Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1949

/ Nr.3

- S.6

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Amtsblatt der ^andeohauptstadt Innsbruck

Nummer A

E i n z e l p l a u 1 (Zuschußbcdarf 8 1 ,«34.610.—)
Die Stadt Innsbruck leistet als Beitrag znm Poli
zeiauswand des Bundes 8 7.— je Kopf der Einwog
nerzahl von 95.365 ans Grund des Finanzansgleichs
Gesetzes sowie den Ersah von zwei Dienstwohnung
mieten. Die Feuerwehr kostet der Stadt Innsbruck
die erhebliche Summe von 3 789.790.—.

Voll den bezüglichen Einrichtungen weist jedoch nur
die Stadtentwässcrnng einen Überschuß vou Schilling
404.870.— auf, die übrigeil einen Zuschußbedarf von
zusammen 8 1,969.200.—. Die Straßenbcleuchtuug
erfordert 8 185.000.—, die Landschaft^ nnd Grün
flächengcstaltung benötigt einen Znschnßbedarf von
8 305.000.—.

E i n z e I p l a n 2 (Zuschnßbcdarf 8 2,686.300.-^s
Der Zuschuß für Volks- nnd Hanptschnlen beträgt
8 ,1,928.360.—, wovon auf bauliche Instandsctzungs
arbeiten nnd Neueinrichtungen 8 385.400.— eilt
fallen.

E i n z e l p l a n 8 (Überschuß 3 2,657.890.—)
Dieser Einzclplan umfaßt die unselbständigen und
selbständigen Wirtschaftsnnternehmen, letztere jedoch
nur mit deu an den Gcmeindehaushalt abzuliefernden Beträgen, sowie die Erträgnisse der Wirtschaft
lichen Beteiligungen, soweit solche zu erwarten sind.
Die in den Stadtwerkcn Innsbrnck vereinigten
Versorglmgsunternehmungen Elektrowerk, Gaswerk
und Wasserwerk erbringen für den städtischen Halls
halt eine Konzessionsabgabe ill der Höhe von Schi>
ling 2,700.000.—. Auf eine Gewinnabfuhr mußte
allerdings mit Rücksicht auf den dringenden Invests
tionsbedarf der Stadlwerkc für 1949 verzichtet wer
den. Die übrigen selbständigen Unternehmen nnd
Beteiligungen sind für denstädtischenHaushalt vor
aussichtlich erträgnislos.
Neue Verpachtungen versprechen Mehreinnahmen
bei zwei von fünf verpachteten Gastwirtschaften. Die
Erträgnisse sind im allgemeinen geringfügig, weshalb
dieser Unterabschnitt nnr 3 13.370.— Überschnß cr
bringt.

