Innsbruck Informiert

Jg.2021

/ Nr.11

- S.9

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Gesamter Text dieser Seite:
Impfung für über
80-Jährige
Die Durchführung der Drittimpfungen für
die Personengruppe der über 80-Jährigen hat das Land Tirol den Gemeinden
übertragen. In Bezug auf die Innsbrucker
BürgerInnen wird dies deshalb wie im
Frühjahr von der Stadt Innsbruck übernommen. Somit sind alle im Jahr 1941
Geborenen und Älteren, die nicht in einem
Wohn- und Pflegeheim untergebracht
sind, auf diesem Weg zur Impfung eingeladen. Insgesamt wurden 7.600 BürgerInnen
angeschrieben. Die Einteilung der Termine
wurde so geplant, dass es üblicherweise
zu keinen Wartezeiten kommt. Einzelne
Terminverschiebungen sind möglich. Die
Aktion läuft noch bis Ende November. Wer
bislang keinen Brief erhalten hat, kann
sich unter der Nummer +43 512 5360
6180 an die Stadt wenden.

#impfenschützt
In der Bachlechnerstraße 46 (ehemaliges Baumarkt-Gelände gegenüber
Einkaufszentrum West) steht InnsbruckerInnen eine leistungsstarke
Impfstation zur Verfügung. Hier sind Impfungen mit und ohne Anmeldung möglich. Unter www.tirolimpft.at werden flexible Terminbuchungen vorgenommen (selbstständige Auswahl Impftag bzw. -zeit sowie
Impfstoff). Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag, 8.00 bis 13.00
Uhr, Mittwoch und Freitag, 13.00 bis 18.00 Uhr, sowie Samstag, 8.00 bis
18.00 Uhr. Zudem hat die Impfstelle des Landes im Kaufhaus Tyrol in
Innsbruck donnerstags, freitags und samstags von 10.00 bis 14.00 Uhr
und von 14.30 bis 18 Uhr geöffnet. Weitere aktuelle Impfaktionen und
Termine werden laufend unter www.tirol.gv.at/tirolimpft-ohneanmeldung
veröffentlicht.
Zu jeder Impfung mitzubringen sind:
• ein Ausweis
• die E-Card (bzw. österreichische Sozialversicherungsnummer)
• der gelbe Impfpass (falls vorhanden)
• ausgefüllter Aufklärungs- und Dokumentationsbogen (Formular liegt
vor Ort auf bzw. ist unter www.sozialministerium.at/
Corona-Schutzimpfung online verfügbar)

Auffrischungsimpfungen
Das Nationale Impfgremium empfiehlt Auffrischungsimpfungen
nach sechs bis neun Monaten für BewohnerInnen von Altenwohnund Pflegeheimen, für Angehörige einer Risikogruppe ab zwölf
Jahren, für Personen ab 65 Jahren, nach zweifacher Impfung AstraZeneca ab 18 Jahren. Auch Personal in exponierten Bereichen in
Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen, im Gesundheitsbereich, in
der mobilen Pflege, Betreuung, Krankenpflege und 24h-Pflege sowie
pflegende Angehörige und Personal in pädagogischen Einrichtungen
(Kinderbetreuung, Schule, Universität etc.) können nach sechs Monaten nach der Letztimpfung eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Auffrischungsimpfungen werden mit einem mRNA-Impfstoff durchgeführt (vorzugsweise BioNTech/Pfizer).
Eine Auffrischung nach neun bis zwölf Monaten wird für alle anderen und gesunden Personen im Alter zwischen 16 und 65 Jahren,
die zwei Mal mit den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer oder Moderna
geimpft sind, empfohlen. Eine möglichst rasche Zweitimpfung (mit
einem Mindestabstand von 28 Tagen) sollen zudem Personen, die
mit Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, in Anspruch
nehmen. Auch die Termine für Auffrischungsimpfungen können
selbstständig auf www.tirolimpft.at gebucht werden. Ohne Anmeldung können sie – sofern man für eine Auffrischungsimpfung
bereits in Frage kommt – in Impfzentren sowie im Rahmen des
dezentralen Impfangebots bei ÄrztInnen wahrgenommen werden.

Infos zu Covid-19 in
deiner Stadt
Auf www.ibkinfo.at, der Online-Ausgabe
von Innsbruck informiert, bleibt man am
Laufenden, was die Stadt bewegt. Noch
unmittelbarer informiert werden Sie über
die städtischen Social-Media-Kanäle. Zu
finden ist die Stadt Innsbruck auf Facebook, Instagram und Twitter. Aktuell kann
zudem unter www.innsbruck.gv.at/covid
die Corona-Situation beobachtet werden.
facebook.com/ibkinfo
instagram.com/stadt_innsbruck
twitter.com/stadt_innsbruck

Informationen Stand 21. Oktober 2021
INNSBRUCK INFORMIERT

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