Innsbruck Informiert
Jg.2021
/ Nr.9
- S.10
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Lebensraum Innsbruck
© IKM
„Sich beteiligen – aber wie?“ Das ist die erste
Frage, die sich BürgerInnen stellen, wenn sie
den Wunsch haben, sich einzubringen, mitzugestalten oder vielleicht auch nur auf einen bestehenden Missstand aufmerksam zu machen.
Mitreden in Innsbruck
Von der Petition über die Bürgerinitiative bis zur Volksbefragung
M
ehr Mitsprache, mehr Transparenz bei politischen Entscheidungen, mehr Einflussmöglichkeiten
– gerade auf Gemeindeebene – steht vielfach auf dem Wunschzettel engagierter
BürgerInnen. Das Innsbrucker Stadtrecht
sieht im Einklang mit Bundes- und Landesverfassung eine Reihe von formellen
Mitsprachemöglichkeiten, also gesetzlich
geregelter BürgerInnenbeteiligung, vor.
Während an Volksbefragungen und Bürgerinitiativen im eigenen Wirkungsbereich der Stadt nur in Innsbruck Wahlberechtigte teilnehmen können, steht das
Recht Petitionen, also schriftliche Anliegen oder Beschwerden, einzubringen, allen GemeindebewohnerInnen zu.
Volksbefragungen
Die Durchführung einer Volksbefragung bedarf eines Gemeinderatsbeschlusses mit
Zweidrittel-Mehrheit. Bei der folgenden Befragung können die BürgerInnen nur mit „Ja“
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INNSBRUCK INFORMIERT
oder „Nein“ abstimmen. Bisher wurden Innsbrucks BürgerInnen vier Mal befragt: 1973
Flughafen-, 1980 Hallenbad-, 1993 Olympiavolksbefragung und 1999 über die Direktwahl des Innsbrucker Bürgermeisters. 2017
wurde zudem über eine Bürgerinitiative zur
„Verlegung der Bergstation der geplanten
Patscherkofelbahn NEU“ abgestimmt.
Bürgerinitiativen
Jede/jeder wahlberechtigte GemeindebürgerIn kann in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde eine
Bürgerinitiative schriftlich einbringen, sofern diese von mindestens 200 Wahlberechtigten unterstützt wird. Erreicht diese
Bürgerinitiative innerhalb von vier Wochen
2.000 Unterschriften, muss darüber in einer Volksbefragung abgestimmt werden.
Wenn mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten für die Bürgerinitiative abgestimmt
haben, muss ein entsprechender Beschluss
im Gemeinderat gefasst werden. UI
BürgerInnenbeteiligung im
übertragenen Wirkungsbereich
, Bisher wurden zwei Volksabstimmungen
(österreichweit), drei Volksbefragungen,
davon zwei landesweit und 55 Volksbegehren davon zwei landesweit durchgeführt, vier weitere stehen zur Unterschrift
bereit.
, Persönliche Unterschriften können auf
jedem Gemeindeamt, also nicht nur am
Hauptwohnsitz geleistet werden.
, Mittels Handysignatur oder Bürgerkarte
online zu unterschreiben, stellt eine
weitere Erleichterung für BürgerInnen
dar.
, Die Bürgerkarte können auch AuslandsösterreicherInnen für ihre Unterstützungsunterschrift nutzen.
Folgende Dienststellen sind bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung
gesetzlich geregelter Beteiligungsformen
tätig:
Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung, Melde- und Einwohnerwesen,
Passangelegenheiten sowie
Statistik und Berichtswesen