Innsbruck Informiert

Jg.2019

/ Nr.9

- S.10

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Ein gut eingespieltes Team kümmert sich im
Referat für Mindestsicherung um die Belange
der Innsbrucker Bevölkerung.
HOFER

© M. FREIN

Im Dienst des sozialen Friedens
Das Referat für Mindestsicherung ist mit 22 Mitarbeiter­Innen
das größte Referat des Amtes für Soziales und kümmert sich
um Innsbrucks BürgerInnen in finanzieller Notlage.

B

© V. LERC

HER

ei der fachlich wie menschlich anspruchsvollen Arbeit im Referat für
Mindestsicherung, wo jeder Fall im
Interesse der KlientInnen einzeln geprüft
werden muss, setzt Amtsleiter Dr. Markus
Warger auf eingespielten Teamgeist: „Wir

Referat für Mindestsicherung
Referatsleiter: Norbert Kapferer
Amt für Soziales
Ing.-Etzel-Straße 5
Tel.: +43 512 5360 9128
post.sozialamt@innsbruck.gv.at

Zahlen und Fakten
, Rund 37.000 Posteingangsstücke
und 30.000 Vorsprachen
, 20.000 Bescheiderledigungen
, 8 .350 Gesamtunterstützte
10

INNSBRUCK INFORMIERT

sind ein gut aufgestelltes Team aus jüngeren und älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die gerne bei uns arbeiten. Meine
Führungskräfte in den Referaten stammen
aus dem eigenen Haus.“
Die sich vergleichsweise häufig ändernde
Gesetzeslage im Sozialbereich macht regelmäßige interne und externe Fortbildungen notwendig.

Team mit Erfahrung
Gemeinsam kommen der Amtsleiter und
sein Stellvertreter, Referatsleiter Norbert
Kapferer, auf gezählte 69 Dienstjahre im
Magistrat der Stadt Innsbruck. Während
sich Markus Warger seine ersten Sporen in
der Präsidialabteilung verdiente und 2003
die Leitung der Dienststelle Soziales mit
den Referaten Mindestsicherung, Rehabilitation und Behindertenhilfe sowie stationäre Pflege und Sozialplanung übernommen hat, war der Referatsleiter der Mindestsicherung seit 1976 ausnahmslos im
städtischen Sozialbereich tätig. Die Führung der Dienststelle Soziales mit einem

Gesamtbudget von rund 67 Millionen Euro
liegt also in erfahrenen Händen.

Schnell und effizient
Diese Kombination aus Teamgeist und Erfahrung zeigt Wirkung. „Wir bemühen uns
um kürzeste Bearbeitungszeiten, innerhalb
von durchschnittlich drei bis vier Tagen fällt
die Entscheidung, ob ein Antrag bewilligt
werden kann oder nicht. In 90 Prozent der
Folgeanträge geht es meist noch rascher“,
erklärt Norbert Kapferer stolz.
Beim ersten Besuch im Referat für Mindestsicherung kommt es im Service-Center im
Rahmen eines etwa zehn bis 15 Minuten
dauernden Gesprächs zur grundsätzlichen
Einschätzung der Lebenssituation. Unmittelbar zu fällende Entscheidungen werden
dort getroffen. Darüber hinausgehende
Erledigungen werden nach Buchstabenzuständigkeit zur vertieften Bearbeitung
den jeweiligen SachbearbeiterInnen zugewiesen. Das persönliche Eingehen auf die
Problemlagen der KlientInnen steht im Vordergrund. UI