Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1958

/ Nr.3

- S.3

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Nummer;i

Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

staatlichen Gemeinschaft von besonderer Bedeutung.
Sie übertrifft sogar an Wichtigkeit die gröftereii Ge»leiiiscliaflen, lveiiii inan von der Aufrechterhaltung
der gesamlen Rellilsordiiling durch den Staat selbst
absieht. W i r sind uns dessen a Herding tan»! je bc
wuftt. sondern finden es selbstverständlich, daft lvir in
der Stadt gepflegte Straften, eine Wasserversorgung,
Beleuchlliug, Abivasseranlagen, Schnlen, Friedhofe,
Sporlslällen. Parlanlagen, Büchereien, Verkehrs
mitte! nnd viele andere Versorgllngsdienste vorfin
den, für die die Stadtverwaltung aber verantwortlich
ist. Und hier mitverantwortlich zn sein nnd mitzuarbeiten, daft diese Einrichtungen erhalten, gepflegt
und immer weiter ausgebaut werden, ist nunmehr
auch eine Lebensaufgabe von Euch geworden. Jedes
Wert setzt sich aus vielen Einzelleistungen zusammen.
Jedes Wirten, mag es auch auf anscheinend noch so
unbedeutendem Gebiet erfolgen, trägt bei zur Gestaltung des Ganzen. Jeder, der etwas tut, und auf
dieses Tun kommt es letztlich immer an, hat auch das
blecht zur Kritik. Nur darf sich diese Kritik nicht ins
Negative verlieren, sondern muß stets aufbauend,
gestaltend wirken. Dieses Mitentscheiden beinhaltet
nämlich nicht nur ein Recht, Sie übernehmen damit
auch Verpflichtung und Verantwortung.
W i r brauchen die geordnete Gemeinschaft auch aus
innerer Notwendigkeit heraus! der Mensch ist von
Natur ebensosehr ein gesellschaftliches wie ein Einzelwesen, dem Mitmenschen verbunden und auf ihn
angewiesen. Erst die Gemeinschaft verleiht ihm ja
Würde und Wert.
Es erscheint gefährlich, wenn Menfchen glauben,
ohne den Staat und das Leben in der Gemeinschaft
auszukommen. Denkt ein Großteil der Bevölkerung so,
dann entsteht der Boden, auf dem Kräfte sich enlwickeln, die die persönliche Freiheit beschneiden, ja
mituuter sogar gänzlich unterbinden. Die Freiheit
kann aber nur gesichert werden, wenn jeder bereit ist,
zuzugestehen, daft auch der andere Rechte hat. W i r
sprechen hier von der gesellschaftlichen Freiheit" die
in ihr eingeschlossenen Rechte werden seit der Neuzeil
kurz als Menschenrechte bezeichnet. Ich w i l l Ihnen
einige aufzählen: die Freiheit des Gewissens, also
das Recht des Menschen zum Handeln nach seinem
eigenen Gewissen i die Freiheit der Religionsausübung^ es ist des Menschen Recht, sich seine Beziehungen zu seinem Schöpfer angelegen sein zu lassen
uud den daraus sich für ihn ergebenden Verpflichtungen
zu entsprechen," das Recht auf das eigene Leben und
die Unverletzlichkeit der Person, d. h. das Recht des
Menschen zur Erhallung seines Lebens." das Recht
ans die eigene Ehre, d. h. auf den guten Ruf in der
Gemeinschafti das Recht auf Privateigentum unter
Erhaltnng der sozialen Verpflichtungen daraus" das
Recht zum Unterhaltserwerb und der freien Berufswahl, d.h. zur Sicherung der Lebensnotwendigteile»
durch Arbeit" das Recht zur Ehe und zur Erziehung
der eigenen Kinder; das Recht der freien Meinung
auch durch das gesprochene und geschriebene Wort;
das Recht der freien Vereinigung und das Recht zur
Mitbestimmung in der Ordnung uud Verwaltung
des Gemeinwesens,
Diese Freiheilsrechle sichert uns die Demolralie.
die Herrschaft des Voltes durch das Volt, für das
Volt. Demokratie verpflichte! zur Toleranz. Es gehör!

