Innsbruck Informiert

Jg.1996

/ Nr.11

- S.53

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INNSBR

Innsbrucker Friedhöfe: Orte der
Stille und des Gedenkens
Die Stadtgemeinde Innsbruck besitzt sieben Friedhöfe, wovon zwei als
Hauptfriedhöfe (Ost- und Westfriedhof) und weitere fünf als Sonderfriedhöfe (Amras, Igls, Hötting, Mühlau und Arzl) geführt werden. Während die Sonderfriedhöfe den Bewohnern der jeweiligen Stadtteile vorbehalten sind, gibt
es bei den Hauptfriedhöfen keine Einschränkung. Mit einer Gesamtfläche
von 115.000 Quadratmetern stellen die Innsbrucker Friedhöfe auch eine
„grüne Lunge" mitten im Stadtgebiet dar.
Derzeit gibt es auf diesen sieben
Friedhöfen rund 32.000 Gräber, der
überwiegende Teil sind Erdgräber. Pro
Jahr werden etwa 1.100 Beisetzungen
durchgeführt. Da der Anteil der Feuerbestattungen inzwischen bei ca. 28 %
liegt, wurden in den letzten Jahren auch
viele Urnengräber (Nischen) errichtet.
Die Verwaltung, Pflege und Instandhaltung der Friedhofsanlagen gehört in
den Aufgabenbereich der Stadt. Die
Friedhofsverwaltung sorgt auch für reibungslose Verabschiedungen und Beisetzungen, soweit dies nicht in den
Tätigkeitsbereich der Bestatter fällt. Etwa 30 Mio. S werden für diese Aufgaben jährlich aufgewendet, rund 20 Mio.
S können aus Einnahmen durch Gebühren abgedeckt werden. Somit
bleibt ein Aufwand von ca. 10 Mio. S
der seitens der Stadt Innsbruck finanziert wird.

Infrastruktur
verbessert
Viele Investionen entfallen auf die Bereiche Verbesserungen, Instandhaltung und Ausbau der Friedhofsanlagen. Im Frühjahr dieses Jahres wurde
der Urnenhain am Ostfriedhof um 310
Urnennischen erweitert. Mit einem Kostenaufwand von etwa zwei Mio. S
wurden am Westfriedhof die Dachabdeckungen saniert, und die Einsegnungshalle frisch gestrichen. Des weiteren wurde eine behindertengerechte
Friedhofstoilette im August in Betrieb
genommen. Rund 8 Mio. S werden die
Baukosten für eine neue Aufbahrungsund Einsegnungshalle in Igls betragen.
Mit den Aushubarbeiten wurde Mitte
September begonnen. Voraussichtlich
Ende des Jahres wird die neue Aufbahrungshalle für den Igler Friedhof
fertiggestellt sein.

Kriegsgräberanlagen
Die Stadt Innsbruck betreut drei
Kriegsgräberfriedhöfe. Am Westfriedhof sind Mitglieder der israelitischen
Kultusgemeinde beerdigt, am Ostfriedhof werden in einer Krypta die Gebeine von Toten aus dem 1. Weltkrieg
aufbewahrt, das Bombenopfergrab aus
dem 2. Weltkrieg befindet sich ebenfalls am Ostfriedhof. Hier sind 108
Innsbrucker Bombenopfer beigesetzt.
Die Kosten für die Betreuung dieser
drei Anlagen werden an das Land
Tirol, bzw. den Bund weiterverrechnet.

Ehren- und
Sondergräber
42 Ehrengräber und 70 Sondergräber, die als solche in Anerkennung der
Verdienste namhafter Persönlichkeiten
eingestuft sind, werden am Allerheiligentag von der Stadtgemeinde Innsbruck mit Kränzen geschmückt.

Armengräber
Die Pflege und einheitliche Gestaltung dieser Gräber, die sich alle am
Ostfriedhof befinden, obliegt der Stadt.
Die Kosten für die Beisetzung mittelloser Personen werden aus Sozialhilfemitteln finanziert.

Grabbeniitzungsrecht
Die Stadt hat die Verpflichtung, für alle
in Innsbruck wohnhaften bzw. verstorbenen Bürger eine Grabstätte zur Verfügung zu stellen. Durch Bezahlung der
Grabgebühren erhält ein Angehöriger
das Grabbenützungsrecht. Ein bestehendes Grabbenützungsrecht berechtigt auch zur Beisetzung von außerhalb
der Stadtgemeinde lebenden An-

INNSBRUCK INFORMIERT - NOVEMBER 1996

Am Pradlei Friedhof

(Foto B Stmgl)

gehörigen. In diesem Fall werden jedoch erhöhte Grab- und Beisetzungsgebühren (100 %-iger Zuschlag) verrechnet. Ausnahme: der zuletzt Beigesetzte war Innsbrucker Bürger. Das
Grabbenützungsrecht kann vom gesetzlichen Erben übernommen werden
und berechtigt zur Beisetzung von Verwandten bis zum 4. Grad. Grabreservierungen sind nicht möglich, ein
Benützungsrecht wird im jeweiligen Anlaßfall eingeräumt.

Beerdigungs- und
Grabgebühren
Die von der Friedhofsverwaltung vorgeschriebenen Beerdigungsgebühren
umfassen neben den obligatorischen
Erfordernissen wie Aufbahrungshalle,
Einsegnungshalle und Graböffnung
auch die Beisetzungs- und Nachlegungsgebühr. Die Beerdigungsgebühren betragen im Einzelfall durchschnittlich 9000 S bei Körperbestattungen, bzw. 7000 S bei Urnenbeisetzungen.
Die Grabgebühren werden in der Regel für 10 Jahre (Dauer der gesetzlichen
Ruhefrist) eingehoben und betragen
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