Innsbruck Informiert

Jg.1998

/ Nr.5

- S.33

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DIE STADTPLANUNG INFORMIERT

Neue Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat
in seinen Sitzungen am 26. 3.
und 22. 4. 1998 die Auflage
der
Entwürfe
folgender
Flächenwidmungs- und Bebauungspläne beschlossen.
Diese Entwürfe, bestehend aus
zeichnerischer Darstellung und
Legende, sind während dor
Amtsstunden in den Schaukästen
der Stadtplanung, FallmerayerStraße 1,4. Stock, zu den unten
angegebenen Fristen einsehbar.
Zusätzlich sind im Referat für
Stadtkern- und Ortsbildschutz,
Fallmerayerstraße 1, 5. Stock,
ebenfalls während dieser Fristen
die Pläne für den Bereich Innsbruck-Saggen (SA-F1, SA-B1
und SA-B2) einzusehen.
Darüber hinaus können weitere
Informationen zu den aufgelegten
Entwürfen während der Parteienverkehrszeit von 8.00 Uhr bis
10.00 Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Gemeinde eine
Liegenschaft oder einen Betrieb
besitzen, haben das Recht, eine
schriftliche Stellungnahme zu den
Entwürfen abzugeben.
Die Fristen für die Planeinsicht
und die Abgabe einer Stellungnahme sind für die Pläne Nr.
80/jn, SA-F1 und SA-B1 vom
15. 4. 1998 bis 20. 5. 1998 und
für die Pläne Nr. AM-F23, AMB11 und SA-B2 von 5. 5. 1998
bis 9. 6. 1998.

Entwurf
des
Flächenwidmungsplnncs 80/jn, Prodi, Bereich zwischen Sillufvr, Olympiastraße, Resselstraße, Wiesengasse und
Montessoristraße. Damit sollen die pl<)
i )ui igsrechtlichen Voraussetzui Igen für die Errichtung des neuen
Fußballstadions südlich des Eisstadions geschaffen werden. In
diesem Zusammenhang werden
auch die umliegenden Flächen
neu festgelegt.

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. SA-B2, Innsbruck-Saggen, Bereich zwischen Universitä tss traße, Dreiheiligen Straße, Ing.-Etzel-Straße, Siebererstraße, Falkstraße und
Kaiserjägerstraße (gem. § 56
Abs. 3 TROG). Der Plan ersetzt
eine Vielzahl von überholten Plänen und schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
verschiedene Bauvorhaben im
Bereich des Messeareals, bei der
Bundespolizeidirektion, im Areal
des Kapuzinerklosters sowie im
Bereich des Hotels Schwarzer Adler. Im übrigen wird die vorhandene Baustruktur in Anlehnung
an den Bestand festgelegt.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. SA-F1, InnsbruckSaggen, Bereich Ing.-Etzel-Straße, Siebererstraße, Falkstraße,
Kaiserjägerstraße ab HNr. 14, Karl-Kapferer-Straße, Inn und
Erzherzog-Eugen-Straße, und Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SA-B1, Innsbruck-Saggen, Bereich Ing.-Etzel-Straße, Siebererstraße, Falkstraße, Kaiserjägerstraße ab HNr. 14, Karl-Kapferer-Straße, Inn und Erzherzog-Eugen-Straße (gem. § 56 Abs.
3 TROG). Bei diesen Plänen handelt es sich um eine Neubearbeitung
gemäß den gesetzlichen Erfordernissen. Im Flächenwidmungsplan
werden die Widmungskategorien in Anlehnung an die bestehende
Nutzungsstruktur festgelegt. Im Bebauungsplan wirdgroßteils die bestehende Baustruktur durch entsprechende Bestimmungen gesichert.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes

AM-F23, Amras, Bereich Andre hs /ifh>.

Langer

Weg,

Inn, Gemeindegrenze, Autobahn und Amraser-See-Straße (2. Entwurf) und Entwurf des Bebauungsplanes Nr. AM-B11, Amras, Bereich Andechsstraße, Langer Weg, Inn, Gemeindegrenze, Autobahn und Amraser-See-Straße (gem. § 56 Abs. 3 TROG) (2. Entwurf)
Dei IlcHlHxnwidii)ungspldn stellt eine Neubearbeitung gemäß den (jcsel/k/ien tilordernissen dar
und verfolgt hauptsächlich das Ziel, das Gewerbegebiet Roßau in seinem Bestand zu sichern. Der
Bebauungsp/ün soll weitere Entwicklungsmöglichkeiten
innerhalb des Baulandes durch eine geringfügige Höherzonung schaffen. Allerdings sind die Flächen nördlich der Autobahn bis zum Gewerbegebietsstreifen am Grabenweg nicht einbezogen.

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