Innsbruck Informiert

Jg.2018

/ Nr.10

- S.41

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Unverbindliche Mitbetreuung
durch die Stadt

Bei der Durchführung des Winterdienstes auf Gehsteigen
kann es aus arbeitstechnischen Gründen vorkommen,
dass das Amt für Straßenbetrieb Flächen mitbetreut, für
welche die AnrainerInnen zur Räumung und Streuung
verpflichtet sind. Dabei handelt es sich um eine (zufällige)
unverbindliche Arbeitsleistung bzw. Mitbetreuung des
Amtes, aus welcher weder ein Rechtsanspruch noch eine
schlüssige Übernahme der Räum- und Streupflicht durch
die Stadtgemeinde Innsbruck abgeleitet werden kann.
Die gesetzliche Verpflichtung sowie die damit verbundene zivilrechtliche Haftung für die zeitgerechte und ordnungsgemäße Durchführung dieser Arbeiten verbleiben
ausschließlich bei den AnrainerInnen bzw. GrundstückseigentümerInnen.
Flächen gilt es zu beachten, dass Schnee
nicht auf die Straße entsorgt werden darf.

Welche Aufgaben hat
der Winterdienst?
Dem Amt für Straßenbetrieb obliegt die
Betreuung der Gehsteige im Zwangsreinigungsgebiet und der Fahrbahnen. Die
Arbeiten erfolgen nach einer festgelegten Prioritätenliste. Bedarfsgerecht wird
je nach Bedeutung der Straße geräumt
und gestreut. Hauptverkehrsadern und
Straßen mit öffentlichem Verkehr haben
dabei Vorrang. EinsatzleiterInnen führen
rund um die Uhr Kontrollfahrten durch
und koordinieren notwendige Einsätze.

,B
 ei massiven Schneefällen reichen
Räumung und Streuung nicht aus. Der
Schnee muss abtransportiert werden,
weshalb das Aufstellen von temporären Halte- und Parkverboten unerlässlich ist.
,B
 ei entsprechendem Wetter sind die
Räumfahrzeuge rund um die Uhr im

Einsatz. Vor allem beim Pflugeinsatz
ist dies mit Lärm verbunden.

Kontakt:
Amt für Straßenbetrieb
Roßaugasse 4, Tel.: +43 512 5360 7251
E-Mail: post.strassenbetrieb@innsbruck.
gv.at

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,Auf Gehsteigen abgestellte Fahrräder behindern die maschinelle Betreuung. Deshalb ist auf Gehsteigen,
die eine geringere Breite als 2,5 Meter
aufweisen, gemäß § 68 StVO das Abstellen von Fahrrädern generell nicht
gestattet.

 / fauler-sack.at ∙ office@fauler-sack.at ∙ Tel.: +43 (0) 664 / 357 87 32

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