Stadtnachrichten

Jg.1993

/ Nr.4

- S.31

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Wichtige Information für Gartenbesitzer:
Wasserzähler nur in Einzelfällen sinnvoll!
W i e spart man die Kanalbenützungsgebühr für Abwasser, das nicht der
Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt w i r d - etwa, weil es der Gartenbewässerung
dient? - Aufgrund zahlreicher Anfragen aus der Bevölkerung gibt die städtische
Finanzabteilung die folgende Information.

Seit 1. Jänner 1992 werden in Innsbruck
die Kanalbenützungsgebühren nach der
Menge der in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage eingeleiteten Abwässer bemessen. Dadurch ist eine weitgehende Gebührengerechtigkeit gegeben
und gleichzeitig bietet dieses System
auch Anreize, um Wasser zu sparen.

Da eine Messung der Abwassermenge
selbst nur mit großem Aufwand möglich
wäre, gilt die dem Wasserleitungsnetz entnommene Menge als dem Kanal zugeführt. Nachweislich nicht in den Kanal
abgeleitetes Wasser kann bei der Gebühr in Abzug gebracht werden, wenn
die Menge 60 m3 übersteigt.

Ä

" ekanntlich
sind die Pfeiler
des "Eisernen
Innstegs" unterspült; bei Überschreiten einer
bestimmten Hochwassermarke im
Frühjahr muß der
Steg aus Sicherheitsgründen gesperrt werden.
Die Feuerwehr
schließt dann zwei
bewegliche Absperrvorrichtungen; Schilder bei
den benachbarten
Brücken weisen zugleich auf die Sperre des Innsteges hin. - Inzwischen wurde das Projekt für die
Stegsanierung zur wasserrechtlichen Bewilligung eingereicht. Mit den Arbeiten (Kosten: Voraussichtlich sechs Millionen S) wird in der Niederwasserperiode 1993/94 begonnen. (Foto: Frischauf)

Für die privaten Abnehmer kann hiebei
die Berücksichtigung des für die Gartenbewässerung verwendeten Leitungswassers in Betracht kommen. Zum Nachweis
der versprengten Wassermenge ist ein geeichter Subzähler unmittelbar vor dem
jeweiligen Gartenauslauf von einem befugten Handwerker einzubauen. Manipulationen müssen ausgeschlossen sein. Die
Kosten von ca. S 2.000,— bis S 5.000 —
sind vom Grundeigentümer zu tragen.
Aber Achtung! Unter 60 m3 kann eine
Berücksichtigung nicht erfolgen, da einerseits der Verwaltungsaufwand für Ablesung
und Vorschreibung zu groß wäre, andererseits die Kosten des Zählereinbaues und der
Wartung außer Verhältnis zu den Einsparungen bei der Gebühr stehen würden.
Nur besonders große Gartenanlagen erreichen einen Verbrauch von über 60 m3!
Zur Ermittlung der jeweils für die Gartenbewässerung nötigen Menge könnte folgende Überlegung dienen: Der Wasserverbrauch für jede in einem Anwesen lebende
Person kann im Durchschnitt mit 50 m3
pro Jahr angenommen werden. Die darüber hinausgehende Menge (Differenz
zum Gesamtverbrauch) kann der Gartenbewässerung zugerechnet werden, soweit
nicht größere Wassermengen außerhalb
der gewöhnlichen Haushaltsführung verbraucht werden.
Vor Durchführung eines Zählereinbaues ist jedenfalls das Einvernehmen mit
den Stadtwerken Innsbruck, Hebedienst, Tel. 5907, Klappe 649, herzustellen.


Müllabfuhr holt vom 19. bis 23. April
Strauch
privaten Baum- und Strauchschnitt
ab
W i e in den Vorjahren w i r d auch heuer wieder der Baum- und Strauchschnitt, der auf
privaten Liegenschaften anfällt, von der städtischen Müllabfuhr entgeltlich abgeholt. Bei
Bedarf kann auch ein "Häckseldienst" angefordert werden.

Beim Abholen von Baum- oder Strauchschnitt beträgt der Preis für die Abholmannschaft plus Transport je angefangene
halbe Stunde S 300,—. Für jede weitere Viertelstunde wird ein Betrag von
S 150,— in Rechnung gestellt. Zu diesen
Beträgen kommen noch 10% MwSt. Dieser Preis beinhaltet die Anfahrt, das Beladen und den Abtransport auf die Grünkompostieranlage
der
Stadtgemeinde
Innsbruck. Die Kosten der Kompostierung
werden nicht in Rechnung gestellt.
Die heurige Entsorgung erfolgt vom 19.
bis 23. April. Anmeldungen werden ab
5. April im städtischen Müllbüro unter
der Telefonnummer 45 5 75 Klappe 33

20

oder 34 (Durchwahl) oder schriftlich
unter der Adresse Amt für Müllbeseitigung, Roßaugasse 4, 6020 Innsbruck,
entgegengenommen.
Die Anforderung zur Abholung eines
Baum- und Strauchschnittes muß durch
den Liegenschaftseigentümer bzw. durch
dessen gesetzlichen Vertreter (z. B. Hausverwaltung) erfolgen.
Der abzuholende Baum- und Strauchschnitt ist am bekanntgegebenen Abholtermin ab 7 Uhr früh am Straßenrand bereitzulegen. Nicht mitgenommen werden
ganze Bäume, Baumstämme und Äste,
die einen Durchmesser von mehr als
10 cm haben. Diese müssen auf alle

STADTNACHRICHTEN - APRIL 1993

Fälle zerkleinert bereitgelegt werden.
Die bessere Möglichkeit, den im Garten
anfallenden Baum- und Strauchschnitt
zu verwerten, ist jedoch die Verwendung
als Strukturmaterial für den eigenen
Kompost. Die gehäckselten Äste eignen
sich dafür bestens und sorgen für die richtige Durchlüftung und somit für die schnellere Zersetzung des Kompostmaterials.
Die Stadt Innsbruck bietet daher heuer
erstmalig auch einen Häckseldienst an,
der bei der Innsbrucker Abfallberatung
angefordert werden kann (Tel.-Nr.
45 5 75 Klappe 75 - Durchwahl).
Die Stadtgemeinde fördert diesen Dienst
mit einem Zuschuß von S 200,— pro
Stunde für maximal 2 Stunden im Jahr, sodaß dem Bürger nur mehr Kosten in der
Höhe von voraussichtlich S 250,— bis
350,— pro Stunde erwachsen.