Innsbruck Informiert

Jg.2019

/ Nr.7

- S.57

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Die Stadtplanung informiert

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Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung vom
19. Juni 2019 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:

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des
Bebauungsplanes Nr. HW-B21, Hötting West,
Gp. 2637/7 KG Hötting (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HW-B15)
(gem. § 56 Abs. 1 TROG 2016)
Im Zusammenhang mit einer geplanten Wohnanlage mit acht Wohneinheiten
und Tiefgarage soll die Hans-UntermüllerStraße verlängert werden. Weiters ist seitens der Stadtgemeinde Innsbruck eine
öffentliche Fußwegverbindung vom Harterhofweg zur Klammstraße geplant. Für
diese Straßen- und Fußwegprojekte werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen getroffen.
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B25, Bereich „Alt-Pradl“ zw. Sill, Reichenauer Straße, Schmuckgasse, Egerdachstraße und
Furterzaunweg (als Änderung der Bebauungspläne Nr. RE-B1 und RE-B1/1) (gem. §

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PR-B25

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56 Abs. 1 und 2 TROG 2016)
Es besteht die Notwendigkeit der planungsrechtlichen Neubearbeitung gemäß Tiroler
Raumordnungsgesetz. Dabei ist auch die
inhaltliche Überarbeitung des Bebauungsplanes vorgesehen. Zielsetzungen sind die
Erhaltung und behutsame Weiterentwicklung des Bestandes.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in den
Schaukästen der Magistratsabteilung III/
Stadtplanung, 4. Stock, von 26. Juni bis
einschließlich 24. Juli 2019, einsehbar.
Detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der
Parteienverkehrszeit von 08.00 bis 10.00
Uhr eingeholt werden. Allgemeine Informationen über diese Entwürfe können
auch während der erweiterten Parteienverkehrszeit von 07.00 bis 08.00 Uhr eingeholt werden. Personen, die in der Ge-

meinde einen Wohnsitz haben, und
Rechtsträger, die in der Gemeinde eine
Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen,
haben das Recht, bis spätestens eine
Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist
eine schriftliche Stellungnahme zu den
Entwürfen abzugeben.
Weiters wurde beschlossen:
• Fortschreibung des Örtlichen
Raumordnungskonzepts (ÖROKO)
der Landeshauptstadt Innsbruck,
Nr. ÖROKO 2.0
• Aufhebung der oberirdischen
Bebauungsdichte auf den Liegenschaften im Bereich der Viller Dorfstraße 11,
19, 21, 23 und 25
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf e. h.
Baudirektor
INNSBRUCK INFORMIERT

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