Innsbruck Informiert

Jg.2018

/ Nr.6

- S.7

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Bürgermeister-Kette

© CHRISTIAN FORCHER

Die Bürgermeister-Kette wurde im Jahr 1903 in der Werkstatt des Innsbrucker Goldschmieds Norz gefertigt und
als Jubiläums-Geschenk an den damaligen Bürgermeister Wilhelm Greil überreicht. Bei dem Schmuckstück handelt es sich um eine aufwändige Handarbeit aus massivem 18-Karat-Gold, in dem mehrere hundert Stunden
Handarbeit stecken. Die Kette wiegt knapp 800 Gramm
und kann – je nach TrägerIn – verlängert bzw. verkürzt
werden. Getragen wird die Kette vom Innsbrucker Stadtoberhaupt zu ausgewählten Anlässen, wie zum Beispiel
der Eröffnung der Festwochen der Alten Musik oder Ehrungen.

Stadtsenat

© STADT INNSBRUCK

Der Stadtsenat besteht aus der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister, der/dem ersten und der/dem zweiten Bürgermeister-StellvertreterIn
und höchstens sechs weiteren Mitgliedern (StadträtInnen). Die Anzahl
der StadträtInnen setzt der Gemeinderat fest. Der Bürgermeister, die
Bürgermeister-StellvertreterInnen und die StadträtInnen werden vom
Gemeinderat aus seiner Mitte gewählt. Diese Wahlen fanden in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats am 24. Mai statt. Auch die Entscheidung für sieben Mitglieder im Stadtsenat fiel dort. Die Mitglieder
des Stadtsenats sind: Bürgermeister Georg Willi (Grüne; M.), erste Vizebürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer (FI; 3. v. r.), zweiter Vizebürgermeister Franz X. Gruber (ÖVP; 2. v. r.), Stadträtin Andrea Dengg
(FPÖ; r.), Stadtrat Rudi Federspiel (FPÖ; 2. v. l.), Stadträtin Mag.a Elisabeth Mayr (SPÖ; l.) und Stadträtin Mag.a Uschi Schwarzl (Grüne; 3. v.
l.). Die beiden VertreterInnen der FPÖ bleiben ohne Ressortführung
und sind nicht Teil der Stadtregierung.

Gemeinderat
Das oberste Organ der Stadt Innsbruck ist der Gemeinderat. Laut Innsbrucker Stadtrecht
besteht dieser aus 40 Mitgliedern. Die Zusammensetzung ergibt sich aus dem Ergebnis der
Gemeinderatswahl. Die Mitglieder des Gemeinderats haben an den Sitzungen sowie an
jenen der gemeinderätlichen Ausschüssen, denen sie angehören, teilzunehmen. Alle GemeinderätInnen haben die Möglichkeit, schriftliche Anträge einzubringen bzw. Anfragen
an den Bürgermeister zu stellen. Im Stadtrecht ist zudem festgehalten, dass monatlich
mindestens eine Sitzung stattfinden muss. Ausnahmen sind die Sommermonate August und September, in denen insgesamt eine Sitzung ausreicht. Sondersitzungen sind
möglich. Beschlossen werden in diesem Gremium jene Angelegenheiten, die die Stadt
laut Gesetz selbst bestimmen kann. Dazu zählen beispielsweise das städtische Budget,
ortspolizeiliche Verordnungen, Vorschreibung von Gemeindeabgaben, Entscheidungen
über städtische Beteiligungen und große Grundstücksgeschäfte.
INNSBRUCK INFORMIERT

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