Innsbruck Informiert

Jg.1997

/ Nr.2

- S.40

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INNSBR
Informieren bevor der Karenzurlaub
zu Ende geht!
Mit Vollendung des 18. Lebensmonates (wenn auch der
zweite Elternteil einen Teil der
Karenzzeit übernimmt, mit Vollendung des 24. Lebensmonates) endet der Anspruch auf
Karenzurlaubsgeld. Ab diesem Zeitpunkt müssen viele
Mütter/Väter wieder in ein
Dienstverhältnis eintreten, um
zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen.
Achtung:
Sondernotstandshilfe im Anschluß an
den Karenzurlaubsgeldbezug
wird durch das AMS (Arbeitsmarktservice) nur in jenen Fällen gewährt, in denen
nachweislich keine Unterbringungsmöglichkeit für das
Kind besteht. In diesen Fällen
ist die jeweils zuständige Gemeinde verpflichtet, ein Drittel
der Kosten für die Sondernotstandshilfe zu übernehmen.

Nach der Geburt eines Kindes nützen viele Eltern die
Möglichkeit in Karenz zu gehen, um das Kind in den ersten Monaten selbst betreuen zu können. Unter bestimmten Voraussetzungen kann beim Arbeitsmarktservice für diese Zeit Karenzurlaubsgeld beantragt werden.

Die Kinderkrippe Pechegarten wurde räumlich erweitert und adaptiert. 25 Betreuungsplätze für Kleinkinder stehen seither zur
Verfügung. Die Stadt hat damit auf den steigenden Bedarf an
Kleinkinderbetreuungseinrichtungen reagiert. (Foto: B. Stingl)

Da in Innsbruck in der städtischen Kinderkrippe Pechegarten, bei Tagesmüttern und
in privaten Kinderkrippen ausreichend Kleinkinderbetreu-

ungsplätze zur Verfügung stehen, entfällt der Aufwand von
jährlich ca. 6 Mio. S für diese
Drittel-Beteiligung.
Die Stadtgemeinde Inns-

Frauengerechte Gesundheitspolitik
Vom „Netzwerk Gesunde Städte Österreichs" wird am
20. und 21. Februar in Innsbruck ein Symposion zum Thema „Frauengesundheitszentren als Modell kommunaler
Gesundheitsförderung" veranstaltet.
An die 80 Teilnehmer werden sich in drei interdisziplinären Arbeitsgruppen mit
diesem gesundheits- und gesellschaftspolitisch wichtigen
Anliegen auseinandersetzen.
Stadtrat und ÖsterreichNetzwerke-Sprecher Peter
Moser hat auch schon konkrete Vorstellungen für ein
Innsbrucker Frauengesundheitszentrum: „Im Rahmen
der bewährten Arbeit der
Gesunden Stadt kann sich
Innsbruck als Drehscheibe
und Koordinationsstelle anbieten. Unsere Aufgabe sehe ich in der Vernetzung aller Vereine und Institutionen,

die sich mit diesem Thema
befassen.„Eine erste koordinierende Kontaktaufnahme
mit den Vereinen und Institutionen gibt es bereits vor
dem „Gesunde-Städte-Treffen."
Ziele des innovativen Modells eines Frauengesundheitszentrum sind unter anderem eine frauengerechte
gesundheitliche Versorgung,
eine Stärkung der Kompetenz der Frauen, die Vermittlung von Orientierungshilfen,
das Aufzeigen von alternativen Möglichkeiten im Umgang mit Krankheiten und eine frauenspezifische Ge-

brück subventioniert private
Kinderbetreuungseinrichtungen jährlich mit einem Betrag
von etwa 13 Mio. S und wendet etwa 100 Mio. S jährlich
für alle städtischen Kinderbetreuungsplätze auf. Diese
Aufwendungen, denen Einnahmen von ca. 28 Mio. S
gegenüberstehen, sind erforderlich, um Müttern/Vätern nach Ende der Karenzzeit oder auch zu einem späteren Zeitpunkt den Wiedereinstieg in das Berufsleben
zu ermöglichen.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das
Arbeitsmarktservice nach
Ablauf der Karenzzeit einen
Teil der anfallenden Kinderbetreuungskosten.
Nähere Informationen:
AMS, Schöpfstraße 5,
Telefon 59 03, Jugendamt, Haydnplatz 5, Telefon 5360-0, Verein Aktion
Tagesmütter,
Katholischer Familienverband Tirol, Seilergasse 7 und
Zentrum
Frauen
im
Brennpunkt,
Stainerstraße2.

sundheitsförderung. Vor allem soll an einer frauengerechten Gesundheitspolitik
mitgearbeitet werden.
Am Donnerstag,
20. Februar wird
in einer offenen
Podiumsdiskussion im Hotel Europa/Barocksaal die
Frage gestellt:
„Braucht
Innsbruck ein Frauengesundheitszentrum?" Nach Impulsreferaten von
Experten werden
Innsbrucker Kommunalpolitikerinnen dazu Stellung
nehmen. Anschließend Diskussion. Beginn 19.30
Sanitätshaus L J Danner
Innsbruck, Anichstraße 11
Uhr.

INNSBRUCK INFORMIERT - FEBRUAR 1997