Innsbruck Informiert

Jg.1997

/ Nr.1

- S.40

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und als

© „weitere Gebühr"
abhängig vom Volumen der beantragten bzw. zwingend vorgeschriebenen Abfallbehälter. Derzeit ÖS 0,302 zuzügl. 10 % USt. je
Liter und Woche.

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BEISPIEL?

Familie) bei wöchentlicnertm>
leerung
15 Liter x 6 Personen = 90 Liter (Mindestvolumen)
Behältervolumen x Literpreis x Anzahl der jährlichen Entleerungen
90 Liter x ÖS 0,302 x 52 = ÖS 1.41 3,36 zuzügl. 10% USt pro

Zuschläge zur „weiteren Gebühr"
Der Einheitssatz erhöht sich
um 20 %, wenn der Transportweg zwischen Aufstellplatz der Abfallbehälter und der mit Abfallsammelfahrzeugen befahrbaren Verkehrsfläche mehr als 30 Meter beträgt oder mehr als 10 Stufen aufweist;
um 30 %, wenn Restmüll in Abfallbehälter unter Verwendung eines Abfallverdichtungsgerätes eingebracht wird.

Abschläge von der „weiteren Gebühr"
Werden die Abfallbehälter unmittelbar an der mit Abfallsammelfahrzeugen befahrbaren Straße zur Abholung bereitgestellt, vermindert sich die „weitere Gebühr" um 20 %.

Fälligkeit der Abfallgebühren
Die Abfallgebühr ist zu einem Viertel des Jahresbetrages am 15.
Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Wenn der
gesamte Jahresbetrag unter ÖS 400,- liegt, wird dieser am 15. Mai
fällig.

Die Abfallberatung der Stadt Innsbruck und das städtische Müllbüro beraten Sie kostenlos in allen Abfallfragen. Tel. 34 55 75-35

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