Innsbruck Informiert

Jg.2024

/ Nr.2

- S.12

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Diese Ausgabe – 2024_Innsbruck_informiert_02
Ausgaben dieses Jahres – 2024
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Aus dem Stadtsenat

deren Nutzung an die Mitgliedschaft in der
Stadtbibliothek gebunden ist, werden im
Rahmen von „Innsbruck liest“ 200 kostenlose Jahresmitgliedschaften im Wert von
insgesamt 5.000 Euro vergeben.

vom 10. und 17. Jänner
Blühende Inseln

Aktives und passives Wahlrecht
Das aktive Wahlrecht und das passive Wahlrecht sind in der Innsbrucker
Wahlordnung in den §§ 5 und 6 geregelt. Das Vorliegen der Voraussetzungen für das aktive und passive Wahlrecht wird, abgesehen vom Wahlalter
(dieses hängt vom Wahltag ab), nach dem Stichtag, der im Fall der Gemeinderatswahl und der Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin am
14. bzw. 28. April 2024 auf den 16. Jänner 2024 fällt, beurteilt. Demnach ist
zur Wahl jeder EU-Bürger bzw. jede EU-Bürgerin wahlberechtigt, der/die in
Innsbruck seinen/ihren Hauptwohnsitz hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet
hat. Durch die letztjährige Novelle der Wahlordnung ist zu diesen Voraussetzungen dazugekommen, dass Personen, die sich noch nicht ein Jahr in der
Gemeinde aufhalten und deren Aufenthalt offensichtlich nur vorübergehend
ist (Erntehelfer, Saisonarbeitskräfte oder Austauschstudierende etc.), nicht
wählen dürfen und auch nicht gewählt werden können. Damit wurden die
Voraussetzungen des Wahlrechts und der Wählbarkeit an jene der Tiroler
Gemeindewahlordnung angepasst und einem Beschluss des Gemeinderates
der Stadt Innsbruck vom 25. Oktober 2022 Rechnung getragen.

Wahl in den Gemeinderat
In den Gemeinderat wählbar ist jeder Unionsbürger, der in der Stadt seinen Hauptwohnsitz hat, es sei denn, dass er sich noch nicht ein Jahr in der
Stadt aufhält und sein Aufenthalt offensichtlich nur vorübergehend ist, von
der Wählbarkeit nicht ausgeschlossen ist und spätestens am Tag der Wahl
das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ein Unionsbürger, der die österreichische
Staatsbürgerschaft nicht besitzt und noch keine fünf Jahre ununterbrochen
in einer österreichischen Gemeinde den Hauptwohnsitz hat, ist in den Gemeinderat nur unter der weiteren Voraussetzung wählbar, dass er nach dem
Recht seines Herkunftsmitgliedstaates nicht infolge einer strafrechtlichen
Entscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

Wahl zum Bürgermeister bzw. zur Bürgermeisterin
Zum Bürgermeister wählbar sind alle in den Gemeinderat wählbaren Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und die nicht innerhalb der letzten sechs Jahre vor dem Wahltag ihres Amtes als Mitglied des
Stadtsenates verlustig erklärt wurden. Weitere bzw. aktuelle Informationen
zum Thema finden sich unter www.innsbruck.gv.at/wahlen. KR

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INNSBRUCK INFORMIERT

Kinderschutzkonzepte
Parallel zur Kinderschutzenquete beschloss
der Stadtsenat einstimmig die Beauftragung der Erarbeitung von Kinderschutzkon-

Neuer Kindergarten Müllerstraße

I

n der Müllerstraße 38 in Wilten gab es
Mitte Jänner allen Grund zum Feiern.
Der einstige Standort der Müllerschule,
welche 2021 in den neuen Bildungscampus Wilten übersiedelte, bietet Platz für
acht Kindergarten- und zwei Kinderkrippengruppen. Dafür wurden das denkmalgeschützte Gebäude komplett saniert
und die großzügig gestalteten Räumlichkeiten neu eingerichtet.

Ideales pädagogisches Umfeld
Nach knapp zehn Monaten Bauzeit wurden die Sanierungsarbeiten Ende Dezember 2022 abgeschlossen. Entstanden ist
ein großes Haus für Kinder, das den Denkmalschutz berücksichtigt und zugleich

den Anforderungen moderner Pädagogik entspricht. Seit Beginn des Vorjahres
wird das ehemalige Schulgebäude in der
Müllerstraße als Kindergarten und Kinderkrippe genutzt. Mit acht Gruppen wurde
der größte Kindergarten in Innsbruck geschaffen und zusätzlich eine Kinderkrippe als Betriebskinderkrippe eingerichtet.
Letzten Herbst konnte der viergruppige
Kindergarten Wilten-West zudem vom
Gebäude der Volksschule Fischerstraße in
den Kindergarten Müllerstraße übersiedelt werden und bietet nun Kindern und
dem pädagogischem Personal ein ideales
Umfeld. Mehr unter www.ibkinfo.at/kindergarten-muellerstrasse-eroeffnung MD

