Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1989

/ Nr.4

- S.13

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Radfahrer „dürfen" nun mehr — aber nicht alles!
Die 15. Novelle zur Straßenverkehrsordnung brachte wichtige Neuerungen — Vorrangmäßig gleichberechtigt
(Eiz) Das Frühjahr ist da, die im Keller überwinterten Räder sind entstaubt und geölt, die Zeit der Pedalritter ist angebrochen: Der Osterhase hat den Drahteselreitern mit der 15. Novelle zur Straßenverkehrsordnung einige Zuckerln ins Nest gelegt. Die Verantwortung aber hat
er ihnen (uns) gelassen; sie wurde durch die neuen Freiheiten nicht geringer. Die wesentlichen Neuerungen der StVO-Novelle für Radfahrer
möchten wir noch einmal in Erinnerung rufen — damit wirklich niemand sagen kann, er kenne sie nicht.
Schon bisher konnte die Behörde her schon verbreitete Praxis, daß
Radfahren gegen eine Einbahn- sich Radfahrer an stehenden
straße gestatten. Künftig darf sie Fahrzeugen vorschlängeln. Doch
das nurmehr, wenn Leit- oder nur, wenn ausreichend Platz ist
Sperrlinien angebracht sind, die
die Radspur vom übrigen FahrBitte nicht auf
zeugverkehr trennen.
„Vorrangmäßig" sind Radfahrer
Gehsteigen und
jetzt gleichberechtigt: Radwege,
Spazierwegen!
Radfahrstreifen,
kombinierte
Geh- und Radwege sind nicht
(Eiz) Immer wieder sieht
mehr untergeordnete Verkehrsman Radler — es sind nicht
flächen. Das bedeutet, daß Radnur übermütige Jugendliche
fahrer, die von Radwegen kom— Gehsteige befahren. Unmen, gegenüber den Benutzern
terlaßt das bitte, Kollegen!
der Hauptfahrbahn Vorrang ha(Der Autor ist begeisterter
ben können. (Rechtsregel, wenn
Ganzjahres-Radfahrer,
er
kein Verkehrszeichen etwas andenimmt sich heraus, Euch so
res bestimmt!)
anzusprechen): Wir verNeu geschaffen wurde die (an der
scherzen uns mit solchem
Bodenmarkierung und einem
Tun jedes Wohlwollen und
Hinweisschild erkenntliche) Eindürfen dafür kein Verständrichtung der „Radfahrerübernis erwarten!
fahrt" . Ist sie nicht durch LichtDas gilt auch für das Befahzeichen geregelt, dürfen sie Radren von Park- und Spazierfahrer höchstens mit 10 km/h
wegen. Besonders ältere Mitund nicht unmittelbar vor einem
bürger fühlen sich durch solnahenden Fahrzeug (d.h. für desche Unsitten gefährdet — es
sen Lenker überraschend) befahkam auch schon zu Unfälren. Radler genießen hier nicht
len. Da sind wir dann „fälden ausgeprägten Schutz wie
lig"; da zahlt keine VersicheFußgänger auf dem Schutzweg,
rung. Das „zahlt" sich wirkalso Vorsicht!
lich nicht aus!
Zum Teil legalisiert wurde die bis-

und Autolenker, die ihre Absicht
zum Abbiegen signalisieren, dabei nicht behindert werden.

lichen Vorschriften beherrscht (was
nach Ablegung der „Fahrradprüfung" gewährleistet scheint).

Fahrräder darf man jetzt auch
auf dem Gehsteig abstellen, wenn
dieser mehr als 2,50 Meter breit
ist, Fußgänger nicht behindert
und Sachen nicht beschädigt werden. Ausnahme: Der Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel.

Ich verschwende keine Energie,
weil ich rauschende Bäche und
Fische mehr liebe als Stauseen
und weil der Verbrauch an Brennstoffen unsere Umwelt belastet.
Und Sie? Helfen Sie mit, es
kommt auf jeden einzelnen an.

