Innsbruck Informiert

Jg.1997

/ Nr.11

- S.35

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INNSB
Die RoBkastanienminiormotio
(Cameraria ohridella) breitet sich
seit 1989 in Österreich aus.
Großflächiger Minierfraß an den
Blättern führt zu vorzeitigem Laubfall und, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden, zum
Absterben der Bäume. Als einfachste und wirksame Methode,
um zumindest den Befall durch
die erste Generation des Schädlings einzudämmen, hat sich das
Einsammeln des Laubes unmittelbar nach dem Laubfall erwiesen. Da die Puppen im abgefalle-

Achtung: Kastanienbäume
von Schädling bedroht
non Laub überwintern, ist es wich
tig, daß das Laub nicht lange am
Boden liegenbleibt. Dadurch wird
verhindert, daß die Puppen in den
Boden einwandern können. Das
befallene Laub kann kompostiert
werden, vorausgesetzt, daß dabei
eine Temperatur von 70°C erreicht wird, die zur Vernichtung
des Schädlingsnachwuchses

beiträgt. Achtung: bei Kompostierung im eigenen Garten
wird diese hohe Temperatur
nicht erreicht!
Um eine weitere Ausbreitung
des Schädlings zu verhindern,
bietet die Stadt Innsbruck eine

kostenlose

Entsorgungs-

möglichkeit für befallenes
Laub: Gesammelte Blätter kön-

nen in der Grünkompostierungsanlage Roßau abgegeben werden, in der eine fachgerechte
Kompostierung eine Vernichtung
der Schädlinge sichert. Die Grünkompostierungsanlage Roßau hat
Montag bis Freitag von 7.30 bis
1 1.30 Uhr und Montag bis Don
nerstag von 13.30 bis 16.00 Uhr
geöffnet.
Vor Beginn des Blattaustriebes
im kommenden Frühjahr werden
wir über weitere mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Miniermotte informieren.

Stadtgemeinde Innsbruck

Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
Auflage der Entwürfe:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 8.10.1997 die Auflage der Entwürfe folgender Flächenwidmungsund Bebauungspläne beschlossen:

ZI. III-4543/97/FWP
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/jl, Igls, Bereich Heiligwasserweg, Teil der Gp. 784/1 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/cf, ZNr. 2414)

ZI. III-4544/97/FWP
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/jk, Innsbruck, Bereich Museumstraße, Ing.-Etzel-Straße, Siebererstraße, Kaiserjägerstraße, Universitätsstraße (bis Karl-Rahner-Platz) (als Änderung des Flächenwidmungs- und Wirtschaftsplanes Nr. 735 sowie der Flächenwidmungspläne Nr. 80/cg, ZNr. 2352, Nr. SCVel, ZNr. 2578; Nr. 80/es, ZNr. 2571
und 80/hf, ZNr. 2782)

ZI. 111-4541/97/FWP
Entwurf des Kombinierten Bebauungsplanes Nr. 83/bi, Höttinger Au,
Bereich Kreuzung Fürstenweg mit Bachlechnerstraße (gem. § 56 Abs.
3 TROG)

ZI. III-75/97/FWP
Entwurf des Kombinierten Bebauungsplanes Nr. 15/ad, Innsbruck - St.
Nikolaus, Bereich zwischen Innstraße 2-22, Waltherpark und Innallee.
(gem. § 56 Abs. 3 TROG) (3. Entwurf)

