Innsbruck Informiert

Jg.2011

/ Nr.5

- S.53

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r At H A u s m I t t e I l u n G e n

Kostenzuschuss für
sommerferien-Aktionen
uch heuer veranstalten Organi­
sationen Ferienlager für Kinder
und Jugendliche. „Die Stadt Innsbruck
schätzt diese wichtige Arbeit der Kin­
der­ und Jugendorganisationen, wel­
che im Sommer mit viel Einsatz und
Engagement Ferienlager durchführen“,
bekräftigt Kinder­ und Jugendreferent
Vizebgm. Christoph Kaufmann.
Organisationen, die Sommerlager
mit einer Dauer von mehr als sechs
Tagen anbieten, erhalten für unterstüt­
zungswürdige Kinder und Jugendliche
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
mit Hauptwohnsitz Innsbruck einen
Zuschuss von 5,50 Euro pro Kind und
Tag. Für TeilnehmerInnen mit Behin­
derung werden 11 Euro gewährt. Als
Kriterium für die Unterstützung gilt
ein Familiennettoeinkommen von ma­
ximal 600 Euro pro Familienmitglied.
Die Ansuchen sind nach dem Ende
des Ferienlagers, spätestens jedoch
bis 20. September 2011, an das Referat
Kinder­ und Jugendförderung, Maria­
Theresien­Straße 18, 4. Stock, Zimmer
4224, zu richten. Informationen: Refe­
rat Kinder­ und Jugendförderung, Tel.
5360­4224

© STADT INNSBRUCk

A

Ein Paradies für Kids: das
Ferienheim in Wildmoos.

Anmeldung zum Ferienlager Wildmoos

A

uch heuer veranstaltet der Ferien­
kolonieverein Hötting­Wildmoos
wieder Ferienaufenthalte für Kinder
zwischen sieben und 13 Jahren. Rund um
die Uhr steht den Kids ein erfahrenes
Betreuerteam zur Seite.
Restplätze gibt’s noch für den ersten
Termin von Samstag, 9. Juli, bis Sams­
tag, 23. Juli (210 Euro), für den zweiten

Turnus von Samstag, 6. August, bis
Samstag, 13. August (140 Euro), sind
noch viele Plätze frei. Reduzierte Kosten
für Innsbrucker Familien gibt’s dank
einer Förderung der Stadt Innsbruck.
Anmeldungen bis spätestens 25. Juli im
vierten Stock des Rathauses, Zimmer
4213, Tel. 5360/4211 oder 4213, christian.
biendl@magibk.at. ER

Die stadtplanung informiert

JET

UW

EG

GRABENWEG

E SA

Projekt in der Besonderen Bauweise fi­
xiert. Ein geplanter Radweg wird mittels
Straßenfluchtlinien festgelegt.
Für diese Entwürfe erfolgt die Aufla­
gefrist vom 22.4.2011 bis einschließlich
20.5.2011. Die Entwürfe sind während der
Amtsstunden im Stadtmagistrat Inns­
bruck in den Schaukästen der Magist­
ratsabteilung III/Stadtplanung einsehbar.
Informationen zu den aufgelegten Ent­
würfen können während der Parteien­
verkehrszeit von 8 Uhr – 10 Uhr eingeholt
werden. Personen, die in der Gemeinde
einen Wohnsitz haben, und Rechtsträger,
die in der Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben das
Recht, bis spätestens eine Woche nach
Ablauf der Auflegungsfrist eine schrift­
liche Stellungnahme zu den Entwürfen
abzugeben.

GRI

D

er Gemeinderat der Landeshaupt­
stadt Innsbruck hat in seiner Sit­
zung am 14.4.2011 die Auflage der fol­
genden Entwürfe beschlossen:
Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. RO-F2, Amras, Bereich südlich Grabenweg und westlich Griesauweg (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.
AM-F37) gem. § 36 Abs. 2 TROG 2006 und
Entwurf des Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RO-B1, Amras,
Bereich südlich Grabenweg und westlich
Griesauweg (als Änderung der Bebauungspläne AM-B11, AM-B13 und AMB16) (gem. § 56 Abs. 3 TROG 2006): Für
die geplante Errichtung eines Einrich­
tungshauses samt Nahversorger (Lebens­
mittelmarkt) sowie eines Bürogebäudes
werden die entsprechenden Widmungen
festgelegt. Im Bebauungsplan wird das

DEZ

A12

Bebauungsplan RO-B1 und RO-F2

Für den Gemeinderat:
Dipl.-Ing. Maizner e.h. (Baudirektor)

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