Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1947

/ Nr.7

- S.3

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Amtsblatt dcr Landeshauptstadt
zurückgeführt, n>as im allgemeinen ciile Erhöhung von
5(1 Prozent bedenlet.
Dein Mnseum Ferdinandeum wurde ein jährlicher
Beitrag zum ^^iederaufban bewilligt, der Blindenfürsorgeverein sür Tirol und Vorarlberg erhielt ciue Subvention, »in dao Blinden!^"!»! uin einen Slock vergrößern zn lönnen.
Nach der Genehmigung verschiedener Nachtragskrcditc wurde für die Bildung eines« Studicnkomitees
zur Schaffung der ^nnobrncker Freihandelszone cm
^ s i genehlnigl.
Ersatzniänilern der Ö V P . für den geineinderäl-

sichen Wobnung^ausschuß n"urden die G N . Oberhamlner, ^v"eber nnd Schneider nen bestellt.
I n der anschließenden vcrtranlicbeu Simung wurde
einstimmig beschlossen, Heinrich Scknler, dem Abt vou
Wilten, in Würdignng seiner Tätigkeit als Historiker
;u seinen» ."."»iäbriqen Abljubilänm den Ehrenring der
Stadt Innsbruck ^n verleiben, ^em ehemaligen Bürgermeister-Stellvertreter Hano Untermüller N"urdc auf
einer städtiseben Liegenschaft das Vorlauf?- und das
Baurecht eingeränntt.
I^ie Silking filosi naä> inebr alo dreistündiger
Daner.
Pz.

Wohnungsamt
Von Mag.-Oberrat Dr. M a r
ein Amt steht derart im Brennpunkt sich
kreuzender Interessen, im Blickfeld der Dffentlichkeit,
als Zielscheibe mehr oder weniger giftiger Pfeile, wie
das Wohnungsamt. Auf dasselbe fällt kaum ein
Strähl öffentlichen Wohlwollens, es ist immer dem
Hagelschauer von Anwürfen ausgesetzt. Hier ist nicht
der Platz, die Berechtigung dieser oder jener Klage
und Beschwerde zu untersuchen, es soll auch keine
Lanze gebrochen, sondern lediglich objektiv und
leidenschaftslos den Geboten der Gerechtigkeit folgend die Frage nach der Notwendigkeit dieser Einrichtung überhaupt aufgeworfen werden.
M i t billigen Sprichwörtern, wie jenen von den
Früchten, an denen die Wespen nagen, ist nicht gedient; es musi offen znr Debatte gestellt werden, ob
eine fo sehr bekämpfte Einrichtung überhaupt eine Daseinsberechtignng in einem demokratischen Staats
habe. Der Lösung dient am besten die Annahme einer
Schließung des Wohnungsamtes; wie würde sich dann
die Entwicklung des Wohnungswesens gestalten?
Viele Stimmen aus dem Volke behaupten schon jetzt,
dasi ohne Wohnungsamt mehr Wohnraum zur Verfügung stünde, da viele Vermieter den Zwang und
jeden behördlichen Eingriff in ihren Wohnbcsih verabscheuen und daher zu freiwilliger Beschränkung
ibres Wohnbedarfcs erst nach Wegfall der behördlichen Eingriffsmöglicbkeit bereit sind. Dies mag im
gewissen Nahmen richtig sein; es ist aber nicht das
Wesen und der Zweck des Wohnungsamtes, Wohnranm zn schaffen, sondern den vorhandenen Wohnraum gerecht zn verteilen. Es mnst offen gefagt werden, dasi obne behördliche Masinabmen der vorhandene, leider so begrenzte Wohnraum lediglich von
jenen Kreisen besetzt würde, welche, sei cs durch brutale Gewalt, sei es durch Geldmittel oder sonstige
sozial bevorzugte Stellnng, in der Lage sind, dem rciu
kapitalistischen Prinzip deo freien Marktes zu entsprechen, alle anderen, so insbesondere die Minderbemittelten, würde die Härte des Lebenskampfes in Keller und Scheunen verbannen, wenn sie nickt übcrbaupt
in Parkanlagen zn hauseu gezwungen wäreu. Solche
Zustände im Interesse der sozial schwächeren Schichten
zu verhindern, ist die vornehmste Aufgabe deo Wohnnngsamtes. Es ist ein offenes Geheimnis, daft dieser Grundsatz nicht im wünschenswerten Ansmasie

Peißer.

durchgesetzt werden konnte und daß die ärmeren Vevölkcruugsschichten oft ihr gleiches Neckt auf anständige Wohnverhältnisse gegenüber den begüterten Kreisen nicht durchzusetzen vermögen; alle Einrichtungen
siud Mcnschenwerk, mit Dehlern und I r r t ü m e r n behaftet. Trotz aller Mängel und Fehler aber muß daran
festgehalten werden, daß das Wohnungsamt seine
Eristenzbcrechtigung in dem Grundsatz verankert hat,
deu wenigen zur Verfügung steheudeu Wohnraum ohne
Nücksicht auf Rang und Ncicktum zu verteile«. Nicht
auf Einzelheiten, fondern auf den Grundsatz kommt es
an. Das Wohnungsamt ist die organisatorische Ausdrucksform der Planwirtschaft am Wohnungsmarkte.
Eine solche Bewirtschaftung ist aber insolange notwendig, als das Angebot an Wohnraum in derart
krassem Mißverhältnis zur Nachfrage steht.
Die Ursachen dieser wirtschaftlichen Erscheinung liegen klar zu Tage, ohne daß es weiterer Erörterungen
bedürfte. Eine der furchtbarsten und grausamsten Folgen des Krieges kann nicht durch Verwaltung oder
Organisationstätigkeit beseitigt werden, gegen die
Wohnungsnot gibt es nur ein M i t t e l : N e u b a u t e n . Solange solche aber in größerem Maße wirtschaftlich nicht möglich sind, verdichtet sich die Notwendigkeit einer möglichst gerechten Verteilung des Wohnraumes. Wohnungen sind keine Vrotwecken, welche
man in gleicher Form und Gewicht ans Grund eines
Kartensystems verteilen kann. Keine einzige Wohnnng
ist nach Lage und Beschaffenheit gleich der anderen,
jeder einzelne Fall von Wohnungsausuchen ist durchaus anders gelagert. Jeder gerechte und vernünftig
denkende Mensch ersieht sckon hieran? die schier unüberwindlichen Schwierigkeiten, welche sich gegen eine
gerechte Verteilung des spärlichen Wohnranmes auftürmen. Hier zeigt sick, daß die Gesetzgebung weit
hinter der Entwickluug zurückgeblieben ist; die be-