Nachwuchsradier müssen (auf
öffentlichen
Verkehrsflächen)
mindestens 12 Jahre alt sein. Ab
dem 10. Lebensjahr kann es Ausnahmebewilligungen
geben,
wenn es der „gesetzliche Vertreter" beantragt und die Behörde
nach Prüfung zur Ansicht gelangt, daß das Kind die nötige
körperliche und geistige Eignung
besitzt und nicht nur das Rad,
sondern auch die straßenpolizei-

Kinder unter 12 Jahren ohne
Fahrradprüfung dürfen nur unter Aufsicht eines mindestens 16
Jahre alten Begleiters radeln!
Ausdrücklich ist nunmehr vorgeschrieben, daß Kindersitze auf
Rädern so beschaffen sein müssen, daß das Kind durch besondere geeignete Einrichtungen vor
Verletzungen geschützt ist. Vorgeschrieben ist auch ein Speichenschutz.

Mariahilf-Bild Lucas Cranachs
reist auf Briefen um die Welt
Sonderpostmarke zum 25-Jahr-Jubiläum der Diözese
(Th) Eines der großen Kunstwerke Innsbrucks, das MariahilfBild vom Hochaltar des Domes
St. Jakob, erschien kürzlich aus
Anlaß des 25-Jahr-Jubiläums der
Diözese Innsbruck als Sonderpostmarke zu vier Schilling. Damit wird ein Gemälde weltweit
bekannt, das durch die Schönheit
und Innigkeit der Darstellung
von Mutter und Kind zu dem —
so der „Dehio Tirol" — am mei-

sten verbreiteten Marienbild der
deutschen Alpenländer geworden
ist. Der Künstler, Lucas Cranach
d. Ä., schuf das Werk (Öl auf
Holz, 55 x 80 cm) im Jahr 1537;
seit 1650 schmückt es den Innsbrucker Dom. Wie sehr das Gna-

Zwei weitere Wohnblöcke des „alten" O-Dorf s
erhalten Vollwärmeschutz — Beihilfen möglich
(Eiz) Nun werden auch die städtischen Wohnhäuser An-der-LanStraße 29/31 und 52/54 saniert.
Sie erhalten einen Vollwärmeschutz, wie dies schon 1987 bei
fünf von den acht Hochhäusern
des „alten" Olympischen Dorfes
geschehen ist; bei den Dachgeschoßwohnungen werden die
Fenster erneuert, bei den übrigen
Wohnungen neu gestrichen, beschloß der Stadtsenat unter Vorsitz von Bürgermeister Romuald
Niescher am 15. März. Die Farbgestaltung der Fassaden soll so
erfolgen wie bei den bisherigen
fünf Häusern. Nun erfolgt die

Ausschreibung für die Baumaßnahmen. Mit der Sanierung soll
noch im heurigen Sommer begonnen werden.

Die Mieter werden bei einer Informationsveranstaltung in der
Hauptschule O-Dorf über alle
offenen Fragen aufgeklärt, beschloß der Stadtsenat.
Von den Baumaßnahmen betrof- Die beiden betroffenen Wohnfen sind insgesamt 192 Wohnun- hochhäuser wurden in den Jahgen. Es wird notwendig sein, von ren 1966/67 errichtet. Ihre Fassaden Mietern Erhaltungs- und den weisen an den Nordost- und
Verbesserungsbeiträge einzuhe- Südseiten schwere Putzschäden
ben. Das Land leistet für die Til- durch Abwitterung auf. Nun
gung des aufzunehmenden Dar- wird eine 8 Zentimeter starke
lehens einen Zuschuß von 40 Pro- Wärmedämmschicht an den gezent. Für Mieter mit geringem schädigten Seiten angebracht,
Einkommen besteht die Möglich- darüber werden sogenannte
befekeit, um eine Mietzinsbeihilfe „Aluvorhangfassaden"
oder Wohnbeihilfe anzusuchen. stigt.

Mariahilf-Bild von Lucas Cranach aus dem Innsbrucker Dom
als Briefmarke.
(Foto: Sturm)
denbild auch die Tiroler Bevölkerung anzusprechen vermochte,
zeigt die Tatsache, daß unzählige
Kopien in Wohnräumen und
sogar an Hausfassaden anzutreffen sind. Umsomehr darf sich die
Stadt Innsbruck freuen, daß nun
„ihr" Marienbild in aller Welt
Beachtung erfährt.

Innsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1989, Nr. 4

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