ZI. III-5168/96/FWP

Bereich zwischen Bachlechnerstraße, Höttinger Au, ÖBB und Inn
(gem. § 56 Abs. 3 TROG)
Diese Entwürfe, bestehend aus zeichnerischer Darstellung und Legende, sind während der Amtsstunden in den Schaukästen der Stadtplanung, Fallmerayerstraße 1, 4. Stock, vom 28.10.1997 bis einschließlich 25.11.1997 einsehbar. Zusätzlich sind im Amt für Stadtkernund Ortsbildschutz, Marktgraben 16, 1. Stock, ebenfalls während den
oben angegebenen Fristen die Pläne für die Bereiche Innsbruck (80/jk)
und Innsbruck - St. Nikolaus (15/ad) einzusehen.
Für die Entwürfe des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/jd sowie der Bebauungspläne Nr. 85/ai und 15/ad wird die Auflagefrist gem. § 65 Abs.
4 TROG auf zwei Wochen herabgesetzt. Auflagefrist: 28.10.1997 bis
einschließlich 11.11.1997.
Darüber hinaus können weitere Informationen zu den aufgelegten Entwürfen während der Parteienverkehrszeit von 8.00 Uhr - 10.00 Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Für den Gemeinderat
Dr. Hetzenauer e.h.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/jd, Wüten, Bereich FritzPregel-Straße, Franz-Fischer-Straße, Egger-Lienz-Straße und Neuhauserstraße (als Änderung des Flächenwidmungs- und Wirtschaftsplanes Nr. 735; der Verbauungsplane Nr. 85, Nr. 99, ZNr. 1247 und
Nr. 104, ZNr. 1613 sowie des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/ik, ZNr.
3391) (2. Entwurf) und
Entwurf des Kombinierten Bebauuni jsplanes Nr. 85/ai, Wüten, Bereich
Fritz-Pregel-Straße, Franz-Fischer-Straßo, Egger-Lienz-Straße und Neuhausorstraße (gem. § 56 Abs. 3 TROG) (2. Entwurf)

Auflage der Entwürfe:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 8.10.1997 die Auflage des Entwurfes des folgenden Bebauungsplanes beschlossen:

ZI. III-4539/97/FWP

ZI. III-4542/97/FWP

Entwuil de:. I larhenwidmungsplanes Nr. RE-F1, Reichenau/PradlNord, Bereich /wischen SIII, Prinz F iKjen Straße, ReichtMiauer Straße,
KravoglstraHo, I gerdachstraße und Furter Zaun-Weg (als Änderung
( i f . I In liMuvitlmuM"i1. IIMII Wirtschaftspianos Nr. 735; dos VerbauuiH|:,pl,iin•:. Ni :i;tHc •.. iwii" der I Inchenwidmungspläne Nr. 80/db,
ZNr. 240b, Nr. 80/ou, ZNr. 2bü4, Nr. OO/gg,ZNr. 2817 und Nr. OO/gy,
ZNr. 3085) und
Entwurf des Kombinierten Bebauungsplanes Nr. RE-B1, Roichenau/Pradl-Nord, Bereich zwischen Sill, Prinz-Eugen-Straße, Reichenauer Straße, Kravoglstraße, Egerdachstraße und Furtor-ZaunWeg. (gem. § 56 Abs. 3 TROG)

Entwuil des Ligan/enden Bebauungsplanes Nr. 63/gnl, Pradl, Bereich
Dr. Glat/ Straße 1 (gern t? !)(> Ab:. ") 1KOG).
Dieser Entwurf, bi"stehend ,ui:, /eii.hiieiischor Darstellung und Legende, ist während der Amtsstunden in den Schaukästen der Stadtplanung,
Fallmerayorstrnßo 1, 4. Stock, vom 16.10.1997 bis einschließlich
I3.I I.I9C)7 einsehbar.
Darüber hin.ms kunnen weitere Inform,ltionen /u den aufgelegten hilt
würfen während dei Parteienver kehts/eit von H.00 Uhr I 0.00 Ulli eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

ZI. ill-4540/97/FWP
Entwurf de:; I larhenwidiiuinysplanes Nr. HA-F9, Hrittinger Au, Bereich zwischen Bachlechnorstraßo, Höttinger Au, ÖBB und Inn (als Änderung der Fläohenwidmungspläne Nr. HA-F1, ZNr. 2884 und HA-F7,
ZNr. 3370) und
Entwurf des Kombinierten Bebauungspläne:; Nr. 83/bj, Hottinijci Au,

Stadtgemeinde Innsbruck
B E K A N N T MAC H U N G

INNSBRUCK 1N1ORM1LRT - SHRVlCHBlilLAGE - NOVEMBER 1997

Für den Gemeinderat
Dr. Hetzenauer e.h.

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