Innsbruck Informiert

Jg.1997

/ Nr.1

- S.27

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UMWELTSCHUTZ BRAUCHT RECHTE J |
Seit den 60ger Jahren wird in Österreich dem Umweltschutz immer mehr Bedeutung zuerkannt. Um dieser Entwicklung Rechnung
zu tragen, werden laufend rechtliche Grundlagen in Form von Gesetzen und Verordnungen geschaffen und diese ständig erweitert
und ergänzt.
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Bei der Durchführung und Überwachung der Umweltgesetze gibt
es eine Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, d. h., daß die verschiedensten Stellen für den Umweltbereich zuständig sind.

Diese Kompetenzverteilung ist durch Kompetenztrennung, Aufgabenteilung, aber auch durch eine Zersplitterung der Zuständigkeiten gekennzeichnet. Dieser Umstand erschwert leider sehr oft einheitliche und klare Regelungen.

BEISPIEL
Für gefährliche Abfälle liegt die Kompetenz in Gesetzgebung
und Vollziehung allein beim Bund. Für nicht gefährliche Abfälle liegt diese bei den Ländern - außer der Bund macht von
der sogenannten Bedarfskompetenz Gebrauch und regelt,
wie etwa bei der Verpackungsverordnung und bei der Bioabfalltrennung, die Vorgangsweise selbst.