Innsbruck Informiert

Jg.1999

/ Nr.8

- S.22

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DIE STADTPLANUNG INFORMIERT

Neue Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in
seiner Sitzung am 24. Juni die
Auflage der Entwürfe folgender
Flächenwidmungs- und Bebauungspläne beschlossen:
Die Entwürfe, bestehend aus
zeichnerischer Darstellung und
Legende, sind während der
Amtsstunden in den Schaukästen der Stadtplanung, Fallmerayerstraße 1, 4. Stock, innerhalb der unten angegebenen
Fristen einsehbar. Zusätzlich
sind im Referat für Stadtkernund Ortsbildschutz, Fallmerayerstraße 1, 5. Stock, ebenfalls
die Pläne für die Bereiche
Innsbruck-St. Nikolaus (HÖr 14 und HÖ-B1) und Inns-

bruck-Saggen
(SA-B2/1)
während den unten genannten
Fristen einzusehen. Darüber
hinaus können weitere Informationen zu den aufgelegten Entwürfen während der Parteienverkehrszeit von 8 bis 10 Uhr
eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben,
und Rechtsträger, die in der
Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, eine schriftliche
Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Die Fristen für die Planeinsicht und die Abgabe einer Stellungnahme sind vom 13. Juli bis
17. August 1999.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F13, , Höttinger Au, Bereich Mitterweg östlich ÖBB (Gpn. 1900/2,
1900/5, 1904/2, 1904/4, 1904/6 - Baumarkt Würth Hochenburger und Teilfläche der Gp. 1928/3, alle KG Hötting).
Um die Vergrößerung des schon bestehenden Baumarktes WürthHochenburger zu ermöglichen, ist eine Änderung der Widmung in
Sonderfläche für Einkaufszentren vorgesehen. Darüber hinaus erfolgt eine geringfügige Adaptierung der Mischgebietswidmung
südlich des Mitterweges.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F14, Innsbruck-St. Nikolaus, Bereiche zwischen Innallee, EmileBethouart-Steg und Innstraße sowie zwischen St.-Nikolaus Gasse, Innstraße, Höttinger Gasse, Höhenstraße bis
zur Fallbachkehre, Fallbachgasse, Löfflerweg und Weiherburggasse, und Entwurf des Bebauungsplanes Nr. HÖB1, Innsbruck-St. Nikolaus, Bereich zwischen Innallee,
Innstraße, Höttinger Gasse, Höhenstraße, Probstenhofweg, Hangbereich nördlich der Riedgasse, Löfflerweg,
Weiherburggasse und Fallbachgasse (gem. § 56 Abs. 3
TROG). Mit (iirscMi Planentwürfon wird die großflächige Überarbeitung des Stadtgebietes im Sinne des Tiroler Raumordnungsgesetzes weiter fortgeführt. Grundsätzlich sind lediglich geringfügige Widmungsadaptionen vorgesehen. Großflächige Neuwidmungen finden nicht statt. Bei der Festlegung der Bebauungsregeln wird auf die bestehende Baustruktur Rücksicht genommen,
wobei einerseits vertretbare Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden und andererseits im Bereich der offenen Bauweise die
Verdichtung durch entsprechende Festlegungen beschränkt wird.

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Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83/bl, Höttinger Au, Bereich zwischen Bachlechnerstraße, Höttinger Au, Bahntrasse ÖBB und Inn (gem. § 56 Abs. 3 TROG). Ziel dor Bebauungsplanerstellung ist die Fortsetzung einer generalisierenden
Festlegungsart von Bebauungsregeln mit geringfügiger Höherzonung für alle Gewerbegebiete in Innsbruck. Zusätzlich werden im
Mischgebiet Dichten festgelegt.

INNSBRUCK INFORMIERT-AUCiUST 1999