Innsbruck Informiert

Jg.1996

/ Nr.2

- S.11

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INNSBR
Innsbruck - eine vielfältige Kulturstadt
Neue Wege bei der Wirtschaftsförderung
„Innsbruck ist eine Kulturstadt, vor allem was die Kulturarbeit betrifft", resümierte Kultur-Stadträtin Hilde Zach im Budget-Gemeinderat im Dezember und zog Bilanz über ein kulturell reiches Jahr "95. Im Zeichen der Vielfalt stand der „Innsbrucker Sommer"; einer der Schwerpunkte war der „Internationale Tanzsommer".
Die „Ambraser Schloßkonzerte" und
die „Festwochen der alten Musik" entwickelten sich zu einem kulturellen Anziehungspunkt mit 1,5 Mio. S Mehreinnahmen. Nicht zuletzt mit ein Erfolg der
Arbeit des Kulturamtes mit der initiierten
Umstrukturierung des Vereines Ambraser Schloßkonzerte. Die städtische Galerie im Andechshof wurde für 12 junge
Künstler/innen zum unverzichtbaren
Sprungbrett.
An die 60 Aufführungen machten
1995 zu einem Konzertjahr mit „Höhepunkten an Orchestern" (u. a. den Wiener Philharmonikern).
Ein Kurzausblick auf das Jahr l 96: Das
Kunsthaus (Kostenrahmen: rund 100
Mio. S) soll in die Phase der Architektenausschreibung treten. Das Jubiläum
„500 Jahre Goldenes Dachl" wird „Aufhänger" für zahlreiche Aktivitäten. Eine

„Sensation" bringen die „Festwochen alter Musik" mit der Oper ,,L" Argia" von
Cesti (Erstaufführung im Jahre 1655!).
In der Kulturförderung „aus dem Kuchen öffentlicher Mittel, der bestenfalls
gleich bleibt", ist für StRin Zach „das
Setzen von Prioritäten und Schwerpunkten die Richtlinie". Allein der Kulturausschuß erledigte über 200 Subventionsansuchen positiv.

Innsbruck braucht
innovative Betriebe
Die Grundsätze des vom Stadtsenat im
Feber 1995 beschlossenen Wirtschaftsleitbildes geben den Orientierungsrahmen für eine zukünftige (Aufwärts-) Entwicklung Innsbrucks: Innovative Betriebe mit hoher Wertschöpfung
pro Arbeitsplatz und optimaler Nutzung

des knappen Baugrundes sind gefragt
und werden den neuen EU-Richtlinien
entsprechend gefördert (siehe unten).
Zur Wirtschaftsförderung zählt die
dafür zuständige Stadträtin auch Wirtschaftsfreundlichkeit („es muß das
Wirtschaften ermöglicht werden"). Die
nunmehr sehr rasche Abwicklung von
Betriebsanlagegenehmigungen ist nur
ein Schritt in Richtung „neue" Wirtschaftsgesinnung. Als Anlauf- und Servicestelle ist das Amt für Wirtschaft und
Tourismus bemüht, den Betrieben bessere Rahmenbedingungen zu ermöglichen.
Eine
„Rathausfibel
für
Wirtschaftstreibende und Touristiker" ist für
das Frühjahr geplant. Sie wird wichtige
Informationen - auch über Behördenverfahren - enthalten. In der Publikation
„Wirtschaftsstandort Innsbruck" werden relevante Daten (Innsbruck Stadt
plus Land) gemeinsam mit dem TechTirol erarbeitet. Diese Daten sollen dann
auch über das Internet abfragbar sein weltweite Präsenz für den Wirtschaftsstandort Innsbruck im „Datenhighway".

Neue Richtlinien der Wirtschaftsförderung
Im Auftrag des Gemeinderates erstellte das Amt für Wirtschaft und Tourismus neue Richtlinien für die Wirtschaftsförderung in Innsbruck unter
größtmöglicher Transparenz für den
Förderungswerber und konform mit den
EU-Bestimmungen. Es gibt zwei Förderungsaktionen: „Arbeitsplatzprämie
für Klein- und Mittelbetriebe" und „Investitionszuschüsse für das Gast-,
Schank- und Beherbergungsgewerbe".
Die Arbeitsplatzprämie für Klein- und
Mittelbetriebe fördert solche Betriebe,
die im Rahmen von Betriebsneuansiedlungen, Betriebserweiterung oder Verlagerung des Betriebes innerhalb der
Stadt mindestens drei neue Arbeitsplätze schaffen. Das Verhältnis des Bodenverbrauchs pro Arbeitsplatz ist wegen der beschränkten Grundressourcen ein entscheidendes Kriterium. Je
nach „Arbeitsplatzdichte" beträgt die
Förderungshöhe pro neu geschaffenem

Arbeitsplatz 10.000 bis 25.000 S. Entsprechend den EU-Bestimmungen beträgt die Höchstförderung für ein Unternehmen 640.000 S.
Die Gesamtförderung ist gestaffelt in
eine Grundförderung (60 %) und in eine Zusatzförderung (40 % ) . Die Grundförderung errechnet sich aus der Anzahl der geschaffenen kommunalsteuerpflichtigen Arbeitsplätze im Verhältnis
zu der damit beanspruchten Betriebsbzw. Liegenschaftsfläche. Die Zusatzförderung ist abhängig von Art und Umfang der Erfüllung der in den Richtlinien
angeführten wirtschaftspolitischen Zielsetzungen (etwa Förderung der Lehrlingsausbildung, umweltfreundliche
Energieversorgung etc.).
Die Investitionszuschüsse für das
Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe sollen diesen Betrieben eine
nachhaltige Qualitätssicherung bzw.
-Steigerung ermöglichen. Gefördert wird

INNSBRUCK INFORMIERT - FEBRUAR 1996

die Modernisierung und Rationalisierung
von Küchen- und Restaurantsräumen,
die Verbesserung von sanitären Einrichtungen, die Errichtung und Modernisierung von Personen- und Speiseliften, Be- und Entlüftungsanlagen, Brandschutzeinrichtungen sowie der Ein- oder
Umbau von Heizungsanlagen. Maßnahmen der Betriebserweiterung oder eines
Neubaus werden nicht gefördert.
Der Förderungsrahmen bewegt sich
von einer Mindestinvestition von
400.000 S bis zu einem maximal förderbaren Investitionsbetrag von 2 Mio.
S. Gefördert wird in Form von nicht
rückzahlbaren Zuschüssen bis zu 10
Prozent der förderbaren Investitionssumme.
Informations- und Antragsabgabestelle ist das Amt für Wirtschaft und Tourismus (Mag.-Abt. IV, Referent: Christian Kapferer), Herzog-Friedrich-Str.
21; Tel. 5360-924; Fax 5360-921.

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