Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1937

/ Nr.10

- S.9

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Amtsblatt Nr. 10.

Unsere Hunöesstraßen sinö noch keine
Hauptstraßen
Gelegentlich einer gerichtlichen Entscheidung, die ein
oberösterreichischer Verufungssenat gefällt hat, wurde
die Frage des Vorranges der Bundesstraßen aufgerollt;
das Österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit
teilt uns hiegu folgendes mit:
V o r r a n g st r a t z e n sind einerseits alle Straßen, in
welchen Straßenbahn g e l e i s e liegen und andererseits
solche, die ausdrücklich als Vorrangstraßen erklärt wurden,- außerhalb geschlossener Ortschaften können dies
nur Vundesstraßen sein, innerhalb geschlossener Orte
auch andere Straßen. Die zu Vorrangstraßen erklärten
Straßen sind am Anfang und am Ende der Vorrangstraße durch eine H i n w e i s t a f e l (rot umrändertes,
auf der Spitze stehendes Quadrat) und in den Nebenstraßen an der Einmündung in die Vorrangstraße durch
eine W a r n u n g s t a f e l
(rot umrändertes, auf der
Spitze stehendes Dreieck) gekennzeichnet. Die als Vorrangstraße erklärten, im Freien liegenden Vundesstraßenstrecken werden durch Anbringung von N u m m e r n t a f e l n (weiße Nummer auf blauem quadratischem Grunde) gekennzeichnet.
Da eine Erklärung von Bundesstraßen Zu Vorrangstraßen noch nicht erfolgt und die früher erwähnte
Kennzeichnung gleichfalls noch nicht besorgt ist, genießen somit heute u n s e r e V u n d e s s t r a ß e n noch
keinen V o r r a n g gegenüber B e z i r k s - und
a n d e r e n S t r a ß e n ! An dieser Tatsache ändert
auch der Umstand nichts, daß auf den Ortsbezeichnungs-

Personalnachrichten
Der städtische Vertragstechniker Hans Rottensteiner
wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 1937 als Beamter
für einen Dienstposten des mittleren technischen Dienstes der 7. Verwendungsgruppe in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zur Stadtgemeinde übernommen.
Der t i t l . Vezirksinsvektor Johann Seiringer wurde
zum wirklichen Polizei-Vezirksinsvektor ernannt und
auf Grund dieser Ernennung in die 1. Dienstgulagenstufe der 5. Dienstklasse des Wachebearntenschemas eingereiht.
Der städtische Marktamtsassistent Dr. Otto Wassermann hat mit 30. September 1937 freiwillig seinen
Austritt aus dem städtischen Dienste erklärt. Die Austrittserklärung wurde angenommen.
Wegen amtsärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit
erhielten die Stadtarbeiter K a r l Moser, Franz Krischan
und Josef Haller ein Ruhegeld nach den Ruhegenußund Versorgungsbestimmungen für Stadtarbeiter zuerkannt.
Am 1. September 1937 starb der Gefällspostenleiter
i. R. Josef Fasser, am 22. September 1937 ist die städtische Vertragsangestellte Rosa Suhrlandt einem längeren schweren Leiden erlegen.

»»Allgemeine
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