Innsbruck Informiert
Jg.1995
/ Nr.3
- S.37
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Gesamter Text dieser Seite:
INNSBRUCK
In der modernen
Küche des
Wohnheimes
Pradl werden
die Mahlzeiten
für „Essen auf
Rädern" zubereitet.
(Foto: RPD/BS)
Die Hauskrankenpflege kann unter Telefon 36 58 39 DW 14 angefordert werden. Am Wochenende
ist die Hauskrankenpflege unter
der Notfallnummer 0663/85 54 09
oder 0663/85 54 10 erreichbar.
Kostenbeitrag gestaffelt
Die Kosten für die Leistungen der Hauskrankenpflege werden zum Teil von den
Krankenkassen und vom Sozialhilfeträger - Land Tirol - übernommen. Von den
betreuten Personen ist ein Aufwandsersatz in sozial angemessenem Rahmen
zu leisten. (Berechnungsbeispiel siehe
untenstehenden Kasten!)
Physiotherapie
Heilmassagen, Heilgymnastik, Rot- und
Blaulichtbehandlungen, Lasertherapie,
Kryotherapie und andere physiotherapeutische Maßnahmen werden im Rahmen des Serviceangebotes der Stadt
in Form von Hausbesuchen durchgeführt. Die Behandlung zu Hause erfolgt
durch diplomierte Physiotherapeuten in
Zusammenarbeit mit dem behandelnden
Haus- oder Facharzt.
Für die ärztlich verordnete Physiotherapie werden die Rechnungen von den
Krankenkassen nach dem geltenden Tarif vergütet. Der Selbstkostenanteil wird
ebenso wie bei der Hauskrankenpflege
berechnet (siehe Berechnungsbeispiel!).
Logopädie
Der Begriff Logopädie (Sprachheilkunde) wird meist mit der Behandlung von
Lese- und Sprachschwächen von Kindern gleichgesetzt. Logopädie umfaßt
jedoch einen viel größeren Einsatzbereich, der besonders in der Altenbetreuung wesentliche Aufgaben erfüllt.
Die logopädische Betreuung, die von
den behandelnden Ärzten verschrieben
wird, behandelt z. B. auch Eß- und
Schluckstörungen, Sprach- und Wahrnehmungsstörungen nach Schlaganfällen, sowie Hörstörungen und Stimmprobleme.
Ärztlich verordnete Logopädie wird
von den Krankenkassen nach den geltenden Tarifen vergütet. Der Selbstkostenanteil unterliegt derselben Berechnungsbasis wie bei der Hauskrankenpflege (siehe Kasten).
Heil- und
Pflegemittelverleih
Erforderliche Heil- und Pflegemittel zu
leicht finanzierbaren Beträgen bereitzustellen, ist eine weitere wichtige Aufgabe der städtischen sozialen Dienste. Sowohl Krankenbetten und Matratzen, Rollstühle, Badelifte und noch viele weitere
Hilfsmittel können bei Bedarf bei der
Hauskrankenpflege angefordert werden.
Je nach Art des des Hilfsmittels, werden
Kosten von bis zu 500,- S pro Jahr in
Rechnung gestellt. Die Anforderung
kann telefonisch bei den Sozialen Diensten unter 36 58 39 DW 1 4 erfolgen.
SENIOR AKTUELL, 1 0 . - 1 2 . November,
Kongreßhaus: Die Sozialstationen und
Sozialen Dienste informieren im Foyer
des 1. Stockes persönlich, individuell!
SENIOR AKTUELL
DOGANA, 10.-12. NOV."95
sembella
BETT^rNATUR
Kostenbeitrag für Hauskrankenpflege, Physiotherapie und Logopädie
Pro Stunde werden vom Haushaltseinkommen 1 % als Kostenbeitrag verrechnet. Bei
Pflegegeldbezug erhöht sich der Betrag um
S 60,- pro Stunde, unabhängig von der Höhe
der Pflegestufe. Für unterhaltsberechtigte
Ehepartner gilt ein Freibetrag vom monatlichen Haushaltseinkommen in Höhe von S
4.000,-.
Beispiel: Bei einem Einkommen von S
9.000,- beträgt der Kostenbeitrag S 9 0 , - pro
Stunde. Wird Pflegegeld bezogen, erhöht
sich dieser Betrag um S 60,-, somit werden
pro Stunde S 150,- verrechnet.
Innsbruck, Anichstruße 11_
INNSBRUCK INFORMIERT - NOVEMBER 1995
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