Wirtschaft und Tourismus!"

Flohmarktbeschicker
Achtung!
Der Marktplatz darf frühestens um 6 Uhr beschickt weiden und ist bis spätestens 1 4
Uhr wieder /u räumen. Die Ver-

kaufsstände oder -flächen dürfen höchstens 5 Meter lang und
1,5 Meter breit sein. Von der
Stadt wird der Marktplatz gebührenfrei zur Verfügung gestellt. „Es dürfen aber weder
Müll noch unverkaufte Gegenstände zurückgelassen werden", appelliert Klaus Seirer
(Marktamt). Hotline für das
Marktgeschehen: Städtisches
Marktamt, Tel. 53 60/890, bzw.
Amt fur Wirtschattsförderung:
Tel. 53 60/924. (A.G.)

Leib und Seele im Haus der Begegnung
Im Haus der Begegnung findet vom 4. bis 6. Oktober
die Tagung „Leib und Seele, Der Körper der Medizin die Seele der Psychotherapie/Theologie" statt. Informationen
bzw. Anmeldung: Haus der Begegnung,
Tschurtschenthalerstraße 2a, Tel. (0 51 2) 58 78 69.

INNSBRUCK INFORMIERT - SERVICEBEILAGE - SEPTEMBER 1999