Innsbruck Informiert
Jg.2018
/ Nr.6
- S.53
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Paare mit Jubelhochzeit
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ochzeitsjubiläen gehören gefeiert, besonders wenn
zwei Menschen seit 50, 60 oder mehr Jahren Seite an
Seite durchs Leben gehen. Traditionell lädt die Stadt
Innsbruck Paare zur offiziellen Hochzeitsjubiläumsfeier – sechs
Mal im Jahr – ein. Im Rahmen der Feiern können den Ehepaaren
Glückwünsche und Hochachtung entgegengebracht werden.
Damit solche Feste zustande kommen, sind die angesprochenen Paare, die 2018 die Jubelhochzeit feiern, herzlich
eingeladen, sich im Rathaus bei Petra Kodera zu melden.
E-Mail: Petra.Kodera@magibk.at, Telefon: +43 512 5360 2315
oder persönlich in der Maria-Theresien-Straße 18, 2. Stock, im
Zimmer Nr. 2.315.
Jubiläumsgabe des Landes
Andauernder Zusammenhalt wird seitens des Landes Tirol mit
einer Jubiläumsgabe gewürdigt. Um eine solche in Empfang
nehmen zu können, ist es erforderlich, einen Antrag an das
Amt der Tiroler Landesregierung zu stellen. Die österreichische
Staatsbürgerschaft beider Eheleute, ein gemeinsamer Wohnort
in Tirol seit mindestens 25 Jahren bis zur Jubelhochzeit und
eine bestehende eheliche Lebensgemeinschaft sind Voraussetzungen für den Erhalt des Geschenks. Die Jubiläumsgabe
des Landes Tirol beträgt anlässlich der Goldenen Hochzeit (50
Jahre) 750 Euro, der Diamantenen Hochzeit (60 Jahre) 1.000
Euro, der Gnadenhochzeit (70 Jahre Ehe) 1.100 Euro. AA
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