Innsbruck Informiert
Jg.2021
/ Nr.12
- S.21
Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Stadtleben
Kerzen, Raketen & Co.
Damit die Weihnachtsfeiertage und der Jahreswechsel ohne Unfälle ablaufen, sollten einige
Sicherheitshinweise beachtet werden.
Was tun, wenn es brennt?
Wenn trotz aller Vorsicht ein Feuer ausbricht, sollte man nach Möglichkeit Ruhe
bewahren und die Gefahr realistisch einschätzen. Ein Löschversuch ist nur dann
ratsam, wenn man sich selbst nicht in Gefahr bringt. Andernfalls sollte der Brandraum verlassen und die Tür geschlossen
werden. Wichtig: sofort die Feuerwehr
unter 122 verständigen und andere Personen warnen. „Ein brennender Christbaum kann einen Raum binnen sehr kurzer Zeit unter Vollbrand setzen. Dessen
muss man sich bewusst sein“, wird Hager deutlich. Vorbeugung ist wichtig: Wer
Kerzen entzündet, sollte stets einen Feu-
Laut Pyrotechnikgesetz sind Feuerwerkskörper in vier
Kategorien unterteilt. Das Abfeuern ab Kategorie F2 ist
innerhalb des Stadtgebiets und in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Pflegeheimen, Kinderbetreuungseinrichtungen und größeren Menschenansammlungen
verboten. Feuerwerkskörper dürfen nur vom befugten
(stationären) Fachhandel verkauft werden, die Bestellung in Online-Shops ist bei Strafe untersagt. Nähere
Infos: www.oesterreich.gv.at Themen , Freizeit und
Straßenverkehr , Silvesterknaller/Feuerwerkskörper.
© PIXABAY
E
s ist keine Seltenheit, dass die Berufs- oder freiwillige Feuerwehr in
den Feiertagen zu Brandeinsätzen
ausrücken muss. Immer wieder geraten Adventkränze, Christbäume oder Weihnachtsgestecke in Brand. Trockene Äste und Nadeln in Kombination mit Kerzen ergeben
eine feurige Mischung. „Brennende Lichter
sollte man deshalb nie aus den Augen verlieren oder gar unbeaufsichtigt lassen. Wer
auf Nummer sicher gehen will, nimmt LEDLampen. Es gibt inzwischen welche, die
flackern wie Kerzen“, rät Mag. (FH) Helmut
Hager, Branddirektor der Berufsfeuerwehr
Innsbruck, zur Verwendung elektrischer
Lichter.
Welche Feuerwerkskörper gibt es?
F1: Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk.
Mindestalter zwölf Jahre.
erlöscher oder Wasserkübel in Griffweite
haben. Sinnvoll ist auch die Installation
von Heimrauchmeldern, die Leben retten
können.
Bitte nicht knallen
Hoch ist die Alarmbereitschaft bei Feuerwehr, Rettung und den Sicherheitsbehörden auch rund um den Jahreswechsel. Privat abgeschossene Feuerwerkskörper wie
Raketen oder Böller sind ein Sicherheitsrisiko – und im Stadtgebiet daher prinzipiell
verboten. Wer erwischt wird, muss mit Strafen bis zu 3.600 Euro rechnen. Der Verkauf
und das Abfeuern außerhalb des Ortsgebietes sind aber unter Auflagen – wie der Einhaltung des Mindestalters je nach Feuerwerks-Kategorie − erlaubt. „Wir bekommen
viele Beschwerdeanrufe, speziell von Tierbesitzerinnen und Tierbesitzern“, macht
Christoph Stolz vom Referat Allgemeine Sicherheit aufmerksam. Auch der Umwelt zuliebe sollte auf die Knallerei zu Silvester verzichtet werden. WG
GEHEIMTIPP FÜR GENIESSER & AKTIVE
SKIVERGNÜGEN ZUM GREIFEN NAH‘
40
INNSBRUCK INFORMIERT
F2: Schweizer Kracher („Piraten“), Knallfrösche,
Raketen. Ab 16 Jahren, keine Fachkenntnis
erforderlich.
F3: Knallkörper, Feuerräder, wirkungsstarke
Raketen. Ab 18 Jahren, nur für pyrotechnisch
fachkundige und befugte Personen mit Bewilligung erlaubt.
F4: Feuerwerksbomben, römische Lichter, Feuertöpfe, ab 18 Jahren, nur für pyrotechnisch
fachkundige und befugte Personen mit
Bewilligung erlaubt.
KINDE
8 J R UNTER
in B AHREN F
zahlenedgleitung eRinEI
en Elte es
rnteils *
in de
*
Ticket-Krselben
ategori
e
15 MINUTEN
AB INNSBRUCK
41
INNSBRUCK INFORMIERT