Innsbruck Informiert

Jg.1997

/ Nr.1

- S.38

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Diese Ausgabe – 1997_Innsbruck_informiert_01
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MÜLLABFUHRORDNUNG
Die Müllabfuhrordnung regelt unter anderem, welche Behälter
verwendet werden müssen und wie oft diese entleert werden.
Der Liegenschaftseigentümer beantragt Behälter für Restmüll und
Bioabfall, die von der Stadtgemeinde Innsbruck für die Dauer der
Benützung kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Als Behälter für Restmüll und Bioabfall stehen folgende Typen zur
Verfügung:

Restmüll-Behälter

Bioabfall-Behälter

60-Liter-Restmüllsack
I 20-Liter-Kunststoffbehälter
240-Liter-Kunststoffbehälter
800-Liter-Container

20-Liter-Bioabfailsack"
I 20-Liter-Kunststoffbehälter2)
240-Liter-Kunststoffbehälter

1) Nur für Liegenschaften, die aus verkehrstechnischen Gründen nicht erreicht werden können.
2) Anträge auf prozentuelle Befüllung (25%, 50% oder 75%) sind nur bei
Biotonnen (120- und 240-Liter-Behälter) möglich.

Mindestvorhaltevolumen
Das geringstmögliche Müllvolumen, das pro Kopf und Woche festgesetzt wurde. Derzeit liegt es für Restmüll und Bioabfall zusammen bei 15 Liter pro Woche und Person im Haushalt.

BEISPIEL
Einfamilienhaus (6köpfige Familie), 15 Liter x 6 Personen =
90 Liter Müllvolumen.
Die Liegenschaft müßte gemäß Mindestvorhaltevolumen mit
einem 60-Liter-Restmüllsack und einer zu 25% (= 30 Liter)
befüllten I20-Liter-Biotonne bei wöchentlicher Abholung
auskommen.

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