Kinderschutzenquete
im Rathaus

A

m 22. Jänner fand eine gemeinderätliche Enquete zum Thema „Umfassende
Kinderschutzmaßnahmen, flächendeckend
und in allen Bereichen“ statt, die per LiveStream aus dem Plenarsaal des Innsbrucker Rathauses verfolgt werden konnte.
Vorträge gab es von Amtsvorstand Mag.
Raphael Hölbling (Kinder- und Jugendhilfe Innsbruck), Sandra Fiedler (Fachkraft
für Prävention und Intervention), Mag.a
Simone Altenberger (Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol) und Mag.ª Dr.in Petra
Sansone, MAS (Tiroler Kinder und Jugend
GmbH). Schwerpunkte bildeten die Themen „Kinder- und Jugendhilfe: Gesetzlicher
Auftrag vs. Machtlosigkeit“, „Kinderschutzkonzepte – ein Überblick und Beispiele aus
der Praxis“, „Kinderrechte als Fundament
im Kinderschutz“ und „Safe Places Tirol –
Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche“.
Die Aufzeichnung der gesamten Enquete
als Video, die einzelnen Vorträge sowie
eine Zusammenfassung der besprochenen
Punkte sind im Anschluss an die Veranstaltung dauerhaft auf www.innsbruck.gv.at/
enqueten verfügbar. Mehr zum Thema
kann man unter www.ibkinfo.at/enquetekinderschutz-2024 nachlesen. FB

„Innsbruck liest“ wieder
Seit 2004 werden in Innsbruck einmal
jährlich 10.000 Exemplare eines ausgewählten Buches als literarische Geschenke verteilt. Die Leseaktion findet heuer
von 30. April bis 10. Mai zum 20. Mal statt.
Zum Jubiläum wurde von der dreiköpfigen
Fachjury unter dem Vorsitz von Dr.in Doris
Eibl (Institut für Romanistik, Universität
Innsbruck) ein für die Aktion sehr gut geeignetes Buch ausgewählt. Rund um die
Autorin und das Buch wird in der Stadtbibliothek ein attraktives Rahmenprogramm
bei freiem Eintritt geboten. Das Angebot
des DuMont Buchverlags für den Ankauf
von 10.000 Büchern zum Gesamtpreis von
14.200 Euro wurde vom Stadtsenat einstimmig angenommen. Darüber hinaus
werden eAudio-Lizenzen für die digitale
Stadtbibliothek „Onleihe“ angekauft. Da

Andreas Wanker zweiter Vizebürgermeister
In der Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag,
25. Jänner 2024, wurde Andreas Wanker (Mitte) –
im Bild mit Landeshauptmann-Stellvertreter Georg
Dornauer (l.) und Bürgermeister Georg Willi (r.) –
vom Gemeinderat mit 29 Stimmen zum zweiten
Vize­bürgermeister gewählt. Auch die Ressorts
seines Amtsvorgängers Johannes Anzengruber, der
in der Dezember-Sitzung 2023 mit Mehrheitsbeschluss abgewählt wurde, hat Wanker übernommen. Damit hat er nunmehr Ressortverantwortung für die Ämter Allgemeine Sicherheit und
Veranstaltungen, Soziales, Kinder- und Jugendhilfe,
Berufsfeuerwehr, Wald und Natur, Tourismus,
Gesundheit und Markt- und Veterinärwesen.
© D. GIESINGER

Innsb

2024
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l
h
ä
w
ruck

Innsbruck bunter, blühender und bienenfreundlicher machen – das ist das erklärte
Ziel der Aktion „Garteln vor der Haustüre“,
die 2021 vom Amt für Grünanlagen und
dem Referat BürgerInnenbeteiligung gestartet wurde. Alle, die Lust haben, können in ihrer Wohnumgebung eine grüne
Insel auf öffentlichem Grund gestalten.
Dabei geht es um sogenannte Baumscheiben, sprich Grünflächen rund um städtische Bäume. Bevor HobbygärtnerInnen
und solche, die es werden wollen, loslegen
können, braucht es nur die Zustimmung
durch das Amt für Grünanlagen. Dieses
schaut sich die gewünschten Standorte
an und gibt diese nach Abschluss einer
Betreuungsvereinbarung zur Bepflanzung
frei. Erlaubt sind Blumen und Pflanzen,
die nicht höher als 60 Zentimeter sind.
Insgesamt gibt es derzeit 16 Patenschaften durch Privatpersonen und Institutionen, welche sich um die Begrünung und
Betreuung von 20 blühenden Inseln kümmern. Ein entsprechender Projektbericht
zum Thema „Garteln vor der Haustüre“
wurde vom Stadtsenat einstimmig zur
Kenntnis genommen.

zepten für elementarpädagogische Betriebe der Stadt. Das Amt für Kinder, Jugend und
Generationen kooperiert dabei mit „Schutzschild“. In den kommenden 15 Monaten begleitet „Schutzschild“ damit die 39 elementarpädagogischen städtischen Betriebe, um
jeweils ein passgenaues Kinderschutzkonzept gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern zu erarbeiten, das den
Vorgaben des Landes Tirol entspricht. KR/MD

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