Innsbruck Informiert

Jg.1997

/ Nr.4

- S.37

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INNSBRU r v

Aufgepaßt: Freizeit- und Sportunfälle
können teuer kommen
Wer nach einem Freizeitoder Sportunfall vom Hubschrauber geborgen wird,
muß seit 1. Februar selbst
für die Bergungskosten
aufkommen. Davon betroffen sind nicht nur Bergsteiger,
Mountainbiker
oder Tourengeher, sondern auch Snowboarder,
Schifahrer oder Wanderer,
die nach einem Unfall vom
Hubschrauber ins Spital
gebracht werden.
Zu bedenken ist, daß Unfälle nicht nur „extremen"
Sportlern passieren, jeder
Freizeitsportler kann davon
betroffen sein. Beim Bergwandern zum Beispiel
zählen Stürze, Stolpern,
Ausgleiten, Verirren, Kreislaufversagen und Erschöpfungszustände zu den häufigsten Unfallursachen. Ein
Unfall auf der Schipiste läßt
sich oft ebenso wenig vermeiden, wie ein Sturz bei einer Abfahrt mit dem Mountainbike.
Der rasche und fachgerechte Einsatz von Rettungsmannschaften kann
nicht nur Leben retten, sondern hat schon viele Verun-

fällte vor gesundheitlichen
Folgeschäden bewahrt.
Im Falle einer Hubschrauberbergung leistet die
Sozialversicherung nur bei
Schwerverletzten einen Kostenanteil in Höhe von ca.
10.000 S. Bei Suchaktionen, bei leicht oder unverletzt geborgenen Personen
übernimmt die Sozialversicherung keinerlei Kosten
und der Geborgene muß die
Bergung zur Gänze selbstfinanzieren.
Durchschnittlich betragen

die Kosten 20.000 S und
noch mehr. Noch teurer
können Einsätze der Berg-

rettung sein. Diese werden
bereits seit 1995 dem verrechnet. Suchaktionen nach
Vermißten können bis zu
120.000 S kosten. Flugund Bergrettungseinsätze
sind auch im benachbarten
Ausland kostenpflichtig.
Unser Tip: Informieren Sie
sich bei Ihrer Privatversicherungsanstalt über Möglichkeiten zur Vorsorge bei
Freizeit- und Sportunfällen.
Wer sich im alpinen
Gelände bewegt und an
seinem Hobby auch
zukünftig Spaß haben
will, sollte rechtzeitig
Vorsorge treffen, um gegen unerwartete finanzielle Belastungen geschützt zu sein.

Wir zahlen Ihre
Jedes Alpenvereinsmilglied ist versichert:
• ßergungs- und Riickholkoslen nach Freizeitunlallen
(außer Flugsportarten) bis je ATS 2()().()()(),- weltweit
• Invalidität bis ATS 250.000,• Sporlhaftpflicht bis ATS 15,000.000,- europaweil
Anmeldungen und weitere Informationen:
Birizitta HÖLUNC.KR, Klaus SPRINGFKLD
und Sepp.lÖCHLHR
6010 INNSBRUCK, Wilhelm-Greil Str. 5
Telefon 0512-587828

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Zweig Innsbruck

Die EA-Generali.
Wir stehen zu unserer Verantwortung.
Landesdirektion Tirol, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 51 - 53, (0512) 5926

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APRIL 1997

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