E i n z e l p l a n 3 (Zuschuhbedarf 8 1,020.180.-)
M i t dem Ansatz von 8 640.000.— ersaht der Haushaltsplan 40 Prozent des Zuschusses, der vou
Land und Stadt vereinbarungsgemäß für den Betrieb
des Landestheatcrs beizutragen ist, um einen allfälligcn Abgang dieses Betriebes zu decken.
Das Landestheater ersetzt die Personalkosten für
das städtische Orchester, soweit dieses für Zwecke des
Theaters tätig ist. Hiefür sollen 8 350.000.— verein
nahint werden.
E i n z e l p l a n 4 (Zuschußbcdarf 8 5,083.720.—)
Aus dem Titel der offenen nnd geschlossenen Für"
sorge trägt die Stadt Innsbruck im Jahre 1949 deu
Iuschußb"cdarf von 3 1,636.680.— u. 8 1,245.000.—,
der die gchobcue und allgemeine Fürsorge einerseits
uud die Anstaltsunterbringung andererseits betrifft.
E i n z c l p l a n 5 (Znschnßbedarf 8 903.870.—)
Für Sport- und Eislanfplätze gibt die Stadt
den Betrag von 3 225.070.— ans
E i n z c l P l a n 6 (Zuschußbcdarf 3 2,998.070.—)
Neiuausgabeu von 3 2,417.420.— und Neineiw
nahmen von 3 619.420.— ergeben den von der Stadt
zu tragenden erheblichen Zuschußbedarf von Schilling
1,798.000.— des Straßenbauamtcs.
Wie sich ails der Natnr der sogenannten „Engeren
Verwaltung" ergibt, weisen alle Unterabschnitte der
Einzelpläne 0 >bis 6 mit Ansnahme der Hilfsstelle
„Wirtschaftshof" einen Zuschußbedarf auf.
E i n z e l p l a n 7 (Zuschußbcdarf 3 2,121.020. ^ s
I n diesem Einzelplan sind die öffentlichen Einrichtungen angenommen, die sich im wesentlichen selbst
erhalten sollen, d. h. die für die Benützung dieser Eiw
richtnngen festgesetzten Gebühren und Entgelte jollen
den Betrieb nnd die Erhaltung der Anlagen decken.
Es sind folgende Gebühren vorgesehen:
I!A. 7101 Gehwcgreinignngsgcbührcn
8 . 280.000
UA. 7102Kanalgebührcn nnd Grubenrcinignngsgebühren
3 1 141.000
UA. 7103 Mullabfuhrgcbührcn
8 530.00!)
NA. 7104 Wasenmeistcrcigcbührcn
3
800
UA. 7107Waagcgcbühren
8
14.000
UA. 7108 Mav"ktgebühren
8 26 000
UA. 7109 Schlachthofgebühren
8 358 0 W
UA. 7114VoM5adgebilhren
3 100 000
UA. 7115 Damvibadgebühren
8 290 000
UA. 7116Fricdhöseg,ebühren
8 165.000
8 2,904.800

E i n z e l p l a n 9 (Überschnß 8 17,819.610.—)
Die Finanz- nnd Steuervcrwaltung, die in diesem
Einzelplan mit der Verwaltung des Gebäude-,
Grund- und land- und forstwirtschaftlichen Besitzes
vereinigt ist, erfordert vorerst die Schcidnng dieser
verschiedenen Vcrwaltungszweige.
Die Unterabschnitte 920 bis 925 betreffen die Verwaltnng des Licgcnschaftsbcsitzcs, di? Unterabschnitte
900, 901, 910, 930, 940, 941, 950, N",0 und 970
die eigentliche Finanz- lind Steuervcrwaltung.
Trotz der Mict- nnd Pachtcinnahmen von Schilling 2.358,200.— schließt der Liegen schaflsbesitz mit
einem Zuschußbcdarf von zusammen 3 1,165.230.—,
was hauptsächlich auf die notwendige bauliche Erhaltung nnd Herstellung von städtischeil Gebänden
zurückzuführcu ist, die im ordeutlichen Haushalt
8 1,578.200.— erfordert. Innerhalb der eigentlichen
Finanz- uud Steuerverwaltuug uimmt selbstverständlich der Unterabschnitt 941, der die Stencrn nnd
stcucrähnlichcn Einnahmen betrifft, den erstell Nang
ein. Seit der Einführung des Fiuauzansgleichgesetzcs
1948, das mit geringeu Abänderungen anch für 1949
gelten soll, sind die Gemeinden an den Eingängen
verschiedener Vnndesstenern beteiligt, d"e als Finanzzuweisungen monatlich vereinnahmt werden. Diese
Vundesaogabenertragsanteile wnrdrn sehr vorsichtig
mit 8 6,500.000,— angesetzt. Hievon sind jedoch
26.67 Prozent als Landesnmlage al^ngeben, während
eine znsätzliche Einnahme von 33.33 Prozent seitens
des Landes als Vcdarfszuweisuug mit Rücksicht alls
die Finanzlage der Stadt erhofft wird, l^"inen eri>b
lichen Teil der allgemeinen Deckuugsmitiel bestreuet
die Gewerbesteller voll Ertrag und Kapital, deren
Hebesatz gegenüber dem Vorjahie von 290 Prozent auf
300 Prozent erhöht wurde und 8 6,7li0.000.— ab
werfen wird. Es folgt die l^rnndstener mit einem ver