Innsbruck Informiert

Jg.1996

/ Nr.2

- S.6

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INNSBR
Das Jugendzentrum Hötting-West hat sich in den letzten Jahren zu einer wichtigen
und beliebten Einrichtung im
Westen Innsbrucks entwickelt. Bedingt durch die de-

Viel Spaß und Unterhaltung für
die Jugend in Hötting-West
zentrale Lage des Stadtteils
ist das Angebot an Freizeiteinrichtungen für Jugendliche

gering und so wurde das Jugendzentrum für viele seiner
Besucher zu einem attraktiven Treffpunkt.
Alle zwischen 13
und 21 Jahren
haben hier die
Möglichkeit, ohne
KonsumErleben Sie Sport, Spiel
zwang zu spielen
und Spaß im Wasser - von
(Tischtennis, BilKönnern vermittelt.
lard, ...), Musikzu
hören, oder einUnser Bäder Servicefach
nur zu plauTelefon 502/5691
dern.
Mit besonderen
Initiativen
(Tanzprojekt,
HüttenwochenInnsbrucker
ende, Sportturniere, ...) wird
Kommunalbetriebe AG
versucht, etwas
Abwechslung in
den jugendlichen
Alltag zu bringen.
Elektrizitätswerk - Gaswerk - Wasserwerk - Klärwerk - Bäder- und Saunabetriebe
Ergänzend zu
6020 Innsbruck - Salurner Straße 11 - Telefon: 0512/502-0
den unterschied-

liehen Unterhaltungsmöglichkeiten stellt das Jugendzentrum für viele auch eine wichtige Anlaufstelle bei ganz persönlichen Problemen dar.
Lernunterstützung für Hauptund Berufsschüler gehört bereits zum Alltag. Und auch bei
schwierigen Problemen im familiären Bereich sowie der
Arbeits- und Wohnungssuche wird versucht, gemeinsam mit den Jugendlichen Lösungen zu finden.
Daß im Jugendzentrum absolut striktes Alkohol- und
Drogenverbot herrscht und
diese Vorschrift auch streng
kontrolliert wird, hat sicher viel
dazu beigetragen, daß der Jugendtreff auch von seite der
Eltern immer mehr akzeptiert
wird. Geöffnet hat das Jugendzentrum Hötting-West,
Viktor-Franz-Hess-Straße 7 a
(neben dem Kolpinghaus), jeden Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag von 17 - 22 Uhr. Telefon:
29 49 37. .

Achtung, Karenzurlaubsgeldbezieher/innen:
Feiert Ihr Kind demnächst seinen 2. Geburtstag?
Dann lesen Sie bitte die folgende wichtige Information aufmerksam durch!
Ihr Anspruch auf Karenzurlaubsgeld wird mit dem 2.
Geburtstag Ihres Kindes
enden. Wenn Sie in keinem
Beschäftigungsverhältnis
mehr stehen und Sie keine
Möglichkeit haben, Ihr
Dienstverhältnis fortzusetzen, oder es aufgrund der
Einkommensverhältnisse
Ihres Ehegatten bzw. Lebensgefährten bereits bekannt ist, daß kein Anspruch auf eine Sondernotstandshilfe gelten gemacht
werden kann, können Sie
nun den Anspruch auf diese Geldleistung nach dem
Arbeitslosenversicherungsgesetz bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes geltend machen.

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Für die Zuerkennung dieser Leistung ist jedoch Voraussetzung, daß Sie deshalb keine Beschäftigung
annehmen können, weil
nachweisbar keine Unterbringungsmöglichkeitfür Ihr
Kind besteht.
Das Vorliegen einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit ist von Ihrer
Wohnsitzgemeinde, sohin
Innsbruck (Magistratsabteilung V, Tel. 5360-0), zu prüfen und dem Arbeitsmarktservice zu bestätigen. Besteht keine geeignete Unterbringungsmöglichkeit, ist
die Stadtgemeinde Innsbruckverpflichtet, ein Drittel
Ihres Sondernotstandshilfebezuges dem Arbeits-

marktservice rückzuerstatten.
Derzeit werden folgende,
dem Gesetz nach geeignete, Kinderbetreuungsplätze
angeboten:
Krabbelstube Pechegarten, Leopoldstraße 43;
Krabbelstube der Kinderfreunde Wüten, Leopoldstraße 44;
Krabbelstube der Kinderfreunde, Falkstraße 1;
Scheuchenstuel"sche
Kinderkrippe, ErzherzogEugen-Straße 9.
Als geeignete Unterbringungsmöglichkeit wird auch
die Betreuung durch eine
Tagesmutter anerkannt.
Den Kontakt zu Tagesmüttern erhalten Sie über:

Verein Aktion Tagesmütter, Katholischer Familienverband Tirol, Seilergasse
7 und Zentrum Frauen im
Brennpunkt, Stainerstraße
2.
Sollten Sie aufgrund
mangelnder Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind
Sondernotstandshilfe beantragen wollen, sprechen Sie
bitte rechtzeitig vor Ablauf
des Karenzurlaubsgeldes
bei Ihrer regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices vor, um für
Sie unliebsame Verzögerungen bei der Anspruchsbeurteilung zu vermeiden.
In Innsbruck sind Ihre persönlichen Betreuer unter
Telefon 5903-0 erreichbar.

INNSBRUCK INFORMIERT - FEBRUAR 1996