Innsbruck Informiert

Jg.1999

/ Nr.9

- S.19

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DIE STADTPLANUNG INFORMIERT

Neue Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
Der Gemeinderat der Stadt
Innsbruck hat in seiner Sitzung am 15. Juli auf Antrag
von Stadtrat Inq. Martin Krulis die Auflage u.a. der Entwürfe folgender Flächenwidmungs- und Bebauungspläne beschlossen:
Du; Lntwurle, bestellend aus
zeichnerischer Darstellung und
Legende, sind während der
Amtsstunden in den Schaukästen der Stadtplanung, Fallmerayerstraße 1, 4. Stock, innerhalb der unten angegebenen
Fristen einsehbar. Zusätzlich
sind im Referat für Stadtkernund Ortsbildschutz, Fallmerayerstraße 1, 5. Stock, ebenfalls
die Pläne für die Bereiche
Innsbruck (IN-F2 und IN-B2),

Muhlau (MU-B2) und Hotting Dorf (HÖ-B2) während der unten genannten Fristen einzusehen. Darüber hinaus können
weitere Infoi mationen zu
den aufgelegten Entwürfen
während der Parteienverkehrszeit von 8 bis !() Uhr eingeholt
werden.
Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben,
und Rechtsträger, die in der
Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, eine schriftliche
Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Die Fristen für die Planeinsicht und die Abgabe einer Stellungnahme sind vom 3. August
bis 7. September 1999.

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. MÜ-B2, Mühlau, Bereich Ferdinand-Weyrer-Straße 2 bis 10 und Haller Straße
41 (gem. § 56 Abs. 3 TROG). Es werden die Straßenflucht
an der Haller Straße geringfügig adaptiert und die Bebauungsbestimmungen unter Berücksichtigung des Bestandes neu festgelegt.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F1, Igls - Vill,
Bereich KG Igls und KG Vill, ausschließlich der Gebiete unterhalb der ausgeprägten Geländestufe zum Bereich Ahrntal-Zenzenhof-Pembaurhof-Sillschlucht, jedoch ausgenommen den Bereich der geplanten Wohnanlage „Am
Bichl" an der Badhausstraße (2. Entwurf), und
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IG-B1a-e, Igls, a) Bereich Igls-Zentrum zwischen Brunnenweg und Obexerstraße; b) Bereich Lanser Straße, Obexerstraße; c) Bereich
Bilgeristraße, Badhausstraße, Heiligwasserweg, jedoch
ausgenommen den Bereich der geplanten Wohnanlage
„Am Bichl" an der Badhausstraße; d) Bereich Patscher
Straße, Gletscherblickweg; e) Bereich Badhaus (gem. § 56
Abs. 3 TROG) (2. Entwurf), sowie Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IG-B2, Vill (gem. § 56 Abs. 3 TROG) (2. Entwurf). Im Sinne einer raumplanungsrechtlichen Umsetzung des
Stadtteilentwicklungskonzeptes Igls/Vill wurden erste Planentwürfe bereits aufgelegt. Die dazu eingelangten Stellungnahmen konnten teilweise berücksichtigt werden, woraus sich die nun vorliegenden zweiten Entwürfe ergeben.

Sonnenstraße

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55/aqu, HöttingWest, zwischen Oppolzerstraße, Sonnenstraße, Rosengartenstraße und Botanikerstraße (gem. § 56 Abs.
3 TROG). Der Plan stellt einen
Vorgriff auf eine Bebauungsplanbearbeitung dar. Unter
Berücksichtigung der Baustruktur werden Erweiterungsmöglichkeiten, jedoch bei Beschränkung der Baudichten, festgelegt.

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. HÖ-B2, HöttingDorf, Bereich zwischen
Höhenstraße, Schulgasse
und nördlich des Altenwohnheimes Hotting (gem.
§ 56 Abs. 3 TROG). Unter
Berücksichtigung des Bestandes werden die Bebauungsregeln neu festgelegt, womit auch
der Anbau einer Turnhalle an
die Volksschule ermöglicht
wird.

INNSBRUCK INI O R M l i R T

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F19, Hötting-West, Bereich Kranebitten (3. Entwurf), und
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. HW-B1 Hötting-West,
Bereich Kranebitten (gem. § 56 Abs. 3 TROG) (3. Entwurf).
Die zu den bereits aufgelegten Planentwürfen eingelangten Stellungnahmen wurden /um Teil in die nun vorliegenden Entwürfe eingearbeitet. Änderungen orgeben sich in verschiedenen Detailbereichen, insbesondere auch im „Klammbachviertel".

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