Veite 3

zum Wesen der Demokratie, daß man seine eigene
Ansicht wahrt, aber die Meinung des anderen achtel
und respektiert. Die Freiheil, die ich für mich selbst in
Anspruch nehme, muft ich auch meinein Mitmenschen
iubilligen.
Es ist durchaus versläudlich, daft der junge Mensch
nach Freiheit drängt. Er w i l l frei fein vom äufteren
^mnng. will sei» Leben nach seine» eigenen An
sichleu und Überzeugungen gestallen, w i l l möglichst
wenig von Gesetzen und Vorschriften sich einengen
lassen. Meine lieben jungen Freunde, w i r sagt der
Dichter Friedrich Wilhelm Weber!
Freiheit sei der Zweck des Zwanges,
Wie man eine Rebe bindet,
Daft sie, statt im Staub zu kriechen,
Froh sich in die Lüfte windet.
Jawohl, I h r sollt frei sein, sollt Euer Leben frei
gestalten können, jedoch im Rahmen der gemeinschaftlichen Ordnung, die vom Lande und vom Staat ja
nur zum Schutz auch Eurer eigenen Freiheit erlassen
wurde.
I h r seid nun politisch mündig. I h r tragt nun mit
die Verantwortung, daft wir alle in Freiheit leben
können. I h r seid nun mitverantwortlich, wie diese
Gesetze aussehen.
Nicht von ungefähr wurde der heutige Tag zu
Eurem Ehrentag erwählt. Heute erstmalig und in der
Folge jeweils am Sonntag nach dem Ä1. Februar,
dem Todestag Andreas Hofers, soll die Erlangung
der vollen politischen und bürgerlicheu Pflichten und
Rechte eines Geburtsjahrganges der Innsbrucker Bevölkerung in festlicher Form begangen werden.
Was Freiheit der Heimat bedeutet, braucht man
dem Tiroler nicht zu sagen. Die Freiheit gegenüber
den Feinden von auften, die die Rechte des Landes
schmälern wollten, zu verteidigen, war ihnen zu allen
Zeiten heilige Pflicht und Aufgabe.
Bereits 1511 erlieft Kaiser Max in Anerkennung
der Freiheitsliebe des Tiroler Volkes ein neues Wehrgesetz, demzufolge in Zeiten, da dem Lande Gefahr
droht, der Landsturm aufgeboten werden sollte. I m mer wieder in der wechselvollen Geschichte T i r o l s läuteten die Sturmglocken, brannten auf den Höfen die
Kreidefeuer, eilten Voten durch die Täler.
Waren es 1?M die Truppen des bayrischen Kur
surften Max Emanuel, die an der P o n t l a l ^ r Brücke
dem ungestümen Freiheitswillen der Tiroler erlagen,
bereitete 1797 der Tiroler Landsturm den kaiserlichen
Truppen Napoleons bei Spinges einr vernichtende
Niederlage, gelang es lttlü! den Tirolern »nler dem
.Kommando Andreas Hofers dreimal, die Feinde aus
dem Lande zu vertreiben.
Auch in späterer Zeit verteidigte das T i r o l e r Volk
sein Land gegen die änfteren Feinde. I t t i « zogen
l.").!><> als sich I t a l i e n IM.") aus die Seile der Feinde Österreichs und Deutschlands stellte, besetzten die Slandichütze», zum Groftteil alle Männer nnd junge Burscheu, die Greuze vom Orller bis zum Gardnsee nnd
bis zu den Lienzcr Dolomiten. Und auch ini letzten
groften Kriege haben viele unserer Mitbürger ihr
Leben oder die Gesundheit für die Heimat gegeben.
Diese Taten nnserer Vorfahren und unserer M i t
bürger, ans im Innersten verwurzeltem Pflichtgefühl