Innsbruck Informiert

Jg.1996

/ Nr.2

- S.18

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Diese Ausgabe – 1996_Innsbruck_informiert_02
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Stadtgemeinde Innsbruck
Zahl: 1-12.036/1995

STADT

Sporttermine
im Februar

INNSBRUCK

Tierschutz-Volksbegehren:
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren
Auf Grund der im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom 18. Oktober 1995 veröffentlichten Entscheidung des Bundesministers für Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für
ein Tierschutz-Volksbegehren stattgegeben wurde, wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb der vom Bundesminister für Inneres gemäß 5 Abs. 2
des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBI. Nr. 344, idF BGBI. Nr. 505/1994 festgesetzten Eintragungsfrist, das ist
von Montag, dem 18. März 1996,
bis (einschließlich) Montag, den 25. März 1996,
in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift (Familien- und
Vorname) in die Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem das Geburtsdatum
und die Adresse des Stimmberechtigten zu enthalten.
Eintragungsberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag (21. Februar 1996) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen und in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz
haben. Demnach sind alle Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vor dem
1. Jänner 1996 (spätestens am 31. Dezember 1995) das 18. Lebensjahr (Jahrgang 1977 und ältere) vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, berechtigt, sich in die Eintragungslisten einzutragen. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechtes eine Stimmkarte.
Die Eintragungslisten liegen während der Eintragungsfrist an folgender Adresse auf: Stadt. Einwohneramt, Innsbruck, Innrain 10,1. Stock. Dort ist auch der Text des Volksbegehrens angeschlagen.
Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
am Montag, dem 18. März 1996, von 08.00 bis 16.00 Uhr,
am Dienstag, dem 19. März 1996, von 08.00 bis 16.00 Uhr,
am Mittwoch, dem 20. März 1996, von 08.00 bis 16.00 Uhr,
am Donnerstag, dem 21. März 1996, von 08.00 bis 20.00 Uhr,
am Freitag, dem 22. März 1996, von 08.00 bis 20.00 Uhr,
am Samstag, dem 23. März 1996, von 08.00 bis 12.00 Uhr,
am Sonntag, dem 24. März 1996, von 08.00 bis 12.00 Uhr,
am Montag, dem 25. März 1996, von 08.00 bis 16.00 Uhr.
Für die Stimmberechtigten in den Innsbrucker Heimen sowie für Besitzer von Stimmkarten in Innsbrucker Krankenanstalten wurde eine Fliegende Eintragungsbehörde eingerichtet, und
wird diese Behörde die eintragungswilligen Stimmberechtigten auf Antrag zur Abgabe ihrer Unterschrift aufsuchen. Informationen dazu sind unter Tel. 5360-617 erhältlich.
Stimmberechtigte, die in der Stimmliste der Stadtgemeinde Innsbruck eingetragen sind, können
bis einschließlich Freitag, dem 16. Juni 1995, während vorgenannten Eintragungszeiten die Ausstellung von Stimmkarten mündlich oder schriftlich beim städt. Einwohneramt, Innsbruck, Innrain 10, 1. Stock, beantragen (Tel. 5360 Kl. 528-534).
Nach Maßgabe der sinngemäß anzuwendenden Bestimmungen der Nationalrats-Wahlordnung
1992 gelten für das Eintragungsverfahren folgende
Verbote:
Gemäß 13 des Volksbegehrengesetzes 1973 im Zusammenhang mit 58 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 ist im Umkreis von 20 m vom Eingang des Gebäudes, in der sich die Eintragungsstelle befindet, jede Art der Werbung, die das Volksbegehren zum Inhalt hat, insbesondere auch
durch Ansprachen an die Stimmberechtigten, durch Anschlag oder Verteilen von Aufrufen, ferner
jede Ansammlung sowie das Tragen von Waffen jeder Art verboten. Das Verbot des Tragens von
Waffen bezieht sich nicht auf jene Waffen, die während der Zeit des Eintragungsverfahrens im betreffenden Umkreis von im Dienst befindlichen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes und
Justizwachebeamten nach ihren dienstlichen Vorschriften getragen werden müssen.
Übertretungen dieser Verbote werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe
bis zu S 3.000,—, im Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen geahndet.
Innsbruck, im Jänner 1996
Für den Bürgermeister: Rief eh.

6

EISHOCKEY:
Olympia Eisstadion:
Fr. 2. Februar, 19.30 Uhr:
HCI : KEC
Sa. 3. Februar, 10 Uhr:
Länderspiel der Gehörlosen
Österreich : Schweiz
Sa. 17. Februar, 17.30 Uhr:
Gehörlosensportverein: Bundesheer
Sa. 24./SO. 25. Feb., 9-17 Uhr:
Eishockeyturnier Tiroler Eishockeyverband
EISSCHNELLAUF:
Olympia Eisstadion - Aussenbahn:
Sa. 3./So. 4. Februar, 9 Uhr:
Österr. Jugend- und Nachwuchsmeisterschaft
Sa. 10. Februar, 18 Uhr:
WC Sprint Damen und Herren
So. 11. Februar, 10 Uhr:
WC Sprint Damen und Herren
EISKUNSTLAUF:
Olympia Eisstadion:
So. 18. Februar, 8-18 Uhr:
Tiroler Landesmeisterschaft/UEK
EISSCHIESSEN:
Olympia Eisstadion:
Sa. 10. Februar, 7-13 Uhr:
Eisschießturnier
So. 11. Februar, 6 -13.30 Uhr:
Eisschießturnier
VOLLEYBALL:
Sa. 3. Februar, 18 Uhr:
Leitgebhalle: IAC/Herren - Gleisdorf
Sa. 17. Februar, 18 Uhr:
Leitgebhalle: IAC/Herren - Enns
BASKETBALL:
Sa. 24. Februar, 17 Uhr:
Leitgebhalle: Tl/Damen - Wels
FRISBEE:
Sa. 10./So. 11. Februar:
Hotting West:
Intern. Frisbee-Turnier
LEICHTATHLETIK:
Jeweils Messehalle, 14 Uhr:
So. 18. Februar:
TM (allgem. Kl.) Kugel
VERANSTALTUNGEN BOBBAHN IGLS:
So. 4. Februar, 14 Uhr:
TM 4-er Bob
Sa. 10 Februar, 8 Uhr:
Europapokal Senioren 2-er Bob
So. 18. Februar, 15 Uhr:
Stubai-Cup Skeleton + 2-er Bob

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