Stadtnachrichten

Jg.1993

/ Nr.4

- S.10

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Frühling im Biotop "Fuchsloch" in
Mühlau: Die Grasfrösche raufen
Vor knapp vier Jahren machte die Stadtgemeinde das in Zusammenarbeit mit einschlägigen Vereinen und Stellen geschaffene
Feuchtbiotop "Fuchsloch" in Mühlau der Bevölkerung zugänglich. Der Naturliebhaber findet in dieser für eine Stadt seltenen
Einrichtung vom Frühjahr bis zum Herbst eine Fülle von Erlebnissen. April und Mai sind besonders "spannende" Monate.

(Th) Das ziemlich versteckt am Mühlauer
Bach liegende Biotop ist vom Mühlauer
Hauptplatz aus, den grünen Schildern in
nordöstlicher Richtung folgend, leicht zu
finden. Einige Minuten zu Fuß auf der
Kirchgasse bergauf, über den Bach, und
schon ist der nach Westen gerichtete Abhang, der das Biotop bildet, erreicht. Doch
Achtung, wer glaubt, eine schön gepflegte
Anlage vorzufinden, der irrt. Auf der naturbelassenen und daher eher ungepflegt
wirkenden Fläche von 10.000 m2 wurden
hier 13 Teiche und Tümpel angelegt, die
Hunderten von Amphibien, Schmetterlingen, Libellen und anderen Lebewesen
Heimat bieten.
Die lebhafteste Zeit des Jahres ist, wie der
Mitgestalter der Anlage und Mitarbeiter in
der "Arbeitsgemeinschaft Biotoppflege",
Erwin Kögl, erläutert, das Frühjahr. "Weit
über hundert Grasfrösche verteidigen raufend ihr Quartier, balzen und sorgen für
Nachwuchs. Mit etwas Glück sind die
Laichballen des eher leise quakenden,
kleinen Frosches zu sehen."

Grasfrösche und Bergmolche auf Partner suche
Aber auch die behäbigen Erdkröten und
die bläulichen bzw. braunen Bergmolche
mit ihren orangefarbenen Bäuchen kann
der Naturliebhaber in diesen "bewegten"
Monaten bei entsprechend warmem Wetter
beobachten.
Das Feuchtgebiet wird durch einen Rundweg, der zum Teil auf Stegen verläuft und
die besten Standpunkte für Tierbetrachtun-

Ein Erdkrötenpaar beim Ablaichen.

gen bietet, erschlossen. Mit Rücksicht auf
die Amphibien, aber auch wegen der trittempfindlichen und seltenen Pflanzenarten,
wie Horstseggenried, Wasserdost oder
Sumpfschwertlilien, sollten Besucher den
Weg nicht verlassen.
Auch ein Biotop darf nicht ganz sich
selbst überlassen bleiben, sondern muß regelmäßig, z. B. von jungen Eschen und
der wuchernden kanadischen Goldrute,
gesäubert werden. Robert Rauch, der Obmann der Arbeitsgemeinschaft, und Wolfgang Auer haben sich in ihrer Freizeit diesem Feuchtgebiet verschrieben. Sie stehen
als passionierte Naturliebhaber und -Schützer mit den hier lebenden Tieren und
Pflanzen gleichsam "auf Du". Die von ihnen in vielen Stunden gemachten Tierund Pflanzenbeobachtungen sind in den
Instituten der am Biotop mitarbeitenden
Universität Innsbruck sehr willkommen.

Telefon 26 76 75. Auch Schulklassen
sind eingeladen, davon Gebrauch zu
machen.


Nektarpflanzen ziehen
seltene Schmetterlinge an
Im späteren Frühling treten die Libellen
auf. Robert Rauch: "Bis September konnten wir zehn verschiedene Arten, darunter
Blattbauch- und Vierflecklibellen in großer
Zahl sowie die kleine Azurjungfer beobachten." Ins Schwärmen gerät Wolfgang
Auer, wenn er von der Vielzahl und Schönheit der Tag- und Nachtschmetterlinge erzählt, die sich hier im Sommer aufgrund
des Schluchtklimas und der speziellen Nektarpflanzen wohlfühlen. Eine geradezu sensationelle Entdeckung gelang ihm im Vorjahr, als er - erstmals für den Bereich der
Stadt - den Gelbringfalter
feststellen konnte.
Was dem interessierten
Besucher derzeit noch
fehlt, sind nähere Informationen über die Tiere
und Pflanzen. Die Arbeitsgemeinschaft
plant
deshalb noch heuer die
Aufstellung einer Lehrtafel.
Wer das Feuchtgebiet
"Fuchsloch" unter kundiger Führung kennenlernen
möchte, kann sich gerne
an folgende Kontaktadresse wenden: Erwin Kögl,
Josef-Schraffl-Straße 16,

STADTNACHRICHTEN - APRIL 1993

Weibliche Plattbauchlibelle kurz nach der Häu
tung.
(Fotos: Mag. Silvia Fili).

Kranebitter
Innau wird
geschützter
Landschaftsteil
Die Stadt Innsbruck wird eine Verordnung über die Erklärung der Kranebitter Innau zum geschützten Landschaftsteil erlassen: Das beschloß der
Stadtsenat am 17. März. Für den besonders schützenswerten westlichen
Teil der Au wird dabei ein Betretungsverbot für die Zeit vom 1. Februar bis
15. Mai eines jeden Jahres verfügt. Es
gilt zum verstärkten Schutz des "Ökosystems Auwald" und der dort am Boden brütenden, zum Teil seltenen Vögel. Der Weg darf auch in dieser Zeit
begangen, aber nicht verlassen werden.
Eine Ausnahme gilt nur für die Organe
der Wasserbauverwaltung "zur Ausübung ihrer dienstlichen Obliegenheiten".


II