Innsbruck Informiert

Jg.1997

/ Nr.11

- S.46

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INNSB

St. Nikolaus - Innsbrucks
ältester Stadtteil
Ein Blick auf die Katastermappe von
Innsbruck aus dem Jahre 1856 zeigt
uns das gesamte damalige Stadtgebiet
noch ohne alle jüngeren Gebietserwi )U) i ingen, welche von 1863 bis 1942
ctlolyl sind. Wir sehen darauf rechts
des Inn die Altstadt mit dem Innrain, die
Von Stadtarchivdirektor
Univ.-Doz. Dr. Franz-Heinz Hye
„Neustadt" oder Maria-TheresienStraße, deren westseitige Hausgärten
hinten an die Fluren des „Wiltener Feldes" bzw. an die Gemeindegrenze von Wüten anstießen, während das hinter der
ostseitigen Häuserreihe gelegene „Angerfeld" vom ehemaligen
Sillkanal begrenzt worden ist, der
vom Sillfall am Fuße des Bergisel über die einstige Wiltener
Klostormühle herab entlang der
Karmeliter-, Adam- und Meinhardstraße verlief, bevor er seinen Weg entlang dem KlaraPölt -Weg in die Kohlstatt nahm,
um östlich hinter dem Zeughaus
wieder in die Sill einzumünden.
Weiters zeigt die Katastermappe rechts des Inn noch den Saggen im namengebenden, sackartigen Zwickel zwischen dem
Inn und der Sillmündung.
Links des Inn schließlich präsentiert die „Mappe" noch das
Gebiet zwischen dem Höttinger Bach
im Westen, dem Weiher- und Tuftbach
im Osten und der Terrasse des Bruckfeldes im Norden.
Dieses so dargestellte und beschriebene alte Stadtgebiet von 1856,
welches - abgesehen vom Areal der
Wohnsiedlung Mariahilfpark, dem alten Schießstand - noch heute mit dem
Territorium der Katastralgemeinde
Innsbruck identisch ist, hatte nicht
schon immer diese Ausdehnung, sondern ist das Produkt mehrfacher Gebietserweiterungen. In zeitlich rückschreitender Chronologie ist hier als
jüngster Stadtteil dor 1453 aus Wiltener
Klosterbesitz erworbene Saggen zu nen-

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nen, weiters die 1281 von demselben
Vorbesitzer tauschweise der Stadt zugefallene Neustadt und 1180 als erste
Siedlungserweiterung - ebenfalls
tauschweise vom Kloster Wüten - die
Altstadt mit dem Innrain.
Angesichts dieser topographischchronologischen Analyse ist somit
leicht zu erkennen, daß das Gebiet
links des Inn, der heutige Stadtteil
St. Nikolaus mit der Mariahilfstraße, der
älteste Stadtteil von Innsbruck - und
damit älter als die Altstadt ist.

Das Wappen von St. Nikolaus

Dieses topographisch-chronologische Untersuchungsergebnis findet
auch in den urkundlichen Quellen seine volle Bestätigung. An erster Stelle
ist hier auf den in der Oktoberausgabe von „Innsbruck informiert" zitierten Tauschvertrag zwischen Markgraf
Berchtold III. von Andechs mit dem
Kloster Wüten aus dem Jahre 1180
hinzuweisen, kraft dessen Berchtold
zur Erweiterung bzw. Übertragung seines links des Inn bereits bestehenden Marktes über dio Brücke das
Areal der so gegründeten Altstadt und
des Innrains erworben hat. Wörtlich
lautet die betreffende Textstelle: „ut
forum nostrum trans pontem ponere-

mus." Nachdem Brücke und Markt im
Jahre 1180 bereits bestanden haben,
darf weiters angenommen werden,
daß die in einer Salzburger Traditionsnotiz von 1167/83 genannte Herkunftsbezeichnung der Zeugen Ebo
und seines Sohnes Ulrich „de Inspruk"
sich bereits auf den ursprünglichen,
linksufrigen Markt Innsbruck bezieht.
Seit 1313 ist das Innsbrucker Leprosenhaus bei der späteren St.-NikolausPfarrkirche bezeugt. Dessen ungeachtet war es offenbar nötig, die städtischen Rechte links des Inn zu
bekräftigen, weshalb im Jahre
1320 der landesfürstliche Stadtherr, König Heinrich, zweifellos
aus gegebenem Anlaß seinem
u.a. für Hötting zuständigen
Landrichter von Vellenberg und
dem Propst zu Innsbruck nachdrücklich mitteilt, daß „wir mit
ayden bebeiset (Anm.: beweiset)
sein, daz diu haeuser enunt der
prukken, die an der gassen
stent, da man hin uf gen Hetnyngen get, zuo unserm statgerichte ze Jnspprukk gehorent",
und ihnen gebietet, „daz ir diu
stat und die purger daran nicht
irret" (Original-Pergamenturkunde im Stadtarchiv ). Konkret waren damit die Häuser an der unteren Höttinger Gasse gemeint.
Darüber hinaus werden in allen
seit der Stadtordnung von ca.
1440 überlieferten Grenzbeschreibungen der Stadt bzw. des Stadtgerichtsbezirkes oder städtischen „Burgfriedens" das „Kersental" und der
„Hettinger pach" im Westen und der
„Tuftpach" im Osten als Grenzmarken
angegeben, wobei dio Grenzlinie ab
der östlichen Riockjasse sowie inmitten der Bienor- und Weiherburggasse
(bis Schoneck) so verlief, daß „die
ober wagenlais lantgericht (=Sonnenburg bzw. Hötting ) und die under wagenlais stattgericht" bedeutete. An der
östlichen Riedgasse erinnert noch heute ein alter Grenzstein an der Südseite dor Straße an diese alte Burgfriedensgrenze.

INNSBRUCK INI ORMIURT - NOVHMm-k 1W7