Innsbruck Informiert

Jg.1998

/ Nr.5

- S.6

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Diese Ausgabe – 1998_Innsbruck_informiert_05
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Die Stadtplanung informiert:

Innsbruck - bereit für das
neue Jahrtausend
Der Countdown für das nächste Jahrtausend läuft. Wie leben wir im dritten Jahrtausend? Wird der uralte Traum der Menschheit wahr, nach Sternen zu greifen
und zu anderen Planeten zu fahren? Die Innsbrucker Stadtplanung bleibt
zunächst lieber mit beiden Beinen am Innsbrucker Boden. Und um diesen geht
es auch, denn die Weichen für die räumliche Entwicklung Innsbrucks ab dem
Jahr 2000 müssen gestellt werden. Das örtliche Raumordnungskonzept
(ÖROKO) ist, aufbauend auf das Stadtentwicklungskonzept 1980, in Ausarbeitung. Ziel ist, Richtlinien für stadtentwicklungsplanerisches Handeln zu entwickeln, das ein flexibles Reagieren auf neue Anforderungen ermöglicht, unterstreicht Planungs-Stadtrat Ing. Martin Krulis.
Eine sorgfältige Planungsgrundlage
unter der Federführung des Referates
für Stadtentwicklung und in der Folge
die Mitwirkung der jeweils kompetenten Fachleute sind für StR Krulis Voraussetzung. Auch die Innsbruckerinnen und Innsbrucker sind eingeladen,
ihre Anliegen vorzubringen und am
Innsbruck von morgen mitzuwirken.
Das Ergebnis, das rechtzeitig Ende
1999 vorliegen muß, soll eine ganzheitliche, längerfristige Konzeption für
die räumliche Entwicklung bringen.

Gemeinsam Stadt
gestalten
Die Erstellung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
gemäß Tiroler Raumordnungsgesetz
wurde 1997 im Stadtsenat beschlossen. Nun wird in der Innsbrucker Stadtplanung auf Hochtouren gearbeitet. Ab
sofort beginnt der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Eine umfassende öffentliche Information des Vorentwurfs wird im kommenden Jahr
stattfinden. Mehrere Bürger-Informationsveranstaltungen zum Thema
ÖROKO sind geplant.
So wie die Tiroler Landeshauptstadt

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sind alle Gemeinden Tirols verpflichtet,
ein örtliches Raumordnungskonzept für
ihr Gemeindegebiet zu erstellen, das
dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan als grundsätzliche Rahmenbedingung vorangestellt wird. Es muß
auf einen Zeitraum von zehn Jahren
ausgerichtet sein und regelmäßig fortgeschrieben werden. Kommt eine Gemeinde dieser Verpflichtung nicht
nach, dann dürfen keine weiteren
Grundflächen als Bauland oder Sonderflächen gewidmet werden.

Form und Inhalt
Das ÖROKO besteht aus einem
Plan sowie ergänzenden Festlegun-

gen. Es trifft Aussagen zu folgenden
Themenbereichen: Nutzung und Erhaltung der freien Landschaft, Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung,
Wirtschaftsentwicklung, Baulandbedarf für Wohnen und Wirtschaft, Anordnung und Gliederung des Baulandes, Baudichten und innerörtliche
Grünraumgestaltung, Erhaltenswerte

Stadtplanung: Mit den Bürgerinnen
und Bürgern im Dialog
Ab sofort bis Ende Juli 1998 hat
die Bevölkerung Gelegenheit zur aktiven Beteiligung.
Anregungen zu grundsätzlichen Fragen der Stadtentwicklung (keine Detailprobleme) können schriftlich an die Magistratsabteilung Ill/Stadtplanung,
Referat Stadtentwicklungsplanung, Neues Rathaus, Fallmerayerstraße 1,6010 Innsbruck,
gerichtet werden.
Folgende acht Themenbereiche
stehen zur Diskussion:
Wohnen und Siedlungsentwicklung; Wirtschaft und Stadtentwicklung; Freiraum, Umwelt und Grünversorgung; Sport, Erholung, Freizeit und Kultur; Ortsbild, Siedlungsdichte und Stadtgestaltung; Versor-

gung mit öffentlichen Einrichtungen
(z.B. Kindergarten, Schule, Sozialstation), Einkaufsmöglichkeiten und
Dienstleistungen; Verkehr und Siedlungsentwicklung; Technische Infrastruktur, Ver- und Entsorgung (z.
B. Wasser, Energie, Kanal, Abfall).
Auch später während des gesetzlichen Auflageverfahrens können
Personen, die in Innsbruck ihren
Hauptwohnsitz haben, Rechtsträger, die in Innsbruck eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen,
sowie; Nachbargemeinden schriftlich
Stellungnahmen abgeben. Dor Burgermeister hat den Entwurf mit don
eingelangten Stellungnahmen und
den maßgebenden Entsoheidungsgrundlagon dem Gemeinderat zur
Beschlußfassung vorzulegen.

INNSBRUCK INFORMIERT MAI 1098