Innsbruck Informiert

Jg.1997

/ Nr.2

- S.44

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INNSBR

1. Februar: In der Gemeinderatssitzung wurde
von GR Thurner darauf hingewiesen, daß "viele Unterhaltungen im Fasching in
Wüten stattfinden. Der
Grund liege darin, dass die
Stadtsäle viel zu theuer sind.
Die Stadt und die Gewerbetreibenden Innsbrucks verlieren dadurch. Er ersucht
den Bürgermeister, diesbezüglich eine Aenderung zu
schaffen und dass eine Herabsetzung des Miethpreises
platzgreife."
4. Februar: Das Rektorat
veröffentlicht folgenden Erlaß: "Es ist des öfteren vorgekommen, daß Studierende, welche sich im Stadium
der Ablegung der strengen
Prüfungen behufs Erlangung des Doctogrades befinden, die Bezeichnung
"Doctorand" als einen ihnen
angeblich gebürenden Titel
beilegen und sich desselben
öffentlich bedienen. Da diese Uebung in den bestehenden Universitätseinrichtungen nicht begründet ist und
unter Umständen zu Mißverständnissen Anlass geben
kann, ordnet das Ministerium für Cultus und Unterricht
mit Erlass vom 15. Jänner
ds. Js. an, die Führung der
Bezeichnung "Doctorand"
seitens der Studierenden
überhaupt und der Rigoro-

wenn möglich - stets binnen
längstens 14 Tagen vom
Zeitpunkte der Anmeldung
gerechnet, durchgeführt
werden wird. Vom Stadtbauamte."

Blick in den großen, damals zu teuren Saal der Stadtsäle.

santen insbesondere zu ver- Schlittschuhe im Laufe der
bieten. ..."
..."
" • Woche bis längstens 13.
Februar abzuholen, da mit
8. Februar: "Da das seit diesem Tage das Vereins2. ds. (M.) andauernde haus gesperrt wird."
Thauwetter den vorhandenen Eisstock beinahe ganz
12. Februar: "Verlautbazerstört hat und die Neuherrung. Ueber Beschluß des
stellung einer brauchbaren Gemeinderathes der Stadt
Eisdecke, wenn nicht ganz Innsbruck vom 22. Jänner
unmöglich, so doch allzu1897 kann in dringenden
große Kosten verursachen Fällen über Anmeldung beim
würde, so hat der Ausschuß Stadtbauamte die soge(Anm.: des Innsbrucker Eisnannte Schnellräumung von
laufvereines) unter gleich- Abortgruben mittelst der
zeitiger Rücksichtnahme auf städtischen Latrinenapparadie Vereinskasse einstimmig te stattfinden. Dieselbe wird
beschlossen die gegenwärlängstens innerhalb 48 Stuntige Saison beendet zu er- den nach geschehener Anklären und den Eisplatz zu meldung vorgenommen und
sperren. Die geehrten Mitist per Kessel eine Gebühr
glieder werden demnach von 60 Kreuzer zu vergüten.
freundlich ersucht, ihre
Im Uebrigen wird bemerkt,
daß die normale Reinigung -

27. Februar: "Zufolge Allerhöchst genehmigten Beschlusses des Tiroler Landtages ... und des Gemeinderaths ... ist für jeden im
Gebiete der Stadt Innsbruck
gehaltenen Hund eine jährliche Steuer von 10 fl. zu entrichten.
Die Einzahlung dieser
Hundesteuer für das Jahr
1897 wird hiemit ausgeschrieben und hat dieselbe
zugleich mit der Vorführung
der Hunde bei Vermeidung
der zwangsweisen Beitreibung vom 1. März bis
einschließlich 3. April 1897
im Fleischbankgebäude, Innrain Nr. 2 (Anm.: bombenzerstört und abgerissen,
heute Marktplatz bzw. Eislaufplatz) ebenerdig, Westseite zu erfolgen. Als Amtsstunden für die Entgegennahme der Steuer, mit welcher die sanitätspolizeiliche
Untersuchung der Hunde
verbunden ist, werden täglich mit Ausnahme der Sonnund Feiertage von 10 bis 12
Uhr Vormittags festgesetzt.
... Die Unterlassung der Vorführung der Hunde wird mit
einer Geldstrafe von 1-5 fl.
geahndet."

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Der Eislaufplatz beim Ausstellungsgelännde (heute Messegelände)
um die Jahrhundertwende.
(Original Postkarten Stadtarchiv Innsbruck)

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INNSBRUCK INFORMIERT - FEBRUAR 1997