Innsbruck Informiert

Jg.1997

/ Nr.4

- S.8

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Diese Ausgabe – 1997_Innsbruck_informiert_04
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Entwicklungskonzept Hungerburg/Gramart:
Sicherung des Ortsbildes hat Vorrang
Hungerburg/Gramart einschließlich der kleinteiligen Baugebiete entlang der
Höhenstraße ist aus gesamtstädtischer Sicht kein Stadterweiterungsgebiet.
Dennoch hat die Stadt Innsbruck auf Initiative von Planungs-Stadtrat Ing. Martin Krulis, entsprechend den Wünschen der Hungerburgbewohner, die Erstellung eines eigenen Stadtteilentwicklungskonzeptes - vor allem als Grundlage für einen neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan - beim Innsbrucker Raumplanungsbüro DI Friedrich Rauch in Auftrag gegeben.
Dieses Konzept, welches unter Federführung der Innsbrucker Stadtpianung (Dipl.-Arch. Erika SchmeissnerSchmid und Dr. Wolfgang Gold) von DI
Rauch in enger Koordination mit örtlichen Arbeitskreisen erarbeitet wurde,
ist nun in Entwurfsform fertig. Bei einer
Bürgerversammlung am Dienstag, 15.
April im AK-Bildungshaus Seehof auf
der Hungerburg wird es der Bevölkerung präsentiert und zur Diskussion gestellt. „Innsbruck informiert" bringt als
Vorinformation kurz gefaßt die wesentlichen Inhalte.

Entwicklungsleitbild
Ausgehend von den planerischen
Randbedingungen legt der Entwurf des
Stadtteilentwicklungskonzeptes Hungerburg/Gramart folgendes Leitbild
fest:
• Erhaltung der Region Hungerburg Nordkette als attraktives, stadtnahes
Erholungsgebiet
• Sicherung der Erholungseignung sowie der stadtbildprägenden Merkmale der Landschaft
• Abstimmung der Siedlungsentwicklung auf die Naherholung und die infrastrukturellen Möglichkeiten
• Erhaltung als offen bebautes Siedlungsgebiet mit hoher Durchgrünung
• Minimierung der Verkehrsbelastung
auf der Hungerburg, entlang der
Höhenstraße und in Hötting-Dorf.

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Tel. 0512/274465

Das Planungsgebiet für das Stadtteilentwicklungskonzept umfaßt den
Bereich Hungerburg/Gramart und die
kleinteiligen Baugebiete nördlich der
ersten Kehre der Höhenstraße (Fallbachkehre). Aufgrund des Funktionswandels in den vergangenen Jahren
(Bedeutungsverlust als Tourismusgebiet, verstärkte Wohnbautätigkeit, Infrastrukturprobleme, steigende Verkehrsbelastung, Naherholungskonflikte) ist es notwendig, den bestehenden
Flächenwidmungsplan bzw. die Bebauungspläne zu überprüfen und an
die geänderten Randbedingungen anzupassen. Die Grundlage dafür ist das
Stadtteilentwicklungskonzept.

Bürgerbeteiligung
Bereits bei Auftragsvergabe stand
fest, daß die Planung unter größtmöglicher Einbindung der Bewohner und
Interessensgruppen erfolgen soll. Bei
der ersten Bürgerversammlung im November 1995 wurden die Bestandsanalyse sowie erste Perspektiven zur
künftigen Entwicklung einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Zahlreiche Interessierte meldeten sich daraufhin zu
den beiden vom Stadtplanungsamt gemeinsam mit dem Raumplanungsbüro
organisierten örtlichen Arbeitskreisen.
In mehreren Sitzungen wurden gemeinsam die Zielvorstellungen und
zahlreiche Maßnahmenvorschläge für
die Hungerburg/Gramart entwickelt.

Aufgabe der Planung war es dann, alle maßgebenden Aspekte im Entwurf
des Stadtteilentwicklunyskonzepts zusammenzuführen.

Randbedingungen
Obwohl das Tiroler Raumordnungsgesetz 1994 einen sparsamen Baulandverbrauch fordert, zwingen dennoch wichtige Gründe zu einer sehr
behutsamen Entwicklungsplanung für
die Hungerburg/Gramart:
• Fehlende Leistungsreserven im
Straßennetz von Hötting-Dorf bei
Überlagerung der allgemeinen Verkehrszuwächse mit den zu erwartenden Verkehrszunahmen durch die
Siedlungstätigkeit auf der Hungerburg und in Hötting-Dorf.
• Geringe Möglichkeiten für einen verstärkten Ausbau des öffentlichen
Verkehrs.
• Ein ohnehin großzügiges Baulandangebot aufgrund früherer Planungen, welches noch ca. 400-500 zusätzliche Wohnungen bzw. eine Verdoppelung der Einwohnerzahl auf ca.
1.800 ermöglicht.
• Die fehlenden Möglichkeiten für einen eigenständigen Stadtteil mit entsprechender und v. a. auch finanzierbarer Infrastrukturausstattung
• Die Priorität der Naherholungsfunktion.
• Mögliche Nutzungsbeschränkungen
durch neue Quellschutz- und Schongebietsabgrenzungen.

Leitlinien für die örtliche Raumordnung
Der Entwurf des Stadtteilentwicklungskonzepts Hungerburg/Gramart
sieht im wesentlichen folgende Leitli-

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