Innsbruck Informiert

Jg.1997

/ Nr.1

- S.37

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Diese Ausgabe – 1997_Innsbruck_informiert_01
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ÄCHTUNG
Kühlgeräte zählen nicht zum Sperrmüll, sondern zu den Problemstoffen und können im Recyclinghof, Roßaugasse 4/A,
gegen Entrichtung eines Entsorgungsbeitrages von derzeit M
ÖS 440,- abgegeben werden.
fH

LAND
Auf Landesebene regeln die Abfallgesetze der Länder die Abfallwirtschaft hinsichtlich nicht gefährlicher Abfälle, sofern nicht der
Bund von der Bedarfskompetenz Gebrauch macht.

o
z

Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz LGBI. Nr. 50/1990
Tiroler Abfallgebührengesetz LGBI. Nr. 36/1991 idgF
Tiroler Kanalisationsgesetz LGBI. Nr. 40/1985 idgF
r

GEMEINDE

Laut Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz und Tiroler Abfallgebührengesetz müssen alle Tiroler Gemeinden eine eigene Müllabfuhr- und
Abfallgebührenordnung erstellen. Diese ist der Landesregierung
zur Begutachtung vorzulegen.
Müllabfuhrordnung Stadt Innsbruck 1992
Gemeinderatsbeschluß vom 16.12.1991 in der Fassung des
Beschlusses des Stadtsenates vom 22.12.1993, zuletzt
geändert durch die Verordnung des Gemeinderates vom
30.5.1996.
Abfallgebührenordnung Stadt Innsbruck 1992
Gemeinderatsbeschluß vom 16.12.1991 in der Fassung der
Beschlüsse vom I 6.7.1 992 und 27.1.1 994, zuletzt geändert
durch die Verordnung des Gemeinderates vom 30.5.1996.

Die angeführten Gesetze und Verordnungen können bei den
auf der letzten Seite angegebenen Stellen eingesehen werden.