Innsbruck Informiert

Jg.2022

/ Nr.6

- S.54

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Rathausmitteilungen

Reichenau

Innenstadt

RE-B19

RE-B19

brucker Gestaltungsbeirat entwickelte,
bauliche Erweiterung des Bestandsgebäudes (Dachausbau für sechs neue Wohneinheiten, Errichtung einer Tiefgarage) wird
der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan erneut in einzelnen Punkten
geändert.
Die Auflage der Entwürfe erfolgt vom
25. Mai 2022 bis einschließlich 22. Juni
2022. Bitte entnehmen Sie aktuelle Informationen der Online-Amtstafel.

Weiters wurde beschlossen:
•
Bebauungsplan
und
Ergänzender
Bebauungsplan Nr. SA-B19

Einsichtnahme und
Informationen:
Eine Einsichtnahme ist online auf der
Amtstafel möglich. Zudem geben wir detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch unter Tel.: +43
512 5360 4105 oder 4112 unter Beach-

h
24
Hotline
301144
Gratis
24h 0512
Hotline
0800 20 57 44

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INNSBRUCK INFORMIERT

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tung der aktuell gültigen Covid-Vorschriften. Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in
der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf
der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

Hinweis:
§ 9.1 Tiroler COVID-19-Gesetz: Werden
Rechtsakte, insbesondere Verordnungen
oder Teile davon, aufgrund landesgesetzlicher Anordnung an der Amtstafel der Behörde oder durch Auflegung zur öffentlichen bzw. allgemeinen Einsichtnahme bei
der Behörde oder in beiderlei Weise kombiniert kundgemacht, so wird die Rechtswirksamkeit der Kundmachung durch
behördliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und der zwischenmenschlichen Kontakte zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 nicht berührt.
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor