Stadtnachrichten

Jg.1992

/ Nr.9

- S.21

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FERIENZUG "92 - FAHRPLAN SEPTEMBER
Kegeln. Termine: 1. und 2. September; 8. und 9. September, 10 bis 12
Uhr. Treffpunkt: Parkplatz vor der HS
Hötting-West, Viktor-Franz-Hess-Str.
9. Alter: Ab 10.
Die Naturdrogerie. Kosmetikartikel
selbst produzieren. Termin: 1. September, 9 bis 12 Uhr. Ort: HS O-Dorf,
Kajetan-Sweth-Str. 14. Alter: 10 bis
14.
Feuerwehrbesichtigung. "Nicht nur,
wenn"s brennt!" Termin: 1. September, 10 bis 12 Uhr. Ort: Berufsfeuerwehr, Hunoldstraße 17. Alter: Ab 8.
Fahrrad -Führerschein. Fahrradprüfung und Überprüfung. Termin: 2.
September, 14 bis 16 Uhr. Ort: Verkehrserziehungsgarten Wüten, Speckbacherstraße. Alter: Ab 10. Lern(Kurs-)unterlagen müssen vorher und
persönlich von einem Erziehungsberechtigten im Referat Jugendkultur
abgeholt werden!
Billard. Termine: 2., 9. September, 10
bis 12 Uhr. Ort: Billardclub, Karmelitergasse 21/IL Alter: Ab 10.
Landestheater. Alles was sich hinter
der Bühne abspielt. Termine: 3., 10.
September, 9 bis 11 Uhr. Ort: Lan-

destheater, Rennweg. Alter: ab 10.
Bogenschießen. Probiere eine der
ältesten Sportarten aus. Termin: 3.
September, 9 bis 12 Uhr. Treffpunkt:
Annasäule. Alter: Ab 12.
Rollschuhlaufen. Auch heuer besteht
die Möglichkeit, auf der Bahn des
Olympia-Eisstadions auf Rollskatern
und Rollschuhen rasante Runden unter
der Leitung von Eisschnelläufern des
UECI zu ziehen. Termine: 3., 10. September, 9 bis 10 Uhr. Treffpunkt:
Olympia-Eisstadion. Alter: ab 8.
Botanik. Lerne exotische Gewächse
im Botanischen Garten kennen. Termin: 4. September, 10 bis 12 Uhr.
Treffpunkt: Annasäule. Alter: Ab 8.
Alpenzoo-Detektiv. Nach der Besichtigung ist ein Tierdetektiv-Rätsel zu
lösen. Termin: 4. September (Fische,
Amphibien, Reptilien), 8 bis 12 Uhr.
Treffpunkt: Hungerburgtalstation.
Alter: ab 8.
Fitness-Studio. Termine: 4., 11. September, 10 bis 11 Uhr. Ort: CitySquash + Fitness, Hunoldstraße 5.
Alter: Ab 12.
Schwarzes Theater. Eine Hexe streitet mit ihrem Raben über ihre Zauber-

künste. Termin: 5. September, 17 bis
18.30 Uhr. Ort: Utopia, Tschamlerstr.
3. Alter: ab 5.
Bartok für Kinder. Bartok gespielt,
getanzt und gezeichnet. Termin: 6. September, ab 18 Uhr. Ort: Großer Stadtsaal, Universitätsstr. 1. Alter: ab 4.
Eislaufen. Trainer des UEK Innsbruck
helfen jungen Einsteigern am rutschigen Eis oder helfen bestehende Kenntnisse zu verbessern. Termin: 7. bis 11.
September, 8 bis 9 Uhr. Ort: OlympiaEisstadion. Alter: ab Kindergartenalter.
Judo. Fit und sicher mit Judo; für
Anfänger. Termin: 7. bis 11. September, 9 bis 11 Uhr. Ort. Judo-Zentrum
Ibk., Dörrstr. 51 bei VOWA. Alter: ab
8.
Short Track. Kaderläufer geben ihre
besten Tips. Termin: 7. bis 9. September, 9 bis 10 Uhr. Ort: Olympia Eisstadion. Alter: ab 8.
Wie entsteht ein Kino. Zwei Kinosäle
werden neu gebaut - Du kannst miterleben, wie so ein Kinosaal entsteht.
Termin: 7. September, 10 bis 11.30
Uhr. Ort: Metropol-Kino, Innstraße 5.
Alter: ab 10.

Märchenstunde Stadtbücherei. Mit
Frau Margit Humer-Seeber. Termin: 8.
September, 15 bis 17 Uhr. Ort: Stadtbücherei, Burggraben 3/1. Alter: 5 bis
10.
Gendarmerie. Diensthunde, Einsatzfahrzeuge, die Trainings-Kletterwand
und eine Judo-Vorführung. Termin: 9.
September, 9 bis 12 Uhr. Ort: Landesgendarmeriekommando, Innrain 34.
Alter: ab 10.
Olympia-Tour. Besuch des OlympiaMuseums und der Bergisel-Sprungschanze. Termin: 9. September, 16 bis
18 Uhr. Treffpunkt: Goldenes Dachl.
Alter:
Ab 8.
Märchenaufführung "Das häßliche
Entlein". Termin: 10. September, 17
bis 18 Uhr. Ort: Großer Stadtsaal, Universitätsstr. 1. Alter: ab 5.
5 Jahre Ferienzug. Geburtstagsfeier
des Innsbrucker Ferienzuges. Thomas
Brezina mit dem Super-Saurier "Bronti"; Bronti-Spiele bei denen ihr "Bronti-Bücher" gewinnen könnt. Termin:
12. September, 16 bis 17.30 Uhr. Ort:
Publikumsstudio des ORF-Landesstudios Tirol. Alter: 6 bis 9.

