Innsbruck Informiert

Jg.2018

/ Nr.11

- S.10

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© S. KUESS

Amtsvorstand Ronald Depaoli (M., Wohnungsservice) und seine
MitarbeiterInnen – Simona Macino, Referatsleiterin Daniela Immitzer,
Armin Heiser und Robert Saxl (v. l.) – sind in der Schlichtungsstelle I
und II für die InnsbruckerInnen da.

VermittlerInnen zwischen
MieterInnen und VermieterInnen
Die Schlichtungsstelle der Stadt Innsbruck ist in zwei Referate gegliedert.
Insgesamt führt das Team rund 2.200 Beratungen pro Jahr durch. Durch die
Arbeit der Dienststelle werden die Gerichte entlastet.

S

eit einigen Jahren gibt es im Stadtmagistrat Innsbruck eine Schlichtungsstelle für das Thema Wohnen. Gemäß der allgemeinen Definition
schlichten die städtischen MitarbeiterInnen aus einer neutralen Position heraus
Streitereien zwischen zwei Parteien. In der
Landeshauptstadt gibt es seit 2014 aus
organisatorischen Gründen eine spezifische Trennung der Aufgabenbereiche in
Schlichtungsstelle I und II.

Kontakt
Schlichtungsstelle I
Referatsleiterin Daniela Immitzer
Tel.: +43 512 5360 2162
Schlichtungsstelle II
Armin Heiser
Tel.: +43 512 5360 2180
beide: Maria-Theresien-Straße 18
post.wohnungsservice@innsbruck.gv.at

Zahlen und Fakten
, zwei Referate seit 2014
, jeweils zwei MitarbeiterInnen
, Schlichtungsstelle I:
2017: 150 neu eingeleitete Verfahren
, Schlichtungsstelle II:
2017: 55 mit Bescheid oder
Vergleich erledigte Verfahren

Kostenloses Angebot
Entscheidungen werden im Zweiparteienverfahren getroffen. Bei der Schlichtungsstelle handelt es sich um eine kostenlose Einrichtung für alle BürgerInnen,
die in den Bereichen Mietrecht und Wohnungsgemeinnützigkeit Hilfe benötigen.
Referatsleiterin Daniela Immitzer und
ihre Mitarbeiterin Simona Macino führen
in der Schlichtungsstelle I pro Jahr durchschnittlich 1.500 Beratungen für MieterInnen und VermieterInnen durch. Die Zuständigkeit ist im Gesetz klar definiert und
reicht unter anderem von Mietzins- und
Betriebskostenüberprüfungen über Anträge auf Durchführung von Erhaltungs- und
Verbesserungsarbeiten bis hin zur Rückforderung einer verbotenen Ablöse.

auch schlichten – und unsere Entscheidungen werden nachweislich akzeptiert.
Nur ein bis drei Prozent der Verfahren gehen weiter an das zuständige Gericht“, erklärt Immitzer.
Ihr Kollege des Referats „Schlichtungsstelle II“, Armin Heiser, weiß: „Ein nicht
unwesentlicher Teil unserer Arbeit liegt
im mündlichen Parteienverkehr und der
Beratung bezüglich der gesetzlich geregelten Aufgaben.“ Heiser und sein Mitarbeiter Robert Saxl kümmern sich um die
Abwicklung von Kautionsverfahren nach
dem Mietrechtsgesetz, Änderung von
Nutzwerten (auch Parifizierung genannt)
nach dem Wohnungseigentumsgesetz sowie Verfahren nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz.

Hohe Akzeptanz

Steigende Anfragen

Neben allgemeinen Beratungen bearbeiten die beiden erfahrenen Angestellten auch Streitfälle. Dazu wird ein Antrag
gelegt. Kann zwischen den Parteien keine gütliche Einigung erzielt werden, wird
eine Entscheidung per Bescheid getroffen. „Bei uns sprechen deutlich mehr Mieterinnen und Mieter als Vermieterinnen
oder Vermieter vor. Großteils können wir

Pro Jahr führen Heiser und Saxl mehr als
700 Beratungen zu den Themen Wohnungseigentum, Heizkosten und Kaution durch. In den vergangenen drei Jahren
gab es in der Schlichtungsstelle II jeweils
durchschnittlich 60 mit Bescheid oder Vergleich erledigte Verfahren. „Die Anfragen
der BürgerInnen werden mit den Jahren
mehr“, wissen Immitzer und Heiser. SAKU