Innsbruck Informiert
Jg.1995
/ Nr.3
- S.7
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Gesamter Text dieser Seite:
Parken in Innsbruck: Verbesserung
Ärzte und private Betreuungsdienste
Aufgrund der jüngsten Novelle zur Straßenverkehrsordnung war auch die Stadt
verpflichtet, ihre rechtlichen
Grundlagen für das Anwohner- und Firmenparken in
Innsbruck neu zu fassen. Der
Gemeinderat beschloß am
12. Oktober die dafür notwendigen Verordnungen (siehe auch Service-Beilage in
Heftmitte). Für Anwohnerund
Firmen bleibt de facto alles
Innsbruck fördert
auch Umstellung
auf Heizöl
extraleicht
Unsere Meldung im Oktober
(Servicebeilage, Seite 15) zu
diesem Thema war verfrüht der Gemeinderat hat folgendes erst am 12. Oktober beschlossen:
Die Stadt Innsbruck fördert
(zur Verbesserung der Luftqualität, was auch im Sinne
des „Klimabündnisses" ist)
die Umstellung von Feuerungsanlagen mit festen und
flüssigen Brennstoffen nicht
nur auf Erdgas, sondern in jenen Stadtteilen, die keine
Gasversorgung aufweisen
(und diese auch in den nächsten 5 Jahren nicht zu erwarten ist), auch die Heizungsumstellung von festen Brennstoffen auf Flüssiggas oder
Heizöl extraleicht. Dies gilt für
die Stadtteile Igls, Vill, die
Hungerburg und Teile von
Kranebitten. - Auch Außenwandgeräte sind in besonderen Fällen förderungswürdig.
Voraussetzung für die Antragstellung ist eine individuelle Energieberatung durch
die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG vor Baubeginn.
Die neuen Richtlinien treten
mit 1.1.1996 in Kraft. Nähere
Auskünfte dazu erteilt gerne
das Amt für Wohnbauförderung, Marktgraben 16, Tel.
5360, Klappen 685 bis 688 .
gleich - für private Ff lege- und
Betreuungsdienste sowie für
Ärzte gibt es eine Verbesserung: Auch sie können nun unter genau umschriebenen
Voraussetzungen - eine Dauerparkkarte beantragen.
Die Kosten, zusätzlich zur
Verwaltungsabgabe in Höhe
von 700 S plus 120 S Bundesstempelmarke (einmal
pro Antrag):
• Für Anwohner bleibt die
Karte gleich teuer wie bisher:
60 S im Monat.
• Pendler bezahlen für jeden
angefangenen Monat 100 S
für ihre Parkkarte.
• Behinderte: 60 S.
• Ortsansässige Betriebe
(zum regelmäßigen Warentransport) und Servicebetriebe (zum Werkzeugtransport)
bezahlen 60 S.
• Soziale Institutionen (soziale und/oder medizinische
Dienste) sind gebührenfrei.
• Private Pflege- und Betreuungsdienste bezahlen 60 S.
• Für Ärzte, die ihr Fahrzeug
für unaufschiebbare ärztliche
Hilfe in der Nähe ihrer Ordination abstellen müssen, kostet die Ausnahmebewilligung 200 S im Monat.
Nähere Auskünfte gibt gerne das Straßen- und Verkehrsamt, Maria-TheresienStr. 22, Tel. 5360 DW 678.
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INNSBRUCK INFORMIERT - NOVEMBER 1995
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