Bei erstmaliger Gehsteigherstellung
wird eine Gehsteigabgabe "fällig"
Dieser Bericht dient der Vorinformation der Bevölkerung über die zu erwartenden Abgabenvorschreibungen. Folgende Gehsteige werden voraussichtlich im Laufe dieses Jahres fertiggestellt:
5>5 Tiergartenstraße: Südseitiger Gehsteig vom dzt. Ausbauende in Richtung Westen auf einer Länge von ca.
130 m; Ausbau der Fahrbahn mit Entwässerung und Parkstreifen.
* Elisabethstraße: Südseitiger Gehsteig entlang des Neubaues "Elisabethinum" im Bereich zwischen Martin-Luther-Platz und Falkstraße auf
einer Länge von ca. 200 m im Zuge
von Baumsanierungsmaßnahmen.
* Schnellnianngasse: Ostseitiger
Gehsteig entlang des neu errichteten
Wohn- und Geschäftshauses Schnellmanngasse Nr. 2 auf einer Länge von
ca. 30 in.
*• Amthorstraße: Nordseitiger Gehsteig zwischen der Pestalozzistraße
und Türingstraße im Bereich der neu
errichteten Wohnbauten der "Neuen
Heimat" auf einer Länge von ca.
100 m im Zusammenhang mit dem
vorgesehenen Ausbau der Fahrbahn
mit Entwässerung und Parkstreifen.
O Reichenacer Straße: Südseitiger

Anläßlich der erstmaligen Herstellung zeitgemäßer Gehsteige in Innsbruck
wird nach dem Gehsteigabgabegesetz eine Gehsteigabgabe vorgeschrieben.
Wie berichtet, hat der Stadtsenat im Rahmen des Gehsteigprogrammes die
erstmalige Herstellung von Gehsteigen in zahlreichen Straßen beschlossen.
Damit leistet die Stadt einen weiteren Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit
der Fußgänger als Teilnehmer im wachsenden Straßenverkehr.
Gehsteig entlang der Tennishalle des
IEV im Bereich zwischen der Burghard-Breitner-Straße und dem IEVParkplatz auf einer Länge von 70 m.
* Reichenauer Straße: Nordseitiger
Gehsteig entlang des alten Campingplatzes auf einer Länge von 120 m.
Bei der Finanzierung der Kosten kann
die Stadtgemeinde Innsbruck nicht
ganz auf die Mithilfe durch ihre Bürger verzichten. So wird nach Fertigstellung der genannten Gehsteige im
Laufe des nächsten Jahres gemäß dem
Gesetz vom 25. 11. 1968 über die
Erhebung einer Abgabe für die erstmalige Herstellung zeitgemäßer Gehsteige in der Landeshauptstadt Innsbruck (LGB1. Nr. 23/1969 i.d.g.F.),
wie bereits bei bisherigen Projekten,
als Interessentenbeitrag eine laufende
Gehsteigabgabe erhoben. Diese ist in
fünf Jahresraten zu entrichten.
Zur Entrichtung dieser laufenden

Abgabe sind die Eigentümer von
bereits behauten Grundstücken verpflichtet, wenn diese Grundstücke
an einer Verkehrsfläche, die noch
nicht mit zeitgemäßen Gehsteigen
versehen ist, angrenzen oder mit
diesen durch Privatwege in Verbindung stehen. Die Abgabenpflicht
tritt auch dann ein, wenn nur an
einer Seite der Verkehrsfläche ein
Gehsteig vorgesehen ist.
Die Verpflichtung zur Entrichtung der
Abgabe beginnt mit dem der Fertigstellung des Gehsteiges folgenden
Kalenderjahr und dauert fünf Jahre.
Dabei wird jährlich eine Rate in Höhe
eines Fünftels der festgesetzten Abgabe vorgeschrieben. Sie ist zwei
Wochen nach der Vorschreibung fällig. Die Gesamthöhe der laufenden
Abgabe ergibt sich durch Addition des
Bauplatz- und des Baumassenanteiles.
Der Bauplatzanteil ist dabei das Pro-

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- SEPTEMBER

1992

dukt aus der Fläche des Bauplatzes in
Quadratmetern und dem halben Einheitssatz, der Baumassenanteil das
Produkt der Baumasse der baulichen
Anlage in Kubikmetern und dem Einheitssatz.
Die Höhe des Einheitssatzes wurde
für das Haushaltsjahr 1992 mit
Gemeinderatsbeschluß vom 16. 12.
1991 mit 2 6 - S einheitlich für das
ganze Stadtgebiet festgesetzt.
Eine laufende Abgabe ist dann nicht
zu entrichten, wenn eine einmalige
Gehsteigabgabe für Bauten, die nach
dem 1. 1. 1969 errichtet wurden,
bereits vorgeschrieben wurde.
Da die zu erwartenden Vorschreibungen nach F e r t i g s t e l l u n g des
jeweiligen Gehsteiges sicherlich da
und dort zu finanziellen Belastungen führen können, erlaubt sich die
Mag. Abteilung III (Finanzabteilung) bereits jetzt, die geschätzten
Mitbürger auf diese laufende Gehsteigabgabe hinzuweisen. Sollten
sich Fragen ergeben, so wenden Sie
sich bitte an den Sachbearbeiter,
Herrn Dietmar Lener (Tel. 5360 199), der Ihnen gerne Auskunft gibt
(Parteienverkehr Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr).

II