Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1947

/ Nr.12

- S.3

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Amtsblatt der ^".nldcehauptftadt Innobr.lck

Seite

l945 wicdcr
Vcopold >? o ! ; e v, ^bnianu der Persoualivrirelung.
M i t dem Zuiammeubruck des NS-Negimeo und der
daran, folgenden "R"iedererstchung demokratischer Einrichtnngen »rnrde auck die Pcrsonalvertrctung der Angestellten der Landeshauptstadt Innsbrnck neu ino febril gernsen. Durcku"egs alte Gewerkschaster, die sich
schon vor !U:l<^ alo Personalverlreler erfolgreich betätigten, waren co, die sich im M a i «".»!"> bciin Bürgermeister als provisorische Personalvcrlretung vorstellten nnd ihn im Einvernehmen mit dem damaligen
provisorischen Präsidium der Vandeseresutivc Tirol des
Österr. Gewerlschaftobundes nm ihre "Anerkennung alo
solche ersuchten. Besonder? der Wunsch der älteren
Dicnsttollegen, die um die segensreiche Einrichtung
einer Personalvertrctung wußten und anch jetzt innerhalb einer demokratischen Verwaltung ihre Dienstreckte gewahrt haben wollten, war co, der den Anstoß
zur Neubildung dieser ersten provisorischen PersonalVertretung gab.
Das Erbe, dao diese Personalvcrtretung nun anzutreten batte, war für die Verantwortlichen dieser I n stitution nickt gerade ermutigend. Der Beginn ihrer
Tätigfeit fiel mit der nun gleich nach dem Znsammenbrnch einsetzenden Sänbernng der Beamtenschaft von
NT-Elementen zusammen, die ja, wie überall im öffentlichen Dienst, anch bei uno znerst über ausdrücklichen Wunsch der Besatznngsmackt, in späterer ^olgc
ans Grund deo Ersten Vcrbotsgcsetzes durchgeführt
werdeu musile. Es gelang den Personalvertretcrn, die
in den verschiedenen Ausschüssen
Sänbcrungs- nnd
Viqnidiernngsansschuß
ein Mitbestimmungsrecht
innehatten, so manche Härte auszugleichcu und damit
beiden Teilen
dem Gesetz nnd den Betroffenen
nach bestem Wissen nnd Gewissen Rechnung zn trageu.
M i t Beginn deo Jahres l946 wurde die provisorische Pcrsonalvertretung ihrer Anfgabe entbunden
und dnrch eine von der .Nollegenschaft in freier Wahl
innerhalb der einzelnen Staudesgruppcn gewählte
Persoualvertrctung ersetzt. Nach Durchführung der
Wahl
die Kollcgenschaft gab durchwegs den M i t gliedern der vorangegangenen provisorischen Pcrsonalvertretung dao Vertrauen
war es ihre erste und
vornehmste Aufgabe, an der Anoarbeitung einco neuen
Dienst- nnd Besoldnngorechteo maßgeblich mitznwirlen. Die während des verflossenen Regimes gchandhabtc „NeichSbefoldnngoordnnng"
für die Vertrags- und Auolnlfoangestellteu war es die Tarifordnung .X
war wohl nie eine besondere soziale Errungenschaft. Aber auch die Besolduugoordnung der
)^amtenschaft, die vor l!>:l^ Geltnng batte, fonnte dl»
heutigen, gänzlich veränderten VerXilluisseu ni^"l n,c!n
Nechunng tragen,
I n verschiedenen B Ttädte innerhalb deo ^lädiebuudes, der Vertreter der
."»lollegenfchaft innerhalb der Gewerfschast der Gcineindebedienstelen in Vinz und Wien, nnd schließlich
in gemeinsamen Beratnngen beider Teile, wnrde sür
alle Städte Österreichs eine einheitliche dienst" und
Besoldungsordnung gessasse». ,>>err Bürgermeister
Dr. h. c. Körner von Wien und Herr Bürgermeister
Dr. Melzcr von Innsbruck bezeichneten die Schaffung

dieser ^ieustordnung iu der geineiniainen Schlußsitzung der maßgeblich beteiligten Faktoren am die nene Dienst- nnd Besoldnngsordnnng Eingang
sand nnd mit der gemeinsamen neuen Bezeichnung
„Bedienstete" der früher herrschende ,5tlassennnterschicd zwischen Beamten und Arbeitern nunmehr ausgeschaltet ist. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck nahm die Dienst- und Gehaltsordnung in
der Sitzung am ll>. M a i ll»l? mit geringfügigen
ortobedingten Abänderungen für seinen Wirkungsbereich an. Nur wenige ahnen und wissen, welch zähe
Kleinarbeit nötig war, um dieses Reebt zu schaffen
und Wirklickkcit werden zu lassen.
I u meitercr ,^olge mußte als Grundlage für die
bevorstehenden Einreibungen in das Dienst- und Vefoldnngsrecht ein Stellenplan ausgearbeitet werden.
Er wnrde so erstellt, daß er anch für die kommenden
Jahre im großen und ganzen den Anforderungen entspricht und sozusagen als krisenfest bezeichnet werden
kann. Daraus ergibt sick die Notwendigkeit, daß
stellcnplanmäsiigc Posten nnr durck Kollegen besetzt
werden können, die in jeder Hinsicht
fachlich nnd
geistig
den Erfordernissen entsprechen. Znr Erreichung dieses Zieles führt die Magistratsdirettion
seit einiger Zeit un Einvernehmen mit der Personalvertretnng Tchninngslurse durch.
Auch im neuen Jahr wcrdcn die Aufgaben der Pcrsonalvertretnng nicht geringer sein als iu diesem.
Sic wird sick dem Wunsch der Stadtverwaltung
nach Verwaltungsvercinfackuug und damit verbundener Vermindernng des Personalstaudes nicht verschließen tonnen. Ist es doch untragbar nnd für das
Allgemeinwohl nngcsnnd, das Budget zu stark zur
Deckung der Pcrsonallasten heranzuziehen. T i c Personalvertrctnng wird bestrebt sein, diese Verminderung
auf ein erträgliches Maß zu beschränken uud vor
allen Dingen Hollegen, die sich im Dienst der Stadtgemeinde seit <9l5 bewährt haben uud sozial berücksicktiguugswürdig sind, nach Möglichkeit vor Eristenzvcrlnst schützen. Die der Personalvertretung uach
5 <>6 der Dienstordnung zustehenden Reä"te wird sie
anch im kommenden Jahre im Inleress»." der Hollegenschaft wahren. Andererseits möge aber auch die .^iollcgenfchaft znr Kenntnis nehmen, daß es nicht "Anfgabe
der Personalvertrctnnst ist, ungerechtfertigten Forderungen O^ehör zu leiheu nnd sie zu Unterstufen.
W i r haben bisher bei nnscrcu Stadtvätcrn größtes
Verständnis gefunden, weun es sich darum handcltc,
sür nnserc Kollcgcnschaft in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht helfend einzugreifen. D-afür sei ihnen
au dieser Stelle gedankt.
I m nenen Jahre haben nun die Dieustlollegen nack
Sckaffnng nnd Inkrafttrctcn der gesetzlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine nene Pcrsonalvertrelnng zn wählen und damit zn entscheiden, ob sie mit
der Tätigkeit und der geleisteten Arbeit der bisherigen
einverstanden sind und waren.