Innsbruck Informiert

Jg.2010

/ Nr.4

- S.33

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Ungebetene tierische Gäste in der Stadt
Seit jeher siedeln Ratten überall dort gerne, wo der Mensch Nistmöglichkeiten und Nahrung im Uberfluss für sie bewusst oder unbewusst bereit stellt.
Damit von diesen vermehrungsfreudigen Nagetieren keine Gefährdung der Gesundheit ausgeht, müssen von den Menschen einige Regeln beachtet werden. Ober die Größe einer Tierpopulation entscheiden die beiden Faktoren „Nahrungsangebot“ und „Nistmöglichkeiten“. Im Sinne des Tierschutzes sollten in
erster Linie diese beiden kausalen Faktoren möglichst
reduziert werden. Eine gezieke Schädlingsbekämpfung z.B. mit Rattengit kann nur al letztes Mittel gesehen werden und ist nur bei einer Oberpopulation nötig, die für den Menschen durch die Obertragung von Krankheitserregern gesundheitsgefährdend sein kann. Erster Ansprechpartner im Rathaus bei
Problemen mit Ratten ist das Bürgerservice. Tel. 5360— 1001 bis 1005. Für Notfälle außerhalb der Offnungszeiten steht der journaldienst der mobilen Überwachungsgruppe (MUG) unter der Nummer 5360 — 1272 zur Verfügung (MIVV)
Im Feber begleitete Vizebgm. Christoph Kaufmann, ressortzuständig für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen, Amtstierärztin Dr. Judith Wilhelm bei einem Routine-Besuch zu mehreren Landwirtschaftsbetrieben.
Derzeit wird eine Impfung gegen die Blauzungenkrankheit bei allen Kälbern und jungtieren als Standardmaßnahme zur Tiergesundheits- und Seuchenüberwachung durchgeführt.
In den Aufgabenbereich des Referats für Veterinärwesen fallen neben solchen seuchenhygienischen Maßnahmen auch Tierschutz und
Tierhaltung sowie die Überwachung der Produktionshygiene für alle Lebensmittel tierischer Herkunft, erklärte Vizebgm. Kaufmann. „Diese
Garantie ist für den Konsumenten unerlässlich. Das städtische Veterinäramt arbeitet hier äußerst sorgfältig und flächendeckend bei allen 140 tierhaltenden Betrieben in Innsbruck.“ (AT)
Um der Entwicklung einer größeren Rottenpopulation
entgegenzuwirken, solkten folgende Punkte beachtet
werden:
Wer Vögel füttert, füttert damit auch die Ratten. Grundsätzlich ist das Vogelfüttern (außer in der Frostperiode) weder notwendg noch aus tierschützerischen Gninden zu empfehlen. Rotten können bis zu den Vogelhäuschen und Meisenknödeln emnpor kletter und finden hier eine optimale Nahrungsquelle. Auch
Katzenfutter sollte über Nacht nicht im Freien offen herumstehen.
Speisereste dürfen nicht über die Tolette oder Woschbecken entsorgt werden. Durch de unsochgemäße Entsorgung der Speisereste werden den Ratten im Abwosserkanal ideale Lebensbedingungen geschaffen. Speisereste gehören über die Blotonne entsorgt.
Achtlos fortgeworfene Lebensmittelreste, offene Müll- und Biotonnen oder Plastik-Müllsöcke mit biologischen Abfüllen, Komposthaufen und nicht fochgerecht errichtete und gewartete Komposter in Gärten sind Anziehungspunkte für Ratten.
Sämtliche Lebensmittelreste an offenen Plätzen, Flussufern, nahe von Teichen, in der Kanalisation etc. locken Rotten an. In den Sommeronaten ist beim Picknick in Grünanlagen auf ein sauberes Hinterlassen des Platzes zu achten — zunickgelossene Essensreste locken vor allem Ratten on.
An den Wertstoffsammelinseln lockt ochtlos abgestellter Abfall Ratten an — der Müll muss deshalb in die Container geworfen werden.
Höfe, Keller und Logerräume sollten übersichtlich gestoltet sein und gegebenenfalls einer Entrümpelung unterzogen werden.
Vergessene Sperrmülllagerstätten in Hinterhöfen, womöglich in der Nähe von Kellerfenstern, Mülltonnen etc., genügen bereits als begünstigende Faktoren, eine neue Rattenpopulation heranzuziehen bzw. das Wochstum einer bestehenden Populotion zu fördern.
* Um das Eindringen von Rotten in den Wohnbereich zu verhindern, müssen Sicherungsmängel wie offene oder defekte Fenster in Kellerräumen und Lagern, Löcher in Wänden, Dächem oder Fußböden, nicht dicht geschlossene Eintrittsbereiche von Leitungen in Hauswänden, Abwosserrohre etc. beseitigt
werden.
Bundespräsidentenwahl am 25.4.2010
Informationen über die Ausstellung von Wahlkarten
An der Wohl können nur Wohlberechtigte teilnehmen, deren Namen im Wählerverzeichnis enthalten sind. jedelr) Wohlberechüigte hat nur eine Stimme und übt sein (ihr) Wahlrecht in der Gemeinde aus, in dessen Wählerverzeichnis er (sie) eingetragen ist. Wohlberechtigte, die sich voraussichtlch am Wahltag
nicht in jener Gemeinde, in der sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, aufhakten werden sowie jene Personen, denen der Besuch des zuständgen Wohllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh-, Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, unmöglch
ist, können eine Wahlkarte beantragen. Wahlberechtigte, die im Besitz einer Wohlkarte sind, können ihr Wohlrecht auch außerhalb ihrer Gemeinde ausüben.
Die Wahlkarte ist in jener Gemeinde zu beantragen, in der der (die) Wohlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde. Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte konn bis Mitwoch, 21. Apri 201O, gestellt werden: schriftlich (FAX 53606201, Internet www.innsbruck.ot), Postlauf beachten!
Persönlich (nicht telefonisch): bis Freitag, 23. April 2010, 12.00 Uhr. Bei Antragstellung ist die Identität durch ein Dokument, wie Z.B. Pass, Personalausweis, Führerschein, nachzuweisen. www. innsbruck ot
Ab 29. März gibt es ein barrierefreies Wahlkartenbüro im Rathaus, 6. Stock, Zimmer 6103 (Liste in den RothausGalerien). Offnungszeiten: Mo. bis Do.: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, Fr. 8 bis 12 Uhr.
Die Ausstellung der Wohlkarten kann erst nach Vorliegen der amtlichen Stimmzettel (voraussichtlich ab 6. Apri 2010) erfolgen.
Für die Bürgermeisterin: Mag. Edith Morgreiter.
Amtstierärztin auf Visite
Amtstierärztin Dr. Judith Wilhelm und Stadtrat Christoph Kaufmann am Hell-Hof in Mühlau.
(Foto: A. Teutsch)
INNSBRUCK INFORMIERT - SERVICEBEILAGE —APRIL 2010
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