Innsbruck Informiert

Jg.1996

/ Nr.2

- S.36

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Diese Ausgabe – 1996_Innsbruck_informiert_02
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INNSBR
Ermäßigungen für Senioren: Tips und
Adressen - Informieren lohnt sich!
Das gesetzliche Pensionsantrittsalter ist bei Frauen mit dem 60. Lebensjahr,
bei Männern mit 65 erreicht. Auf jeden Fall sollte man sich rechtzeitig bei
der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt erkundigen, wie und zu welchem Zeitpunkt der Pensionsantrag zu stellen ist. Über die Höhe der zur Auszahlung gelangenden Pension entscheiden unterschiedliche Kriterien, wie
z. B. Beitragsdauer, Beitragshöhe und noch einiges mehr.
Unabhängig von der Höhe des monatlichen Rentenbezuges haben Pensionisten/innen die Möglichkeit, eine
Reihe von Ermäßigungen in Anspruch
zu nehmen. Zusätzlich können besonders die Bezieher „kleiner" Pensionen
Gebührenbefreiungen und diverse finanzielle Unterstützungen beantragen.

Der Seniorenausweis
Die Vorlage des Seniorenausweises
ist Voraussetzung, um in den Genuß
zahlreicher Ermäßigungen (begünstigte Fahrkarten, ermäßigte Eintrittspreise, etc.) zu kommen und wird für Frau-

en ab 60, für Männer ab 65 Jahren ausgestellt. Personen, die krankheitsbedingt vor Erreichen dieser Altersgrenzen in den Ruhestand getreten sind,
können einen Berechtigungsausweis
beantragen, mit dem ebenfalls zahlreiche Begünstigungen in Anspruch genommen werden können.
Der Senioren- oder Berechtigungsausweis kann beim Bürgerservice, Rathaushof, Maria-Theresien-Straße 18,
Montag bis Freitag in der Zeit von 8 1 2 und Montag bis Donnerstag von 14
- 17 Uhr beantragt werden. Mitzubringen sind: ein Paßfoto, der Meldezettel

und ein amtlicher Ausweis (z. B. Reisepaß, Führerschein). Für den Berechtigungsausweis ist zusätzlich der
Erstbescheid der Pensionsversicherungsanstalt vorzulegen.

Billiger fahren,
günstiger reisen
Mit dem Senioren- oder Berechtigungsausweis können auf allen Linien
der Innsbrucker Verkehrsbetriebe ermäßigte Fahrausweise erworben werden. Z. B. kostet eine Monatskarte für
Senioren 270,- S (statt 360,- S).
Frauen ab 60 und Männer ab 65 Jahren können bei der Österreichischen
Bundesbahn einen Halbpreispaß erwerben, der günstiges Reisen ermöglicht. Nähere Informationen bei der
Zentralen Auskunft der ÖBB unter Telefon 1717.

Blinden- und Pflegeheim Innsbruck
Das Blindenheim ist ein Zuhause
für Blinde und Pflegebedürftige.
Seiner Geschichte und seinem Namen
nach ist das Blindenheim eine Pflegestätte
für Sehbehinderte. Seit dem Umbau 1981
- 85 werden im Blindenheim alle Pflegeplatzsuchenden aufgenommen - Blinde
jedoch vorrangig.
Das Blindenheim ist eine gesellschaftlich
notwendige Einrichtung, aber alle, die hinter dieser Einrichtung stehen, sehen ihre
erste Aufgabe darin, das Heim in ein »Zuhause« für seine Bewohner zu verwandeln.
Heimträger ist der Blindenfürsorgeverein
für Tirol und Vorarlberg.

Einige wichtige Punkte unserer Leistungen:

D a u e r p f l e g e 56 Plätze
Neben einer ganzheitlichen pflegerischen und medizinischen Fürsorge
wird das persönliche Gespräch und das Wohlbefinden in den
Mittelpunkt des Umganges mit den Menschen im Heim angesehen.

Kurzzeitpflege 12
Seit Mai 1993 unterstützen wir mit einer Station für Kurzzeitpflege
(in der Regel 1 bis 4 Wochen) Pflegende in der Betreuung Angehöriger,
womit die Möglichkeit geschaffen wurde, daß Pflegebedürftige eine
z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt intensivere Pflege erhalten,
bzw. Angehörige selbst einmal Urlaub machen, sich von der Pflege
erholen und neue Kraft schöpfen können.

Tagespflege 10
Grundlage ist hiefür der Versuch, vorallem Berufstätige in der
Pflege bedürftiger Angehöriger zu unterstützen und kann auch
tageweise in Anspruch genommen werden.
Die Tagespflege ist täglich von 8 - 1 8 Uhr geöffnet.

• Ambulantes Baden
Wenn es schwierig ist, einen Pflegepatienten zu Hause zu baden,
besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Anmeldung das Behindertenbad in der Tagesstation zu beanspruchen.
. :

Wir freuen uns auf Sie!
Blinden- und Pflegeheim, 6020 Innsbruck, Ing.-Etzel-Str. 71, Tel. 0512/59632

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INNSBRUCK INFORMIERT - FEBRUAR 1996